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Urteil_Bundesgerichtshof

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10. August 2026

SAF-Werbung muss über späteren Treibstoffeinsatz aufklären

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 08.07.2026, Az.: 6 U 68/25

Eine Fluggesellschaft darf nicht damit werben, dass Kunden ihre flugbezogenen CO₂-Emissionen durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe unmittelbar während der Buchung reduzieren können, wenn wesentliche Informationen zum tatsächlichen Einsatzzeitpunkt fehlen. Für Verbraucher ist von erheblicher Bedeutung, ob das erworbene Sustainable Aviation Fuel (SAF) beim konkreten Flug oder erst später auf einem anderen Flug eingesetzt wird. Ein Hinweis, der erst über einen weiterführenden FAQ-Link auf einer zweiten Ebene der Webseite erreichbar ist, erfolgt nach Auffassung des OLG Köln nicht rechtzeitig. Soweit der Kläger einen weiteren Unterlassungsanspruch zur CO₂-Kompensation durch Klimaschutzprojekte verfolgt hatte, wurde er nach seinem Verzicht auf diesen Antrag abgewiesen.

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