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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

27. Juni 2024 Top-Urteil

BGH definiert Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

© NicoElNino - stock.adobe.com
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 27.06.2024, Az.: I ZR 98/23

Bei der Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ sieht der BGH im Gegensatz zu den Vorinstanzen eine irreführende Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG, da es sich um einen mehrdeutigen Begriff handelt, dessen Inhalt unterschiedlich verstanden werden kann. Es sei nicht ersichtlich, ob es sich um eine Reduktion der CO2-Emmissionen im Produktionsprozess oder um eine bloße Kompensation mittels Ausgleichsprojekten handele. Dies sei insofern maßgeblich, als dass gerade auf dem Feld des Umweltschutzes ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis für den Verkehr bestehe, welcher durch die Bezeichnung „klimaneutral“ auch beeinflusst würde. Noch liegen allerdings nicht die ausformulierten Entscheidungsgründe vor, welche endgültige Schlüsse auf die Anforderungen des BGH erwarten lassen.

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01. Juni 2026

Streichpreise für Matratzen können irreführend sein

Urteil des OLG Köln vom 27.03.2026, Az.: 6 U 77/25

Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen für Matratzen ist irreführend, wenn unmittelbar zuvor niedrigere Preise verlangt wurden. Ein aufklärender Hinweis auf einer erst nach Anklicken erreichbaren Folgeseite beseitigt den Anlockeffekt nicht. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist nicht nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen, wenn zugleich eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegt.

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26. Mai 2026

Werbung „macht nicht müde“ für Allergiemittel irreführend

Pressemitteilung zum Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.04.2026, Az.: 2-06 O 135/26

Das LG Frankfurt am Main hat einem Pharmaunternehmen untersagt, ein Allergiemittel mit den Aussagen „macht nicht müde“ bzw. „Allergietabletten, die nicht müde machen“ zu bewerben. Die Werbung ist irreführend, wenn die Fachinformation Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen nennt. Ein Hinweis darauf, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien ähnlich häufig wie unter Placebo aufgetreten seien, genügt nicht. Erforderlich wäre ein positiver Nachweis gewesen, dass die Einnahme tatsächlich nicht zu Somnolenz oder Ermüdung führt.

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19. Mai 2026

KI-Chatbot: Betreiber haftet für falsche Facharzttitel

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 12.05.2026, Az.: 4 UKI 3/25

Das OLG Hamm hat entschieden, dass unzutreffende Facharztangaben eines KI-Chatbots der Betreiberin der Webseite als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen sind. Die Beklagte durfte nicht mit Facharztbezeichnungen wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ oder „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ werben lassen, wenn entsprechende Facharzttitel nicht bestehen. Der Chatbot sei kein „Dritter“ im Sinne des Gesetzes, sodass die Beklagte für die irreführenden Angaben nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG verantwortlich sei. Wegen neuer Rechtsfragen zur Zurechnung von Falschangaben eines KI-Chatbots hat der Senat die Revision zum BGH zugelassen.

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15. Mai 2026

90-g-Schokoladentafeln in alter Verpackung irreführend

Urteil des LG Bremen vom 13.05.2026, Az.: 12 O 118/25

Das LG Bremen hat den Vertrieb von Milka-Schokoladentafeln mit 90 g Inhalt untersagt, wenn sie kurz zuvor noch in nahezu gleich großer und gleich gestalteter Verpackung mit 100 g Inhalt angeboten wurden. Die bloße Angabe der neuen Nettofüllmenge reiche bei einem bekannten Produkt nicht aus, um Verbraucher über die reduzierte Füllmenge aufzuklären. Maßgeblich sei der fortwirkende Wiedererkennungseffekt der Verpackung, der die tatsächliche Mengenreduzierung überlagere.

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28. April 2026

Alkoholfreie Drinks dürfen nicht Rum, Gin oder Whiskey heißen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.04.2026, Az.: 3 U 57/25

Nahezu alkoholfreie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,3 % vol dürfen nicht mit den geschützten Spirituosenbezeichnungen „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ beworben werden. Auch Zusätze wie „This is not …“, „alkoholfreie Alternative zu …“, „schmeckt nach …“ oder „auf Basis von …“ ändern daran nichts. Die Bezeichnung „American Malt“ ist ebenfalls unzulässig, weil sie eine Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt.

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17. März 2026

BGH: Keine Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron

Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 170/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für medizinisch nicht notwendige Hyaluron-Behandlungen an Nase oder Kinn nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf. Die Einbringung von Hyaluron mittels Kanüle ist nach Auffassung des Gerichts ein operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes. Die Revision der Beklagten blieb daher ohne Erfolg.

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11. März 2026

Bezeichnung als „Dubai-Schokolade“ ohne Herkunft aus Dubai unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 27.06.2025, Az.: 6 U 52/25

Das OLG Köln untersagt den Vertrieb von Schokolade als „Dubai Schokolade“, wenn das Produkt nicht tatsächlich in Dubai hergestellt wurde oder keinen geographischen Bezug zu Dubai aufweist. Die Bezeichnung stelle eine geographische Herkunftsangabe dar, die beim Verbraucher Erwartungen an die Herkunft wecke. Ein Hinweis auf der Verpackungsrückseite, dass das Produkt aus der Türkei stammt, reiche nicht aus, um die Irreführungsgefahr zu beseitigen.

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13. Januar 2025

Mineralstofftabletten dürfen nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ beworben werden

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.11.2024, Az.: 6 UKl 1/24

Das OLG Frankfurt am Main wertete die Angabe „Anti-Kater“ als irreführende Werbung im Zusammenhang von Mineralstofftabletten aufgrund der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung. Die Einordnung als Lebensmittel erfolgte, da die Mineralstoffe vom Menschen aufgenommen würden. Bei der Einstufung des Alkoholkaters als Krankheit legte das Gericht eine weite Auslegung des Verordnungsbegriffs an mit der Begründung, dass der Gefahr, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung konsumiert würden, begegnet werden müsste.

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01. Juli 2024

dm darf Desinfektionsmittel nicht mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ bewerben

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Pressemitteilung des EuGH zu Urteil vom 20.06.2024, Az.: C-296/23

Der EuGH hat auf die Vorlagefragen des BGH hin entschieden, dass es sich bei dem Zusatz „hautfreundlich“ bei der Bewerbung eines Desinfektionsmittels um eine nicht zulässige, irreführende Werbung handelt. Dafür ausschlaggebend ist die Verordnung über Biozidprodukte (Nr. 528/2012), zu denen Desinfektionsmittel zählt. Danach sind nämlich Bezeichnungen, wie „ungiftig“, „unschädlich“ oder auch „ähnliche Hinweise“ nicht erlaubt. Der EuGH definiert den Begriff „ähnliche Hinweise“ als „jeden Hinweis in der Werbung für Biozidprodukte, der diese in einer Art und Weise darstellt, die irreführend ist, indem er diese Risiken verharmlost oder sogar negiert, ohne jedoch zwingend allgemeinen Charakter zu haben.“ Somit fällt die Werbung mit „hautfreundlich“ nach Ansicht des Gerichtshofs unter die „ähnlichen Hinweise“, da beim Kunden so der Eindruck entstehe, dass das Produkt aufgrund dieser positiven Formulierung für die Haut sogar von Nutzen sein könnte. Der BGH muss nun das anhängige Verfahren entscheiden, ist dabei aber an die Beantwortung der Vorlagefrage durch den EuGH gebunden.

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