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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

27. Juni 2024 Top-Urteil

BGH definiert Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

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Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 27.06.2024, Az.: I ZR 98/23

Bei der Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ sieht der BGH im Gegensatz zu den Vorinstanzen eine irreführende Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG, da es sich um einen mehrdeutigen Begriff handelt, dessen Inhalt unterschiedlich verstanden werden kann. Es sei nicht ersichtlich, ob es sich um eine Reduktion der CO2-Emmissionen im Produktionsprozess oder um eine bloße Kompensation mittels Ausgleichsprojekten handele. Dies sei insofern maßgeblich, als dass gerade auf dem Feld des Umweltschutzes ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis für den Verkehr bestehe, welcher durch die Bezeichnung „klimaneutral“ auch beeinflusst würde. Noch liegen allerdings nicht die ausformulierten Entscheidungsgründe vor, welche endgültige Schlüsse auf die Anforderungen des BGH erwarten lassen.

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10. Juli 2026

Irreführende Amazon-Bewertungen nach Produktänderung

Beschluss des OLG Köln vom 18.05.2026, Az.: 6 W 30/26

Ein Amazon-Händler darf Kundenbewertungen nicht weiterverwenden, wenn er einen wesentlichen Bestandteil des bewerteten Produkts austauscht. Das gilt insbesondere, wenn ein Komplettpaket nach dem Wechsel eines Wechselrichters unter derselben ASIN angeboten wird. Die übernommenen Bewertungen können Verbraucher über die Zahl der tatsächlich für das aktuelle Produkt abgegebenen Rezensionen irreführen. Das OLG Köln gab der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin statt und erließ die beantragte einstweilige Verfügung.

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09. Juli 2026

Informationspflicht bei Kundenbewertungen im Online-Shop

Urteil des LG Deggendorf vom 27.03.2026, Az.: 1 HK O 6/25

Ein Online-Händler muss Verbraucher darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass veröffentlichte Kundenbewertungen von tatsächlichen Käufern oder Nutzern stammen. Fehlt diese Information, liegt eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen vor. Die Klage hatte insoweit Erfolg, sodass der Beklagten die Veröffentlichung solcher Bewertungen ohne entsprechende Hinweise untersagt wurde. Erfolglos blieb die Klage dagegen hinsichtlich einer herunterzählenden Uhr bei einem Preisangebot, weil diese nach Ansicht des Gerichts keine Aussage über einen späteren höheren Preis enthielt.

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16. Juni 2026

Lidl-Werbung mit Aktionsrabatten ist irreführend

Urteil des LG Heilbronn vom 03.06.2026, Az.: Me 8 O 182/25

Das LG Heilbronn hat Lidl untersagt, Lebensmittel in Prospekten mit prozentualen Preisvorteilen zu bewerben, wenn die Bezugsgröße für Verbraucher irreführend bleibt. Bei einem Sahnejoghurt durfte die Prozentangabe „AKTION -56%“ nicht auf eine unverbindliche Preisempfehlung bezogen werden, wenn dadurch der Eindruck einer eigenen Preisermäßigung entsteht. Auch die Werbung für ein XXL-Hähnchenbrustfilet mit „-20%“ war unzulässig, weil der Preisvorteil gegenüber einer Standardpackung ohne weitere Angaben nicht nachvollziehbar war.

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05. Juni 2026

Kinder-Smoothie darf nicht mit „Immun“ beworben werden

Urteil des LG Karlsruhe vom 24. Juli 2025, Az.: 14 O 13/25 KfH

Das LG Karlsruhe hat die Werbung für einen „Immun Smoothie für Kinder“ in der beanstandeten Verpackungsgestaltung untersagt. Die Bezeichnung stelle eine gesundheitsbezogene Angabe dar, weil sie einen positiven Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Smoothies und dem kindlichen Immunsystem suggeriere. Eine Zulässigkeit nach der Health-Claim-Verordnung scheide aus, da es sich weder um eine privilegierte Phantasiebezeichnung noch um einen ordnungsgemäß beigefügten zulässigen Claim handele. Die Beklagte muss die Werbung unterlassen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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01. Juni 2026

Streichpreise für Matratzen können irreführend sein

Urteil des OLG Köln vom 27.03.2026, Az.: 6 U 77/25

Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen für Matratzen ist irreführend, wenn unmittelbar zuvor niedrigere Preise verlangt wurden. Ein aufklärender Hinweis auf einer erst nach Anklicken erreichbaren Folgeseite beseitigt den Anlockeffekt nicht. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist nicht nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen, wenn zugleich eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegt.

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26. Mai 2026

Werbung „macht nicht müde“ für Allergiemittel irreführend

Pressemitteilung zum Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.04.2026, Az.: 2-06 O 135/26

Das LG Frankfurt am Main hat einem Pharmaunternehmen untersagt, ein Allergiemittel mit den Aussagen „macht nicht müde“ bzw. „Allergietabletten, die nicht müde machen“ zu bewerben. Die Werbung ist irreführend, wenn die Fachinformation Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen nennt. Ein Hinweis darauf, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien ähnlich häufig wie unter Placebo aufgetreten seien, genügt nicht. Erforderlich wäre ein positiver Nachweis gewesen, dass die Einnahme tatsächlich nicht zu Somnolenz oder Ermüdung führt.

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19. Mai 2026

KI-Chatbot: Betreiber haftet für falsche Facharzttitel

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 12.05.2026, Az.: 4 UKI 3/25

Das OLG Hamm hat entschieden, dass unzutreffende Facharztangaben eines KI-Chatbots der Betreiberin der Webseite als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen sind. Die Beklagte durfte nicht mit Facharztbezeichnungen wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ oder „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ werben lassen, wenn entsprechende Facharzttitel nicht bestehen. Der Chatbot sei kein „Dritter“ im Sinne des Gesetzes, sodass die Beklagte für die irreführenden Angaben nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG verantwortlich sei. Wegen neuer Rechtsfragen zur Zurechnung von Falschangaben eines KI-Chatbots hat der Senat die Revision zum BGH zugelassen.

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15. Mai 2026

90-g-Schokoladentafeln in alter Verpackung irreführend

Urteil des LG Bremen vom 13.05.2026, Az.: 12 O 118/25

Das LG Bremen hat den Vertrieb von Milka-Schokoladentafeln mit 90 g Inhalt untersagt, wenn sie kurz zuvor noch in nahezu gleich großer und gleich gestalteter Verpackung mit 100 g Inhalt angeboten wurden. Die bloße Angabe der neuen Nettofüllmenge reiche bei einem bekannten Produkt nicht aus, um Verbraucher über die reduzierte Füllmenge aufzuklären. Maßgeblich sei der fortwirkende Wiedererkennungseffekt der Verpackung, der die tatsächliche Mengenreduzierung überlagere.

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28. April 2026

Alkoholfreie Drinks dürfen nicht Rum, Gin oder Whiskey heißen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.04.2026, Az.: 3 U 57/25

Nahezu alkoholfreie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,3 % vol dürfen nicht mit den geschützten Spirituosenbezeichnungen „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ beworben werden. Auch Zusätze wie „This is not …“, „alkoholfreie Alternative zu …“, „schmeckt nach …“ oder „auf Basis von …“ ändern daran nichts. Die Bezeichnung „American Malt“ ist ebenfalls unzulässig, weil sie eine Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt.

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17. März 2026

BGH: Keine Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron

Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 170/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für medizinisch nicht notwendige Hyaluron-Behandlungen an Nase oder Kinn nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf. Die Einbringung von Hyaluron mittels Kanüle ist nach Auffassung des Gerichts ein operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes. Die Revision der Beklagten blieb daher ohne Erfolg.

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