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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Urteile“

23. Oktober 2025 Top-Urteil

Ist Facebook wirklich kostenlos?

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Beschluss vom BGH v. 25. September 2025 , AZ.: I ZR 11/20

Die Beklagtenpartei, Betreiber der Internetplattform ,,www.facebook.com", warb mit dem Slogan ,,Facebook ist und bleibt kostenlos" für eine kostenfreie Registrierung. Durch dieses Angebot sollte die Attraktivität der Website für potentielle Nutzer steigen. Die Klägerpartei war der Meinung, dass Facebook aufgrund der bei der Registrierung preisgegebenen personenbezogenen Daten nicht kostenlos sei. Die Daten würden für Werbung verwendet und dadrch die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt werden. Kernfrage des Sachverhalts war somit die Auslegung des Kostenbegriff. Schon das Landgericht kam zum Schluss, dass der Slogan nicht irreführend bezüglich des Kostenpunkts sei. Auch das Berufungsgericht entschied, dass ,,kostenlos" im Sinne einer nicht entstehenden Zahlungspflicht zu verstehen sei. Vorliegend waren weder offensichtliche noch versteckte materielle Kosten gegeben. Personenbezogene Daten können zwar materiellen Kosten gleichgesetzt werden, dies sei aber im geschilderten Sachverhalt nicht der Fall. Dem stimmte auch der BGH zu.

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21. Oktober 2025

Preisermäßigung muss niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zeigen

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Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 09.10.2025, Az.: I ZR 183/24

Der BGH gab der Wettbewerbszentrale, welche einen Lebensmitteldiscounter aufgrund unzulässiger Preisangaben verklagte, recht. Nach § 11 I PAngV muss bei Preisermäßigungen stets der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Vergleichswert angegeben sein. Ein Verstoß dagegen stellt eine unlautere Werbung nach §§ 5a I, II Nr. 2, 5b IV UWG dar. Die Angabe ist dann zulässig, wenn sie für den Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar ist. Nach den nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts sei der vom Discounter benutzte Fußnotentext aber vollkommen unklar und missverständlich formuliert.

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21. Oktober 2025

DB-Vorgehen bei Verkauf von „(Super-) Sparpreistickets“ war rechtswidrig

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.07.2025, Az.: 6 UKl 14/24

Die Deutsche Bahn verlangte von ihren Kunden, die ein „Spar-“ oder „Super-Sparpreisticket“ erwerben wollten, dass diese ihre E-Mail-Adresse oder ihre Handynummer angaben, um darüber das digitale Ticket zu versenden. Eine gegen diese Praxis gerichtete Klage des Dachverbands der Verbraucherzentralen hatte nun vor dem OLG Frankfurt a.M. Erfolg. Da der Vertragsgegenstand die Beförderung und nicht die Generierung eines validen Tickets sei, war die verpflichtende Angabe bereits nicht erforderlich. Darüber hinaus monierte das Gericht die fehlende Freiwilligkeit der Angabe, da sie sonst nicht diese Ticketarten erwerben konnten und der Deutschen Bahn eine marktbeherrschende Stellung zukommt.

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17. Oktober 2025 Top-Urteil

Werbeaussagen mit positivem Gesundheitseffekt sind unzulässig

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Urteil des BGH vom 09.10.2025, Az.: I ZR 135/24

Ein Hersteller von Kollagen-Trinkampullen bewarb diese mit verschiedenen Aussagen, die laut Ansicht des klagenden Wirtschaftsvereins unlauter sind. Der BGH erklärte nun, dass drei der angegriffenen Aussagen für einen Durchschnittsverbraucher als gesundheitsbezogen einzustufen sind, da dieser einen Zusammenhang zwischen dem enthaltenen Kollagen und der Funktion des Hautorgans herstellen würde. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind gem. Art. 10 Abs. 1 Health-Claim-VO unzulässig, was einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 3a UWG begründet. Außerdem wurde klargestellt, dass zwischen gesundheits- und schönheitsbezogenen Aussagen kein Ausschlussverhältnis bestehe.

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07. Oktober 2025

Automatische Übermittlung sog. Positivdaten an die SCHUFA war gerechtfertigt

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Urteil des OLG Koblenz vom 12.05.2025, Az.: 11 U 1335/24

Der Kläger wollte von einem Telekommunikationsunternehmen die Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes sowie Unterlassung und Feststellung erlangen, da das Unternehmen nach Vertragsschluss seine positiven Vertragsdaten an die SCHUFA übermittelte. Diese Ansprüche stehen ihm nach Auffassung des OLG Koblenz nicht zu, da der Anbieter und andere Marktteilnehmer aus Betrugspräventionsgründen ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung haben gem. Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. Zudem war der Kunde über die Weiterleitung informiert worden und hatte nicht widersprochen, womit ein Kontrollverlust ausfalle.

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06. Oktober 2025 Top-Urteil

Irreführende Werbung beim Schmuck-Kauf

Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.09.2025, Az.: 14 U 72/25

Die Werbung eines Edelmetallhändlers mit der Angabe „Bestellungen über 2.000 € sind bei uns nicht meldepflichtig!“ stellt laut dem OLG einen wettbewerblich relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG dar. Es handele sich deshalb um eine unwahre Tatsachenbehauptung, weil sie den Eindruck erwecke, eine Barzahlung in Höhe von mindestens 2.000 € in einem Ladengeschäft ziehe zwangsläufig eine Meldepflicht des Edelmetallhändlers gegenüber den Finanzbehörden nach sich, was ein Nachteil gegenüber dem Online-Handel darstelle. In Wahrheit kennt das Gesetz eine solche generelle Meldepflicht allerdings nicht.

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23. September 2025

Darf die Apple Watch als „CO2 neutrales Produkt“ beworben werden?

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Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt a.M. zum Urteil vom 26.08.2025, Az.: 3-06 O 8/24

Apple darf ihre Apple Watch nicht mehr als "CO2 neutrales Produkt" bewerben. Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Deutschen Umwelthilfe e.V. als Klägerin Recht. Konkret sei der Slogan irreführend. Ob eine Werbung irreführend ist, hängt vom Verständnis der potenziellen Käufergruppe ab. Laut dem LG Frankfurt orientieren sich die Verbraucher an dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015. Danach sollen bis zum Jahr 2050 alle schädlichen Emissionen durch einen Entzug von Kohlenstoffdioxid ausgeglichen werden. Trotz eines Waldprojektes in Paraguay fehle es an einer solchen CO2- Kompensation im beschriebenen Sinne, da die entsprechenden Verträge lediglich bis 2029 reichen.

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21. August 2025

Werbung mit sog. Emotionsansprachen kann irreführend sein

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Urteil des LG Darmstadt vom 30.06.2025, Az.: 18 O 20/25

Grundsätzlich dürfen Werbeaussagen auch sog. Emotionsansprachen enthalten, womit beispielsweise Warnungen vor Ressourcenknappheit, Inflation oder anderweitige Preiserhöhungen gemeint sind, die ein Bedürfnis des Verbrauchers auslösen sollen. Dabei müssen diese jedoch auf einen wahren sachlichen Kern gestützt sein, damit keine Irreführung nach dem UWG vorliegt. An einer solchen zutreffenden Grundlage fehlte es jedoch bei der Werbung der Beklagten, weshalb das LG Darmstadt der Klage stattgab und die Werbung untersagt wurde.

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11. August 2025 Top-Urteil

Wirtschaftliche Bedeutung des Werkes maßgeblich für Anspruch aus § 32d UrhG

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Urteil des BGH vom 18.06.2025, Az.: I ZR 82/24

Ein Fotograf verklagte eine Anbieterin diverser Fitnessprodukte, da er seinen Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG und seinen Auskunftsanspruch gem. § 32d I UrhG geltend machen wollte. Hintergrund ist, dass der Fotograf Portraits von der Beklagten anfertigte und ihr erlaubte diese für Trainingspläne zu verwenden. Tatsächlich wurden die Bilder auch für die Werbeaufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt. Da diese Nutzung aus werblicher und wirtschaftlicher Sicht wertvoller ist als die ursprünglich vereinbarte, stehe dem Fotograf ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG zu und die - gem. § 32d II Nr. 1 UrhG - erforderliche Prüfung, hat die werbliche und wirtschaftliche Bedeutung des Werkes zu berücksichtigen.

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28. Juli 2025 Top-Urteil

Werbung mit PAYBACK-Punkten im Wert von mehr als 1€ bei Medizinprodukten unzulässig

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Pressemitteilung Nr. 135/25 des BGH zum Urteil vom 17.07.2025, Az.: I ZR 43/24

Für die Bewerbung von Medizinprodukten gelten strenge Regelungen, damit keine unsachliche Motivation zum Kauf eines Heilmittels führt. Trotz des Verbots des Anbietens, Ankündigens und Gewährens von Werbegaben nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG können Gutschriften wie die gegenständlichen PAYBACK-Punkte gewährt werden, da sie keine unmittelbar wirkenden Preisnachlässe und Zahlungen darstellen. Allerdings dürfen sie nur in Form von geringwertigen Kleinigkeiten bestehen, d.h. eine relevante unsachliche Beeinflussung muss ausgeschlossen erscheinen. Insofern hat der BGH nun die Grenze bei 1€ festgesetzt, wobei die Gesamtsumme der gewährten PAYBACK-Punkte abzustellen ist.

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