Zustimmung zur Preiserhöhung nicht durch Drehkreuz-Passage
Die Zustimmung von Fitnessstudiomitgliedern zu einer Preiserhöhung darf nicht dadurch herbeigeführt werden, dass sie nach einem entsprechenden Aushang das Drehkreuz am Eingang passieren. Die Verknüpfung des Zutritts zum Studio mit der vermeintlichen Zustimmung zur Beitragserhöhung stellt eine aggressive geschäftliche Handlung in Form einer unzulässigen Beeinflussung dar. Mitglieder werden dadurch vor die Wahl gestellt, entweder die Preiserhöhung zu akzeptieren oder auf die vertraglich geschuldete Nutzung des Studios zu verzichten. Für den Wettbewerbsverstoß der Franchisenehmer haftet auch die Franchisegeberin, wenn die Handlung innerhalb ihrer Betriebsorganisation erfolgt und ihr wirtschaftlich zugutekommt.

