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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

26. August 2022 Top-Urteil

Hinweis auf knappe Verfügbarkeit von Waren keine unlautere Werbung

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Urteil des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 29/22

Das Werben für den Kauf von Lebensmitteln in Werbeprospekten unter Nennung konkreter Kaufpreise ist auch dann erlaubt, wenn einzelne beworbene Waren nicht in allen Filialen erhältlich sein sollen und wenn der Discounter den Verbraucher nicht am Blickfang der beworbenen Waren teilnehmend darüber informiert, wo der Verbraucher Informationen dazu einholen könne, in welchen Filialen die beworbenen Waren (nicht) verfügbar seien. Zudem ist auch der Hinweis auf ein begrenztes Angebot kein Indiz dafür, dass von vornherein eine unangemessene Menge in einem unangemessenen Zeitraum bereit gestellt wurde. Grund hierfür ist, dass es sich bei den Aussagen zum einen um Hinweise und zum anderen um Absicherungen davor handelt, dass Produkte trotz eigentlich angemessener Bevorratung aufgrund nicht vorhersehbarer Sonderumstände nicht überall und die ganze Zeit erhältlich sein können. Die Werbung ist folglich nicht als unlauter anzusehen, so das OLG Nürnberg.

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22. August 2023

Die Bezeichnung einer Rohwurst als „glutenfrei“ ist irreführend

Beschluss des OVG Lüneburg vom 01.07.2019, Az.: 13 LA 11/19

Eine Rohwurst darf nicht als „glutenfrei“ beworben werden, da dies eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) darstellt. Die Glutenfreiheit kann nicht als besondere Eigenschaft ausgelobt werden, da derartige Wursterzeugnisse in der Regel immer glutenfrei sind. Die Bezeichnung als „glutenfrei“ weckt beim durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck, dass die Wurst im Vergleich zu Produkten der Konkurrenz besonders gesund sei.

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10. Juli 2023

Prozessfinanzierer bei Gewinnabschöpfungsprozessen rechtsmissbräuchlich

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.07.2019, Az.: 2 U 46/18

Die Führung eines Gewinnabschöpfungsprozesses durch einen Verbraucherverband mithilfe eines Prozessfinanzierers stellt eine unzulässige Rechtsausübung gemäß des § 242 BGB dar. Der Prozessfinanzierer, der den Prozess durch sein Kapital erst ermöglicht, würde nämlich im Falle des Erfolges der Klage einen Teil des Gewinns erhalten. Folglich würden die Interessen der geschädigten Verbraucher hinter den sachfremden Motiv der Einnahmeerzielung des Prozessfinanzierers zurückfallen und dieser würde de facto durch sein Kapital entscheiden, welche Prozesse überhaupt geführt werden. Der Darstellung des Verbraucherverbandes, ein Prozessfinanzierer sei gegen die Überlegenheit eines Großunternehmens nötig, widerspricht das Gericht mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung.

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07. Juli 2023

Verständnishorizont von Werbeangaben für Arzneimittel

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Urteil des OLG Hamburg vom 06.06.2019, Az.: 3 U 158/18

Ist die Werbeangabe in ihrem werblichen Kontext so eindeutig, dass der Verkehr keine davon abweichende Bedeutung erwartet, muss sich der Werbende daran festhalten lassen. Werbliche Claims oder Fußnotenangaben, welche die Angabe in ihr Gegenteil verkehrt, konterkariert oder mit gänzlich anderem Sinn versehen, bleiben außer Betracht. Zudem ist die Werbung mit der Angabe „Weniger Einnehmen“ dahingehend irreführend, dass der Verkehr die Angabe so versteht, dass ein Patient bei der Einnahme des beworbenen Mittels weniger Wirkstoff einnimmt, als bei vergleichbaren Präparaten.

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07. Juli 2023

Markenstreit vor dem BGH: Ortlieb geht erfolgreich gegen Amazon vor

Urteil des BGH vom 25. Juli 2019, Az.: I ZR 29/18

Der Umstand, dass der Wiederverkäufer neben Produkten des Markenherstellers auch Konkurrenzprodukte anbietet, steht einer Verwendung der Marke in der Werbung nicht entgegen, sofern die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt bleiben. Wird eine Marke in Anzeigen nach einer Google-Suche aufgrund der konkreten Gestaltung aber irreführend verwendet, so dass Kunden durch die auf die-se Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch)zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden, kann sich der Markeninhaber dieser Verwendung der Marke widersetzen (Fortführung von BGH, Urteil vom 28.Juni 2018 -I ZR 236/16, GRUR 2019, 165 Rn. 78 -keine-vorwerk-vertretung).

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07. Juli 2023

DSGVO: Einwilligung in Werbeanrufe

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.06.2019, Az.: 6 U 6/19

(1) Die Zustimmung zur Telefonwerbung ist richtlinienkonform am Maßstab des europäischen Datenschutzrechts auszulegen, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in zukünftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht wird.

(2) Wenn der Werbende nicht zu Beginn des Gesprächs die Identität des Auftragsgebers preisgibt, liegt eine unlautere Handlung vor.

(3) Die Einwilligungserklärung muss hinreichend bestimmt sein und ohne Zwang abgegeben worden sein. Für eine hinreichende Bestimmtheit muss die sachliche Reichweite angegeben sein. Angaben wie "Marketing & Werbung" sind zu ungenau, da sich nicht erkennen lässt, für welche Art von Produkten die Einwilligung in die Werbung erteilt wurde.

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07. Juli 2023

Werbung trotz niedrigem Anteil des gezeigten Lebensmittels erlaubt

Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2019, Az.: 6 U 133/18

Ein Produkt mit dem Namen "Pesto mit Basilikum und Rucola" darf auf der Verpackung ein Bild von Rucola haben, obwohl dessen Anteil nur 1,5 % am Gesamtprodukt beträgt. Die anderen Zutaten, die auf der Verpackung zu sehen sind, haben zwar einen deutlich größeren Anteil, dennoch ist keine Irreführung des Verbrauchers ersichtlich, da ein Kunde, der auf die Zusammensetzung des Produkts achtet, auf das Zutatenverzeichnis blickt und erkennt, wie hoch die einzelnen Anteile sind. Auch beachtlich ist, dass die Erwartung des Kunden nicht enttäuscht werden, da das Produkt auch unzweifelhaft nach Rucola schmeckt und allein das Mengenverhältnis der einzelnen Zutaten nicht auf die Geschmackswirkung schließen lässt.

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19. Dezember 2022

Informationspflichten zur Herstellergarantie erst bei zentraler Bedeutung für das Angebot

Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 10.11.2022, Az.: I ZR 241/19

Nachdem der EuGH auf die Vorlagefrage des BGH hin entschied, dass ein Unternehmer einen Verbraucher vor Abschluss eines Kaufvertrages nur dann über die Herstellergarantiebedingungen informieren muss, wenn die Garantie ein zentrales Merkmal des Angebots ist, fällte der BGH im Streit zwischen Vertreibern von Taschenmessern im Internet ein Urteil. Es handelte sich bei der Herstellergarantie nicht um ein wesentliches Merkmal des Angebots des Beklagten. Ein Verstoß gegen § 3a UWG lag also nicht vor. Auch die Informationspflicht aus § 479 Ab. 1 BGB wurde nicht verletzt, da durch den Link, der zu den Informationen zur Herstellergarantie führte, noch kein verbindliches Garantieversprechen abgegeben wurde.

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29. November 2022

Herstellergarantie löst nicht automatisch Informationspflicht aus

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Urteil des BGH vom 10.11.2022, Az.: I ZR 241/19

Die bloße Möglichkeit zur Kenntnisnahme einer Herstellergarantie auf der Internetseite eines Unternehmers, welcher nicht gleich Hersteller ist, führt nicht automatisch zu einer Pflicht des Unternehmers zum Treffen näherer Angaben zu der Garantie. Entscheidend ist hierbei, ob die Herstellergarantie auf den ersten Blick für den Verbraucher als solche erkennbar ist. Zudem müsste der Verbraucher in seiner Kaufentscheidung von dem etwaigen (Nicht-) Vorliegen einer Garantierklärung beeinflusst worden sein.

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08. September 2022

Blickfangwerbung kann nicht durch Fußnoten richtiggestellt werden

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Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 747/22

Eine Blickfangwerbung die eine objektiv unzutreffende Werbeaussage enthält, ist auch dann als irreführend einzustufen, wenn der erzeugte Irrtum durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote richtiggestellt wird. Dies bekräftigte das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss und wies folgerichtig die Berufung der Beklagten, einer Verkäuferin von Einbauküchen, zurück.

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