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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „CO2-Emissionen“

10. August 2026

SAF-Werbung muss über späteren Treibstoffeinsatz aufklären

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 08.07.2026, Az.: 6 U 68/25

Eine Fluggesellschaft darf nicht damit werben, dass Kunden ihre flugbezogenen CO₂-Emissionen durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe unmittelbar während der Buchung reduzieren können, wenn wesentliche Informationen zum tatsächlichen Einsatzzeitpunkt fehlen. Für Verbraucher ist von erheblicher Bedeutung, ob das erworbene Sustainable Aviation Fuel (SAF) beim konkreten Flug oder erst später auf einem anderen Flug eingesetzt wird. Ein Hinweis, der erst über einen weiterführenden FAQ-Link auf einer zweiten Ebene der Webseite erreichbar ist, erfolgt nach Auffassung des OLG Köln nicht rechtzeitig. Soweit der Kläger einen weiteren Unterlassungsanspruch zur CO₂-Kompensation durch Klimaschutzprojekte verfolgt hatte, wurde er nach seinem Verzicht auf diesen Antrag abgewiesen.

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22. August 2017

Bei Onlinewerbung muss Kraftstoffverbrauch sofort erkennbar sein

© Katja Xenikis - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 19.05.2017, Az.: 6 U 155/16

Wirbt ein Autohändler im Internet für Fahrzeuge, müssen Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen für den Leser sofort erkennbar sein. Hierfür genügt es nicht, dass mit einem Sternchen auf weitere Angaben verwiesen wird, die der Nutzer separat anklicken und eigenständig aufrufen muss. Dies gilt insbesondere im Lichte der Richtlinie 1999/94/EG, wonach Informationen über den Kraftstoffverbrauch Verbraucher und Automobilhersteller zugunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge beeinflussen sollen.

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23. Juli 2014

Umweltangaben bei Printwerbung von Pkw mit Tageszulassung

Urteil des LG Freiburg vom 14.04.2014, Az.: 12 O 72/13

Bei Printwerbung gelten tageszugelassene Pkw als Neu- und nicht als Gebrauchtwagen. Folglich ist eine Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs sowie der CO2-Emissionen erforderlich. Diese Angaben wiederum müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein, was jedoch nur heißt, dass die Angaben nicht kleiner als der Gesamttext abgedruckt werden dürfen.

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