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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Zahnklinik“

28. Mai 2018

Ambulante Zahnarztpraxis darf nicht als „Praxisklinik“ beworben werden

© Viacheslav Iakobchuk - Fotolia.com
Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2018, Az.: 4 U 161/17

Die Bezeichnung einer Zahnarztpraxis als „Praxisklinik“ stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG dar, wenn in der Praxis keine Möglichkeit zu einer stationären Aufnahme besteht. Nach Ansicht des OLG Hamm erwartet der Verbraucher, dass die medizinische Versorgung in einer „Praxisklinik“ über das Angebot einer reinen Praxis hinausgeht. Der Wortteil „Klinik“ sei bestimmend im Wort „Praxisklinik“ und erwecke den Eindruck, der Zahnarzt betreibe eine Klinik. Da der Begriff „Klinik“ als Synonym für „Krankenhaus“ verstanden wird, assoziiert der Verbraucher damit die Möglichkeit einer zumindest vorübergehenden stationären Behandlung. Folglich präsentiert sich eine als „Praxisklinik“ bezeichnete Praxis für den Verbraucher als vorzugswürdige Alternative zur rein ambulanten Zahnarztpraxis und als erwägenswerte Alternative zu einer Zahnklinik.

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30. Oktober 2009

Hotelempfehlungen haben keinen Einfluss auf Zahnbehandlung

Urteil des OLG Hamm vom 09.06.2009, Az.: 4 U 70/09

Die Hotelempfehlung einer Zahnklinik auf ihrer Internetseite verstößt nicht gegen Vorschriften. Zahnkliniken dürfen sachangemessen für die eigenen Leistungen, die vom Zahnarzt erbracht werden, werben. Sachangemessen ist zudem alles, was dem berechtigten Informationsinteresse des Patienten entspricht. Gerade die Klientel der ortsfremden Patienten ist interessiert daran, direkt über nahe liegende Übernachtungsmöglichkeiten informiert zu werden. Die Hotelempfehlungen stehen dabei offensichtlich mit der Zahnbehandlung in keinerlei Zusammenhang.
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