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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsverstoß“

12. Mai 2026 Top-Urteil

ARD darf sich gegen Mediathek-Einbindung wehren

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27.02.2026, Az.: 6 U 75/25

Das OLG Köln hat der Betreiberin einer Streaming-Plattform untersagt, Inhalte der ARD Mediathek in einem eigenen Mediathek-Angebot verfügbar zu machen. Die Übernahme der Videos und Metadaten verletze unter anderem Rechte der ARD-Rundfunkanstalten als Datenbankherstellerinnen. Zudem sah das Gericht Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag, Markenrechte und ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Die Berufung der ARD-Anstalten hatte Erfolg, während die Berufung der Plattformbetreiberin zurückgewiesen wurde.

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19. Mai 2026

KI-Chatbot: Betreiber haftet für falsche Facharzttitel

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 12.05.2026, Az.: 4 UKI 3/25

Das OLG Hamm hat entschieden, dass unzutreffende Facharztangaben eines KI-Chatbots der Betreiberin der Webseite als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen sind. Die Beklagte durfte nicht mit Facharztbezeichnungen wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ oder „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ werben lassen, wenn entsprechende Facharzttitel nicht bestehen. Der Chatbot sei kein „Dritter“ im Sinne des Gesetzes, sodass die Beklagte für die irreführenden Angaben nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG verantwortlich sei. Wegen neuer Rechtsfragen zur Zurechnung von Falschangaben eines KI-Chatbots hat der Senat die Revision zum BGH zugelassen.

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15. Mai 2026

90-g-Schokoladentafeln in alter Verpackung irreführend

Urteil des LG Bremen vom 13.05.2026, Az.: 12 O 118/25

Das LG Bremen hat den Vertrieb von Milka-Schokoladentafeln mit 90 g Inhalt untersagt, wenn sie kurz zuvor noch in nahezu gleich großer und gleich gestalteter Verpackung mit 100 g Inhalt angeboten wurden. Die bloße Angabe der neuen Nettofüllmenge reiche bei einem bekannten Produkt nicht aus, um Verbraucher über die reduzierte Füllmenge aufzuklären. Maßgeblich sei der fortwirkende Wiedererkennungseffekt der Verpackung, der die tatsächliche Mengenreduzierung überlagere.

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28. April 2026

Alkoholfreie Drinks dürfen nicht Rum, Gin oder Whiskey heißen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.04.2026, Az.: 3 U 57/25

Nahezu alkoholfreie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,3 % vol dürfen nicht mit den geschützten Spirituosenbezeichnungen „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ beworben werden. Auch Zusätze wie „This is not …“, „alkoholfreie Alternative zu …“, „schmeckt nach …“ oder „auf Basis von …“ ändern daran nichts. Die Bezeichnung „American Malt“ ist ebenfalls unzulässig, weil sie eine Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt.

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07. April 2026

BGH: Vertragslaufzeit bei Glasfaser ab Vertragsschluss

Urteil des BGH vom 08.01.2026, Az.: III ZR 8/25

Der Bundesgerichtshof hat eine AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens für unwirksam erklärt, nach der die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses beginnen sollte. Maßgeblich für die Laufzeit ist bereits der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine ab Freischaltung berechnete Laufzeit kann die zulässige Bindungsdauer von 24 Monaten überschreiten. Die Revision der Beklagten blieb erfolglos; auch der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten wurde bestätigt.

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31. März 2026

Werbung für Cannabis-Therapie auf Vermittlungsportal unzulässig

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.03.2026, Az.: I ZR 74/25

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Betreiberin eines Vermittlungsportals für Cannabis-Behandlungen zurückgewiesen. Die beanstandeten Internetseiten stellten unzulässige Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 10 Abs. 1 HWG dar, weil sie therapierbare Beschwerden nannten und zugleich Behandlungsanfragen an kooperierende Ärzte ermöglichten. Dass weder ein bestimmtes Präparat noch ein Hersteller genannt wurde, nahm den Angaben nach Auffassung des Senats nicht den erforderlichen Produktbezug. Trotz Wegfalls des Werbeverbots im Betäubungsmittelgesetz blieb das Unterlassungsbegehren aus dem Heilmittelwerbegesetz begründet.

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17. März 2026

BGH: Keine Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluron

Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 170/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für medizinisch nicht notwendige Hyaluron-Behandlungen an Nase oder Kinn nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf. Die Einbringung von Hyaluron mittels Kanüle ist nach Auffassung des Gerichts ein operativer plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes. Die Revision der Beklagten blieb daher ohne Erfolg.

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11. März 2026

Bezeichnung als „Dubai-Schokolade“ ohne Herkunft aus Dubai unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 27.06.2025, Az.: 6 U 52/25

Das OLG Köln untersagt den Vertrieb von Schokolade als „Dubai Schokolade“, wenn das Produkt nicht tatsächlich in Dubai hergestellt wurde oder keinen geographischen Bezug zu Dubai aufweist. Die Bezeichnung stelle eine geographische Herkunftsangabe dar, die beim Verbraucher Erwartungen an die Herkunft wecke. Ein Hinweis auf der Verpackungsrückseite, dass das Produkt aus der Türkei stammt, reiche nicht aus, um die Irreführungsgefahr zu beseitigen.

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10. März 2026

OLG Frankfurt: Kein UWG-Anspruch bei Markenverstoß

Beschluss des OLG Frankfurt vom 03.02.2026, Az.: 6 W 165/25

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Wettbewerber markenrechtswidrige Angebote nicht über das UWG untersagen lassen kann. Weder die gewerbsmäßige Markenverletzung nach dem Markengesetz noch die Geldwäschevorschrift des § 261 StGB seien Marktverhaltensregelungen. Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Eilantrags blieb daher ohne Erfolg.

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01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ist Werbung von Influencern für Pharmaprodukte zulässig?

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Urteil des OLG Köln vom 11.09.2025, Az.: 6 U 118/24

Wegen Werbung für ein Pharmaprodukt in einem Instagram-Reel klagte ein Wettbewerbsverband gegen den verantwortlichen Konzern. Wettbewerbsverstöße lagen zum einen darin, dass der nach § 4 V 1 HWG notwendige Hinweis "Für Risiken und Nebenwirkungen..." nicht gezeigt wurde. Zum anderen wurde bemängelt, dass durch die Influencerin eine "bekannte Person" iSd § 11 I 1 Nr. 2 HWG für das Produkt geworben hat.

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