E-Rezept-Rabatt: Unklare Bedingungen in der Werbung
Eine niederländische Versandapotheke warb im Fernsehen und im Internet mit einem E-Rezept-Rabatt von bis zu 20 Euro. Im Fernsehspot fehlten ausreichend erkennbare Angaben dazu, wie sich die tatsächliche Rabatthöhe berechnet. Die Internetwerbung war zudem irreführend, weil rezeptfreie Arzneimittel von dem Rabatt auf mitbestellte Produkte ausgenommen waren, ohne dass dies hinreichend deutlich wurde. Das OLG Frankfurt gab der Berufung einer Apothekenvertretung statt und untersagte die beanstandeten Werbeformen.

