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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

13. August 2024 Top-Urteil

Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung ist nicht unlauter

Urteil des BGH vom 25.07.2024, Az.: I ZR 143/23

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen eine Betreiberin einer Internetseite, auf der Immobilienverkäufer an Immobilienmakler vermittelt werden. Dabei wirbt die Betreiberin mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,3 von 5 Sternen, ohne dabei einen Zeitraum oder eine Aufschlüsselung der Bewertung anzugeben. Aus der Sicht des BGH ist das Nicht-Aufschlüsseln in unterschiedliche Sterneklassen nicht unlauter. Die Beklagte muss allerdings die Anzahl der Bewertungen und den Zeitraum, in dem diese zustande kamen, angeben.

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10. September 2024

Medienbruch: Verweis auf AGB im Internet in Werbebrief unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.2024, Az.: 20 UKl 1/24

Nachdem ein Telekommunikationsunternehmen Werbebriefe an Verbraucher schickte, um sie von einem Wechsel zu ihren Verträgen zu überzeugen, sah ein Verbraucherschutzverband darin einen unzulässigen Medienbruch und bekam vor dem OLG Düsseldorf recht. Der Medienbruch kommt dadurch zustande, dass der Hinweis, die AGB seien im Internet aufrufbar, nicht den Anforderungen des § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB bezüglich einer zumutbaren Kenntnisnahme entspricht. Sowohl die Annahme, jeder Verbraucher würde über einen hinreichenden Internetanschluss sowie ein fähiges Endgerät verfügen als auch die fehlende Notwendigkeit – die AGB hätten ebenfalls mit dem Brief versandt werden können – rechtfertigt diesen Medienbruch laut dem Gericht nicht.

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10. September 2024

Wettbewerbswidrigkeit von ungekennzeichneten Affiliate-Links

Urteil des LG München I vom 09.07.2024, Az.: 1 HK O 12576/23

Das LG München I hat in seinem Urteil festgestellt, dass es sich bei Online-Teasern, die Affiliate-Links enthalten, um Werbung handelt, die entsprechend gekennzeichnet werden muss. Bei einer fehlenden Kennzeichnung wie im vorliegenden Fall verstößt der Webseitenbetreiber gegen § 5a Abs. 4 UWG, dessen Ziel das Ausdehnen des medienrechtlichen Verbots der Schleichwerbung auf alle Formen der Werbung ist. Bei Affiliate-Links handelt es sich um Hyperlinks auf andere Webseiten, wobei der Verwender am Partnerprogramm dieser Seiten teilnimmt und bei einem Kauf oder Abonnementabschluss über diesen Link daran (mit)verdient.

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30. August 2024

Leerverkäufe auf Ticket-Zweitmarkt sind rechtswidrig

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Urteil des LG München I vom 26.07.2024, Az.: 37 O 2100/22

Der Unterlassungsklage des FC Bayern München gegen die Plattform Viagogo wurde durch das LG München I teilweise stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts sind sog. Leerverkäufe als rechtswidrig einzustufen, da es eine Irreführung darstelle, weil der Verkauf nur auf Spekulation über das Ticketkontingent beruht. Bei den Leerverkäufen geht es um das Verkaufen von Tickets bevor der Verein diese zur Verfügung gestellt hat. Auch wurde eine Klausel in den AGB des Vereins bestätigt, nach der Inhaber eines auf dem Zweitmarkt erworbenen Tickets abgewiesen werden können, da ein legitimes Interesse an sozialem Preisgefüge besteht.

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13. August 2024

„HAPPY BÄRSDAY“ und „HAPPY 100th BEARSDAY“ als Slogans für das Jubiläum der „Goldbären“ – keine markenmäßige Nutzung

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Urteil des OLG Nürnberg vom 19.06.2024, Az.: 3 U 2541/23

Trotz der geschützten Wortmarke "HAPPY BEARS DAY" eines Fruchtgummiherstellers darf die Beklagte, marktführende Konkurrenz anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der "Goldbären"- Gummibärchen die Slogans "HAPPY BÄRSDAY" und "HAPPY 100th BEARSDAY" verwenden. Dies entschied das OLG Nürnberg in zweiter Instanz und wies damit die Berufung zurück. Mangels Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Klagemarke liegt keine Markenrechtsverletzung wegen Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 MarkenG vor. Vielmehr verstehe der Durchschnittsverbraucher diesen Spruch als beschreibenden, auf einen aktuellen Anlass hinweisenden, Werbeslogan. Unterstützt werde dieser Gedanke damit, dass der umstrittene Slogan lediglich auf der Rückseite der Verpackung verortet wurde und die Verpackung ihren üblichen, bekannten Charakter beibehalten hat.

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16. Juli 2024

Frisch gepresster O-Saft muss eindeutig bepreist sein

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Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2024, Az.: 14 UKl 1/23

Das OLG Karlsruhe hat in einem Fall bezüglich frisch gepressten Orangensafts in einem Supermarkt geurteilt, dass es für die Vergleichbarkeit mit abgefüllten Säften zwingend einer Grundpreisangabe bedarf. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Preisklarheit gem. § 1 Abs. 3 S. 2 PAngV. Ausschlaggebend ist die Einstufung des frisch gepressten Orangensafts als „lose Ware“ i.S.d. § 2 Nr. 5 PAngV. Die Vorgehensweise im zugrundeliegenden Fall, nach der der Kunde die Flaschengröße unabhängig vom Füllstand bezahlte, sei daher nicht zulässig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, auch für andere Geschäftsmodelle mit Frischware, ist eine Revision zum BGH möglich.

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01. Juli 2024

dm darf Desinfektionsmittel nicht mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ bewerben

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Pressemitteilung des EuGH zu Urteil vom 20.06.2024, Az.: C-296/23

Der EuGH hat auf die Vorlagefragen des BGH hin entschieden, dass es sich bei dem Zusatz „hautfreundlich“ bei der Bewerbung eines Desinfektionsmittels um eine nicht zulässige, irreführende Werbung handelt. Dafür ausschlaggebend ist die Verordnung über Biozidprodukte (Nr. 528/2012), zu denen Desinfektionsmittel zählt. Danach sind nämlich Bezeichnungen, wie „ungiftig“, „unschädlich“ oder auch „ähnliche Hinweise“ nicht erlaubt. Der EuGH definiert den Begriff „ähnliche Hinweise“ als „jeden Hinweis in der Werbung für Biozidprodukte, der diese in einer Art und Weise darstellt, die irreführend ist, indem er diese Risiken verharmlost oder sogar negiert, ohne jedoch zwingend allgemeinen Charakter zu haben.“ Somit fällt die Werbung mit „hautfreundlich“ nach Ansicht des Gerichtshofs unter die „ähnlichen Hinweise“, da beim Kunden so der Eindruck entstehe, dass das Produkt aufgrund dieser positiven Formulierung für die Haut sogar von Nutzen sein könnte. Der BGH muss nun das anhängige Verfahren entscheiden, ist dabei aber an die Beantwortung der Vorlagefrage durch den EuGH gebunden.

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27. Juni 2024 Top-Urteil

BGH definiert Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

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Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 27.06.2024, Az.: I ZR 98/23

Bei der Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ sieht der BGH im Gegensatz zu den Vorinstanzen eine irreführende Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG, da es sich um einen mehrdeutigen Begriff handelt, dessen Inhalt unterschiedlich verstanden werden kann. Es sei nicht ersichtlich, ob es sich um eine Reduktion der CO2-Emmissionen im Produktionsprozess oder um eine bloße Kompensation mittels Ausgleichsprojekten handele. Dies sei insofern maßgeblich, als dass gerade auf dem Feld des Umweltschutzes ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis für den Verkehr bestehe, welcher durch die Bezeichnung „klimaneutral“ auch beeinflusst würde. Noch liegen allerdings nicht die ausformulierten Entscheidungsgründe vor, welche endgültige Schlüsse auf die Anforderungen des BGH erwarten lassen.

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27. Juni 2024

Keine Zustimmung zur Beitragsanpassung beim Drehkreuz-Durchschreiten

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Urteil des LG Bamberg vom 15.03.2024, Az.: 13 O 730/22

Im April 2022 erhöhte eine Fitness-Studio-Kette die Mitgliedsbeiträge, indem sie die Zustimmung zu dieser Erhöhung an den Umstand, dass die Mitglieder das Drehkreuzes am Eingang passieren, knüpfte. Auf eine Klage von Verbraucherschützern entschied nun das Landgericht Bamberg, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine aggressive geschäftliche Handlung sowie Nötigung und damit einer unlauteren Handlung gem. § 4a Abs. 1 UWG handelt. Konkret liegt das Problem darin, dass durch die Knüpfung der Zustimmung an das Durchschreiten des Drehkreuzes die Mitglieder vor die Entscheidung gestellt werden, der Preiserhöhung zuzustimmen oder nicht trainieren zu können. Dadurch würde die Entscheidungsfähigkeit unzulässig beeinträchtigt werden. Außerdem widerspräche die Vorgehensweise auch den Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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03. Juni 2024 Top-Urteil

BGH bestätigt Amazons marktübergreifende, wettbewerbliche Bedeutung

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Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 23.04.2024, Az.: KVB 56/22

Mithilfe einer Kartellverfahrensbeschwerde konnte Amazon vor den BGH treten. Der Grund hierfür ist ein Streit zwischen Amazon und der Bundeskartellbehörde. Die Behörde stellte Juli 2022 nach § 19a I GWB fest, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Dies setzt keine besondere Wettbewerbsgefahr oder -beeinträchtigung voraus, soll es aber der Behörde erleichtern, eine effektiveren Kontrolle über Digitale-Unternehmen durchzuführen. Der Kartellsenat bestätigte den Beschluss der Behörde und bejahte somit die überwiegende marktübergreifende Bedeutung Amazons.

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