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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

27. Juni 2024 Top-Urteil

BGH definiert Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

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Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 27.06.2024, Az.: I ZR 98/23

Bei der Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ sieht der BGH im Gegensatz zu den Vorinstanzen eine irreführende Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG, da es sich um einen mehrdeutigen Begriff handelt, dessen Inhalt unterschiedlich verstanden werden kann. Es sei nicht ersichtlich, ob es sich um eine Reduktion der CO2-Emmissionen im Produktionsprozess oder um eine bloße Kompensation mittels Ausgleichsprojekten handele. Dies sei insofern maßgeblich, als dass gerade auf dem Feld des Umweltschutzes ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis für den Verkehr bestehe, welcher durch die Bezeichnung „klimaneutral“ auch beeinflusst würde. Noch liegen allerdings nicht die ausformulierten Entscheidungsgründe vor, welche endgültige Schlüsse auf die Anforderungen des BGH erwarten lassen.

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24. August 2026

Irreführende Tierarzneimittelwerbung mit Kundenbewertungen

Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15.07.2026, Az.: 3 W 33/26

Ein Unternehmen darf Kundenbewertungen von Tierärzten nicht ohne Einschränkung zur Werbung für ein Tierarzneimittel verwenden, wenn dadurch allgemein zu erwartende Behandlungserfolge suggeriert werden. Wer solche Bewertungen selbst in seine Werbung einbindet, haftet für deren Aussagen als Täter. Unbelegte Behauptungen über eine überlegene Wirkung, vollständige Beschwerdefreiheit oder eine uneingeschränkte Empfehlung können auch gegenüber Tierärzten irreführend sein. Das OLG Hamburg änderte den Beschluss des Landgerichts teilweise ab und untersagte die angegriffenen elf Werbeaussagen im Wege der einstweiligen Verfügung.

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20. August 2026

Bewertungsportal darf Zahl gelöschter Bewertungen nennen

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 14.07.2026, Az.: 6 W 50/26

Ein Bewertungsportal darf darauf hinweisen, dass eine bestimmte Zahl von Bewertungen wegen Beschwerden über Diffamierung entfernt wurde. Darin liegt grundsätzlich keine unlautere Herabsetzung des bewerteten Unternehmens. Selbst eine fehlerhafte Angabe von 21 bis 50 statt höchstens 20 gelöschten Bewertungen ist bei insgesamt 5.528 Bewertungen für die geschäftliche Entscheidung der Verbraucher unerheblich. Das OLG Köln wies deshalb die sofortige Beschwerde der Betreiberin einer Ferienanlage gegen die Versagung einer einstweiligen Verfügung zurück.

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13. August 2026

Irreführende Streichpreiswerbung ohne 30-Tage-Bestpreis

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17.07.2026, Az.: 38 O 219/25

Ein Onlinehändler darf bei einem Badezimmerspiegel nicht mit einem durchgestrichenen höheren Preis werben, wenn dadurch der unzutreffende Eindruck einer eigenen Preissenkung entsteht. Die Kombination aus Streichpreis, der Angabe „55% SOFORT SPAREN“ und einer konkret bezifferten Ersparnis verstand das Landgericht Düsseldorf als irreführende Preissenkungswerbung, obwohl der höhere Betrag lediglich auf einer unverbindlichen Herstellerpreisangabe beruhte. Zudem hätte die Beklagte den niedrigsten Gesamtpreis von 393,98 € angeben müssen, den sie innerhalb der letzten 30 Tage vor der beworbenen Preisermäßigung verlangt hatte. Die Klage hatte vollständig Erfolg; außerdem muss die Beklagte die Abmahnkostenpauschale von 374,50 € nebst Zinsen zahlen.

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13. August 2026

„Top-Mediziner“-Siegel können irreführend sein

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2026, Az.: I ZR 130/25

Gesundheitsbezogene Testsiegel für Ärzte unterliegen besonders strengen Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit. Ein „Top-Mediziner“- oder Empfehlungssiegel kann irreführend sein, wenn es eine umfassende Qualitätsaussage vermittelt, ohne Einschränkungen der zugrunde liegenden Bewertungsmethodik erkennen zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Kollegenempfehlungen, Selbstauskünfte der ausgezeichneten Ärzte und Patientenbewertungen maßgeblich in die Bewertung einfließen. Der BGH hob das klageabweisende Urteil des OLG München auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

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10. August 2026

SAF-Werbung muss über späteren Treibstoffeinsatz aufklären

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 08.07.2026, Az.: 6 U 68/25

Eine Fluggesellschaft darf nicht damit werben, dass Kunden ihre flugbezogenen CO₂-Emissionen durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe unmittelbar während der Buchung reduzieren können, wenn wesentliche Informationen zum tatsächlichen Einsatzzeitpunkt fehlen. Für Verbraucher ist von erheblicher Bedeutung, ob das erworbene Sustainable Aviation Fuel (SAF) beim konkreten Flug oder erst später auf einem anderen Flug eingesetzt wird. Ein Hinweis, der erst über einen weiterführenden FAQ-Link auf einer zweiten Ebene der Webseite erreichbar ist, erfolgt nach Auffassung des OLG Köln nicht rechtzeitig. Soweit der Kläger einen weiteren Unterlassungsanspruch zur CO₂-Kompensation durch Klimaschutzprojekte verfolgt hatte, wurde er nach seinem Verzicht auf diesen Antrag abgewiesen.

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10. Juli 2026

Irreführende Amazon-Bewertungen nach Produktänderung

Beschluss des OLG Köln vom 18.05.2026, Az.: 6 W 30/26

Ein Amazon-Händler darf Kundenbewertungen nicht weiterverwenden, wenn er einen wesentlichen Bestandteil des bewerteten Produkts austauscht. Das gilt insbesondere, wenn ein Komplettpaket nach dem Wechsel eines Wechselrichters unter derselben ASIN angeboten wird. Die übernommenen Bewertungen können Verbraucher über die Zahl der tatsächlich für das aktuelle Produkt abgegebenen Rezensionen irreführen. Das OLG Köln gab der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin statt und erließ die beantragte einstweilige Verfügung.

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09. Juli 2026

Informationspflicht bei Kundenbewertungen im Online-Shop

Urteil des LG Deggendorf vom 27.03.2026, Az.: 1 HK O 6/25

Ein Online-Händler muss Verbraucher darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass veröffentlichte Kundenbewertungen von tatsächlichen Käufern oder Nutzern stammen. Fehlt diese Information, liegt eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen vor. Die Klage hatte insoweit Erfolg, sodass der Beklagten die Veröffentlichung solcher Bewertungen ohne entsprechende Hinweise untersagt wurde. Erfolglos blieb die Klage dagegen hinsichtlich einer herunterzählenden Uhr bei einem Preisangebot, weil diese nach Ansicht des Gerichts keine Aussage über einen späteren höheren Preis enthielt.

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16. Juni 2026

Lidl-Werbung mit Aktionsrabatten ist irreführend

Urteil des LG Heilbronn vom 03.06.2026, Az.: Me 8 O 182/25

Das LG Heilbronn hat Lidl untersagt, Lebensmittel in Prospekten mit prozentualen Preisvorteilen zu bewerben, wenn die Bezugsgröße für Verbraucher irreführend bleibt. Bei einem Sahnejoghurt durfte die Prozentangabe „AKTION -56%“ nicht auf eine unverbindliche Preisempfehlung bezogen werden, wenn dadurch der Eindruck einer eigenen Preisermäßigung entsteht. Auch die Werbung für ein XXL-Hähnchenbrustfilet mit „-20%“ war unzulässig, weil der Preisvorteil gegenüber einer Standardpackung ohne weitere Angaben nicht nachvollziehbar war.

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05. Juni 2026

Kinder-Smoothie darf nicht mit „Immun“ beworben werden

Urteil des LG Karlsruhe vom 24. Juli 2025, Az.: 14 O 13/25 KfH

Das LG Karlsruhe hat die Werbung für einen „Immun Smoothie für Kinder“ in der beanstandeten Verpackungsgestaltung untersagt. Die Bezeichnung stelle eine gesundheitsbezogene Angabe dar, weil sie einen positiven Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Smoothies und dem kindlichen Immunsystem suggeriere. Eine Zulässigkeit nach der Health-Claim-Verordnung scheide aus, da es sich weder um eine privilegierte Phantasiebezeichnung noch um einen ordnungsgemäß beigefügten zulässigen Claim handele. Die Beklagte muss die Werbung unterlassen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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01. Juni 2026

Streichpreise für Matratzen können irreführend sein

Urteil des OLG Köln vom 27.03.2026, Az.: 6 U 77/25

Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen für Matratzen ist irreführend, wenn unmittelbar zuvor niedrigere Preise verlangt wurden. Ein aufklärender Hinweis auf einer erst nach Anklicken erreichbaren Folgeseite beseitigt den Anlockeffekt nicht. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist nicht nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen, wenn zugleich eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegt.

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