„Top-Mediziner“-Siegel können irreführend sein
Gesundheitsbezogene Testsiegel für Ärzte unterliegen besonders strengen Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit. Ein „Top-Mediziner“- oder Empfehlungssiegel kann irreführend sein, wenn es eine umfassende Qualitätsaussage vermittelt, ohne Einschränkungen der zugrunde liegenden Bewertungsmethodik erkennen zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Kollegenempfehlungen, Selbstauskünfte der ausgezeichneten Ärzte und Patientenbewertungen maßgeblich in die Bewertung einfließen. Der BGH hob das klageabweisende Urteil des OLG München auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

