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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

12. Juni 2018

Garantiewerbung auf Produktverpackung ist wettbewerbswidrig, wenn Garantiebedingungen fehlen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.01.2018, Az.: 6 U 150/17

Wenn der Hersteller auf der Verpackung seines Produkts mit „3 Jahre Garantie“ wirbt, ist er wegen § 5a Abs. 2 UWG dazu verpflichtet, dem Verbraucher weitere Informationen zu den Garantiebedingungen auf oder in der Verpackung zu geben. Diese Informationspflicht des Herstellers ist noch nicht erfüllt, wenn er die Garantiebedingungen lediglich auf seiner Internetseite einstellt und dabei zum Auffinden der Bedingungen keinen diesbezüglichen Hinweis auf der Verpackung anbringt.

Eine grundsätzliche Bereitschaft der einen Partei, eine vergleichsweise Regelung zu vereinbaren statt den Unterlassungsanspruch weiter zu verfolgen, stellt nicht automatisch Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG dar.

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12. Juni 2018

Werbewirksamkeit einer Anzeige kein wesentlicher Vertragsbestandteil

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Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 72/17

Ein Werkvertrag über die Schaltung einer Werbeanzeige auf einer Website muss keine Angaben zur Auflage und Verbreitung des Werbeträgers enthalten. Der Beklagte im vorliegenden Fall hatte die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet in Auftrag gegeben und anschließend die Bezahlung der Vergütung für den zustande gekommenen Werkvertrag mit der Begründung verweigert, der Vertrag sei nicht hinreichend bestimmt gewesen. Nach Ansicht des BGH war jedoch mit der Einstellung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer bestimmten Domain für die Dauer der Vertragslaufzeit ein bestimmtes Arbeitsergebnis als geschuldete Leistung vereinbart worden. Vertragliche Regelungen in Bezug auf die Werbewirksamkeit der Anzeige gehören laut BGH nicht zum wesentlichen Inhalt eines solchen Vertrags.

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12. Juni 2018

Fantasiebezeichnungen für Weine nicht genehmigungsbedürftig

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Urteil des VG Trier vom 01.02.2018, Az.: 2 K 12306/17.TR

Ein Winzer darf die Fantasiebezeichnungen „K.B.“, „Sankt Paul“ und „S.P.“ für seine Weine verwenden, ohne dass es hierfür einer Genehmigung nach dem Weingesetz bedarf. Die streitgegenständlichen Bezeichnungen sind weder Namen bestimmter geografischer Einheiten, noch werden sie von einem durchschnittlichen Verbraucher als geographische Ortsangaben verstanden, womit sie auch nicht genehmigungsbedürftig nach § 4 Abs. 3 S. 1 WeinG sind. Die Verwendung von Fantasiebezeichnungen in dieser streitgegenständlichen Form führen den Verbraucher nicht in die Irre.

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07. Juni 2018

Irreführende Werbung eines Hotels mit Sonnensymbolen

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Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 24.11.2017, Az.: 3 O 32/17

Die Werbung eines Hotels im Internet sowie auf Flyern und Visitenkarten mit Symbolen, die erst bei genauer Betrachtung als Sonnen identifiziert werden können, kann unzulässig sein, wenn die Anordnung und die bildhafte Darstellung den Symbolen der Sterneklassifizierung ähneln. Sie erwecken bei dem Verbraucher den Eindruck, es handle sich um ein klassifiziertes „Sterne-Hotel“. Wurde dem Hotel jedoch keine Klassifizierung durch eine neutrale Stelle erteilt, stellt die Werbung mit sterneähnlichen Symbolen eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar.

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28. Mai 2018

Ambulante Zahnarztpraxis darf nicht als „Praxisklinik“ beworben werden

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Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2018, Az.: 4 U 161/17

Die Bezeichnung einer Zahnarztpraxis als „Praxisklinik“ stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG dar, wenn in der Praxis keine Möglichkeit zu einer stationären Aufnahme besteht. Nach Ansicht des OLG Hamm erwartet der Verbraucher, dass die medizinische Versorgung in einer „Praxisklinik“ über das Angebot einer reinen Praxis hinausgeht. Der Wortteil „Klinik“ sei bestimmend im Wort „Praxisklinik“ und erwecke den Eindruck, der Zahnarzt betreibe eine Klinik. Da der Begriff „Klinik“ als Synonym für „Krankenhaus“ verstanden wird, assoziiert der Verbraucher damit die Möglichkeit einer zumindest vorübergehenden stationären Behandlung. Folglich präsentiert sich eine als „Praxisklinik“ bezeichnete Praxis für den Verbraucher als vorzugswürdige Alternative zur rein ambulanten Zahnarztpraxis und als erwägenswerte Alternative zu einer Zahnklinik.

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18. Mai 2018

Werbung mit „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ ist ohne Erläuterung unzulässig

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Urteil des LG Köln vom 05.03.2018, Az.: 31 O 379/17

Wirbt ein Unternehmen damit, dass ein Produkt „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ wurde, ohne zu erläutern, woraus sich die besondere Umweltfreundlichkeit bzw. Sozialverträglichkeit überhaupt ergibt, so stellt dies eine Irreführung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung seitens des Unternehmens dar.

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14. Mai 2018

Umzugskündigung als Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugsdatum möglich

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Urteil des OLG München vom 18.01.2018, Az.: 29 U 757/17

Die Formulierung, es bestehe ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge für den Fall eines Umzugs unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ab Umzugstermin stellt keine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar. Eine solche Angabe enthält keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben über die Rechte des Verbrauchers, sondern gibt die Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 46 Abs. 8 TKG zutreffend wieder. Demnach steht dem Verbraucher ein Kündigungsrecht bei einem Umzug zu, falls der Telekommunikationsdienst am neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Diesbezüglich beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist erst ab dem tatsächlichen Umzug. Der Verbraucher wird durch den Hinweis auf dieses Kündigungsrecht nicht davon abgehalten, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Umzugskündigungserklärung abzugeben – denn eine solche ist gesetzlich gar nicht vorgesehen.

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11. April 2018

Verbotene Schleichwerbung auf Instagram

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Urteil des LG Hagen vm 29.11.2017, Az.: 23 O 45/17

Ein Wettbewerbsverband verklagte eine Mode-Bloggerin auf Unterlassung, da diese auf ihrem Instagram-Profil Fotos gepostet hatte, ohne sie explizit als Werbung zu kennzeichnen. Zu sehen war auf den Bildern die Beklagte nebst einer Uhr, einer Handtasche bzw. einem Getränk, wobei die Bloggerin diese mit einem Link versehen hatte, welcher unmittelbar auf die Website der entsprechenden Unternehmen führte. Das Landgericht Hagen sah hierin eine geschäftliche Handlung, welche für die jeweiligen Unternehmen absatzfördernd sein sollte. Daher hätte sie entsprechend als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

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10. April 2018

Kündigungsfrist für DSL-Vertrag bei Umzug ist verbraucherschutzkonform

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.12.2017, Az.: I-20 U 77/17

Ein Telekommunikationsdienstleister, der seinen Kunden im Falle eines Umzugs eine dreimonatige Kündigungsfrist ab Umzugsdatum für Verträge zur Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste zugesteht, verstößt dadurch nicht gegen Verbraucherschutzrecht. Die Kündigungsfrist für Kabel-, DSL- und LTE-Verträge sollte nach Ansicht des Klägers schon vor dem tatsächlichen Umzug beginnen, weil nach dem Umzug keine Leistung durch den Anbieter erbracht werde. Die Klage blieb erfolglos, da Verbraucher nach Ansicht des Gerichts durch den Hinweis der Beklagten auf die Kündigungsfrist nicht davon abgehalten werden, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Kündigungserklärung abzugeben. Die beanstandete Äußerung sei deshalb weder gemäß § 3 Abs. 1 UWG unlauter noch stelle sie eine verbraucherschutzwidrige Praktik nach § 2 UKlaG dar.

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20. März 2018

Wertersatzansprüche von Online-Partnervermittlung rechtmäßig

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Beschluss des BGH vom 30.11.2017, Az.: I ZR 47/17

Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, da die Rechtssache nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der Vorinstanz war der Betreiberin einer Online-Partnervermittlung ein Wertersatzanspruch gegen einen Nutzer der Partnerbörse zuerkannt worden, der einen Partnervermittlungsvertrag vor Laufzeitende widerrufen hatte. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht erforderlich, da die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen der Klägerin nach Ansicht des BGH nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts zudem nicht erfordere.

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