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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verbrauchervertrag“

12. August 2026

Kündigungsbutton muss eindeutig und vollständig zugänglich sein

Urteil des Landgerichts München I vom 14.07.2026, Az.: 33 O 14294/25

Ein Anbieter kostenpflichtiger Pay-TV-Abonnements darf Verbraucher bei der Online-Kündigung nicht durch mehrere unterschiedlich bezeichnete Schaltflächen über den maßgeblichen Kündigungsweg im Unklaren lassen. Das Landgericht München I beanstandete insbesondere das parallele Angebot der Schaltflächen „Abo beenden“ und „Infos zur Kündigung“, weil nur eine davon zur elektronischen Kündigung führte. Bei einer ordentlichen Kündigung darf zudem die Angabe eines Kündigungsgrundes nicht zur Pflicht gemacht werden. Auch muss die vollständige Bestätigungsseite einschließlich der Kündigungsschaltfläche unmittelbar zugänglich sein und darf nicht erst nach vorgelagerter Auswahl der Kündigungsart eingeblendet werden.

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14. März 2019

Amazon zu Informationen vor Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet

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Urteil des OLG München vom 31.01.2019, Az.: 29 U 1582/18

Online-Händler (hier: Amazon) sind dazu verpflichtet, die wesentlichen Eigenschaften einer Ware vor dem endgültigen Bestellen des Kunden unmittelbar in der Nähe der Schaltfläche anzuzeigen. Gemäß des § 312 j Abs. 2 BGB, der die Umsetzung der EU Richtlinie 2011/83/EU darstellt, ist dies bei einer bloßen Verlinkung zu einer anderen Seite nicht gegeben. Bei Inhalt und Umfang der Informationspflicht kommt es auf die konkrete Ware an. Maßgebend aber ist eine Beschreibung, aus der der Verbraucher die für seine Entscheidung wichtigen Merkmale entnehmen kann.

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