Kündigungsbutton muss eindeutig und vollständig zugänglich sein
Ein Anbieter kostenpflichtiger Pay-TV-Abonnements darf Verbraucher bei der Online-Kündigung nicht durch mehrere unterschiedlich bezeichnete Schaltflächen über den maßgeblichen Kündigungsweg im Unklaren lassen. Das Landgericht München I beanstandete insbesondere das parallele Angebot der Schaltflächen „Abo beenden“ und „Infos zur Kündigung“, weil nur eine davon zur elektronischen Kündigung führte. Bei einer ordentlichen Kündigung darf zudem die Angabe eines Kündigungsgrundes nicht zur Pflicht gemacht werden. Auch muss die vollständige Bestätigungsseite einschließlich der Kündigungsschaltfläche unmittelbar zugänglich sein und darf nicht erst nach vorgelagerter Auswahl der Kündigungsart eingeblendet werden.

