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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gesamtpreis“

26. Juni 2019 Top-Urteil

Bestellverfahren mittels „Amazon Dash Button“ verletzt Informationspflichten

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Urteil des OLG München vom 10.01.2019, Az.: 29 U 1091/18

Bestellvorgänge anhand von Amazon Dash Buttons, die per Knopfdruck eine Warenbestellung über das Internet auslösen, sind in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu intransparent und damit rechtswidrig. Bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr muss insbesondere die Zahlungspflichtigkeit der Bestellung hinreichend gekennzeichnet sein, etwa durch den Zusatz „zahlungspflichtig bestellen“. Zudem wird der Verbraucher bei der Verwendung der Dash Buttons nicht unmittelbar vor der Bestellung über wesentliche Eigenschaften der bestellten Ware und den Gesamtpreis informiert. Die Mitteilung der entsprechenden Informationen vor der ersten Bestellung und deren Abrufbarkeit im Internet genügen dabei nicht, da die Pflichtinformationen vor jeder konkreten Bestellung zur Verfügung gestellt werden müssen.

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28. Januar 2021

Preiswerbung: Angabe des Gesamtpreises und des Grundpreises in „unmittelbarer Nähe“?

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Urteil des OLG Hamburg vom 25.06.2020, Az.: 3 U 184/19

Bewirbt man Waren auf einer Online-Handelsplattform, muss sowohl der Grundpreis als auch der Gesamtpreis angegeben werden. Diese Angaben müssen unmissverständlich, klar erkennbar sowie gut lesbar ausgestaltet sein. Im Zusammenhang damit hatte sich das OLG Hamburg mit der Frage zu beschäftigen, ob der Grundpreis auch unmittelbar in der Nähe des Gesamtpreises stehen muss. Entscheidend sei hierbei, ob der Grundpreis auch klar zu erkennen ist, wenn er nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis steht.

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16. Oktober 2018

Bei Übernahme fremder Werbemittel haftet das Reisebüro für dessen Inhalt

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.12.2017, Az.: 6 U 18/17

Es verstößt gegen § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV), ein anfallendes Serviceentgelt nicht in den Gesamtpreis der Reise miteinzubeziehen. Für einen solchen Verstoß haftet auch das Reisebüro, selbst wenn es den Reisekatalog nicht selbst erstellt hat, sondern die Werbemittel eines Reiseveranstalters übernimmt. Die Werbemittel des Veranstalters macht sich das Reisebüro in diesem Moment zu eigen und haftet damit in gleicher Weise wie für eigenes Material.

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02. Juni 2017

In Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet werden

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Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2017, Az.: 4 U 166/16

Werden in Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellten Möbelstücke nicht mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor und die angegebene Preisauszeichnung ist somit wettbewerbswidrig. Auch wenn der Kunde mit den auf der Rückseite des Preisetikettes gelisteten Informationen den Gesamtpreis des Möbelstückes ausrechnen kann, genügt die Angabe eines Teilpreises nicht aus. Für die ausgestellte Ausstattungsvariante muss daher der konkrete Verkaufspreis als der vom Käufer zu zahlende Endpreis erkennbar sein.

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30. November 2016

Gesamtpreis für Kreuzfahrt muss auch Service-Entgelt umfassen

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Beschluss des OLG Hamburg vom 31.03.2016, Az.: 5 U 96/14

Das Service-Entgelt für eine Kreuzfahrt ist kein variabler Faktor im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG, da seine Höhe im Voraus berechnet werden kann. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Entgelt ausnahmsweise – etwa wenn die übliche Servicequalität nicht eingehalten wird – geringer ausfallen kann. Das Service-Entgelt muss daher in den Gesamtreisepreis miteinberechnet werden, es ist nicht ausreichend, dass ein Sternchenhinweis an der Preisangabe auf einen Link verweist, der wiederum die Höhe des Entgelts genau bezeichnet.

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14. September 2016

Werbeaussage eines Optikers „1 Glas geschenkt“ ist zulässig

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Urteil des OLG München vom 16.06.2016, Az.: 6 U 4300/15

Die Werbung eines Augenoptikers mit der Aussage „1 Glas geschenkt“ stellt keine unzulässige Werbegabe nach § 7 I 1 HWG dar, wenn es sich bei dem Glas erkennbar nur um den Teil eines Gesamtangebot handelt, für das ein Gesamtpreis zu bezahlen ist. Auch eine Irreführung der Verbraucher über die bei Inanspruchnahme des Angebots anfallenden Kosten liegt nicht vor, wenn durch einen Sternchenhinweis klargestellt wird, dass es sich um ein kostenpflichtiges Gesamtangebot ohne Gratis-Charakter handelt.

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19. August 2016

Angabe des Grundpreises bei Ebay-Angebot für Klebeband

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Urteil des AG Köln vom 23.05.2016, Az.: 142 C 566/15

Das Angebot eines Klebebands auf Ebay muss neben dem Gesamtpreis für das Produkt auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) enthalten. Beide Preise müssen dabei unmissverständlich, klar und gut lesbar sein, der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick erkennen können. Damit soll dem Endverbraucher der Preisvergleich erleichtert werden, vorliegend wäre also die Angabe des Preises pro Meter oder Quadratmeter erforderlich gewesen.

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18. März 2016

Amazon Prime: Bestellbutton „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist unzulässig

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Urteil des OLG Köln vom 03.02.2016, Az.: 6 U 39/15

Bietet ein Onlineshop neben einem Streaming-Dienst einen DVD-Verleih an und eröffnet seinen Kunden dabei die Möglichkeit, die beiden Dienstleistungen im Rahmen eines Abonnement-Vertrags auch als „Paket“ zu buchen, so muss er bei Abschluss des Vertrags die für dieses einheitliche Leistungsangebot entstehenden Gesamtkosten angeben. Da ein solcher Vertrag, selbst wenn die ersten 30 Tage aufgrund eines Probemonats kostenlos sind, unmittelbar zu einer Zahlungspflicht des Verbrauchers führt, sofern der Vertrag nicht vor Ablauf der 30 Tage gekündigt wird, muss der Bestellbutton auf diese Zahlungspflicht hinweisen. Insbesondere die Formulierung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist irreführend und damit unzulässig.

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04. Februar 2016

Service-Entgelt ist als Preisbestandteil im End- bzw. Gesamtpreis einer Kreuzfahrt anzugeben

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.06.2015, Az.: 6 U 69/14

Stellt ein Angebot (hier: eine Kreuzfahrt) eine „Aufforderung zum Kauf“ dar, bei dem auch die Service-Pauschale ohne weiteres kalkuliert werden kann, so ist immer auch der End- bzw. Gesamtpreis anzugeben. Dieser muss das Service-Entgelt als Preisbestandteil beinhalten, wenn die Kosten – anders als bspw. Trinkgelder - auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit des Kunden anfallen. Dabei ist unabhängig, ob dieser Betrag im Falle einer „Schlechtleistung“ des Reiseveranstalters nach unten korrigiert werden kann, denn grundsätzlich muss der Reisende im Vorfeld auch mit dieser Ausgabe rechnen.

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28. Januar 2016

Preisangabe auf Anfrage in einem Online-Shop ist unzulässig

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Urteil des LG München I vom 31.03.3015, Az.: 33 O 15881/14

Wird einem Kunden eines Online-Shops der Preis für ein von ihm ausgewähltes Produkt erst nach Angabe seiner persönlichen Daten auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt, so stellt dies einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar und ist wettbewerbswidrig. Ein Anbieten von Waren iSd § 1 Abs. 1 PAngV liegt vor, wenn der Kunde rechtlich unverbindlich, tatsächlich aber gezielt auf den Erwerb einer Ware angesprochen wird. Nach Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung benötigt der Verbraucher die Angabe des Gesamtpreises bereits dann, wenn er sich näher mit dem Angebot befasst.

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