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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

30. September 2015

Mangelnde Aufklärung über Produktverfügbarkeit im Onlinehandel wettbewebswidrig

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Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15

Bietet ein Online-Shop-Betreiber ein Produkt mit dem Hinweis an, dass nur noch wenige Exemplare auf Lager seien, genügt dies zur Aufklärung des Kunden über das Fehlen eines entsprechenden Warenvorrats nicht, da der Kunden dennoch von einer grundsätzlichen Lieferbarkeit ausgehe. Das Verbot von Lockangeboten in Nr. 5 der Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG gilt nicht nur für Prospekt- und Katalogwerbung, sondern auch für Angebote im Internet. Zwar bestehen zwischen dem stationären Handel und dem Internetversandhandel tatsächliche Unterschiede, insbesondere darin, dass der Kunde im stationären Handel eine besondere Hemmschwelle in Form der Anreise und des Betretens des Ladens überwinden muss. Jedoch hat der Kunde im Hinblick auf die ständige Aktualisierbarkeit von Internetangeboten eine besonders hohe Erwartung an die inhaltliche Richtigkeit der Angebote und die Produktverfügbarkeit.

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25. September 2015

Wann ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein neuartiges Lebensmittel?

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Urteil des BGH vom 16.04.2015, Az.: I ZR 27/14

a) Bei der Prüfung, ob es sich bei einem aus dem Trockenextrakt einer Pflanzenwurzel bestehenden Nahrungsergänzungsmittel um ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten vom 27. Januar 1997 (ABl. Nr. L 43 vom 14. Februar 1997, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung [EG] Nr. 596/2009 vom 18. Juni 2009 [ABl. Nr. L 188 vom 18. Juli 2009, S. 14] - Novel-Food-Verordnung) handelt, ist darauf abzustellen, ob entsprechende Nahrungsergänzungsmittel vor dem 15. Mai 1997 in der Gemeinschaft in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Es kommt nicht darauf an, ob ein nennenswerter Verzehr der Pflanze oder von Produkten, die die Pflanze enthalten, erfolgt ist.

b) Ist ein Nahrungsergänzungsmittel im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission mit dem Status "FS" eingetragen, stellt dies ein die Gerichte nicht bindendes Indiz dafür dar, dass es sich nicht um ein neuartiges Lebensmittel im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Novel-Food- Verordnung handelt.

c) Hat der Kläger im Rahmen seiner primären Darlegungslast Veröffentlichungen vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass ein Nahrungsergänzungsmittel als neuartiges Lebensmittel anzusehen ist, genügt der Beklagte allein mit der Berufung auf die Indizwirkung des Eintrags im Novel-Food-Katalog mit dem Status "FS" seiner ihm im Hinblick auf die fehlende Neuartigkeit des Produkts obliegenden sekundären Darlegungslast nicht.

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24. September 2015

Wann gilt ein PKW als „neuer Personenkraftwagen“?

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Urteil des BGH vom 05.03.2015, Az.: I ZR 164/13

Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass der Händler das betreffende Fahrzeug alsbald veräußern will. Die Dauer der Zulassung eignet sich - neben der in erster Linie maßgeblichen Kilometerleistung - für einen Schluss auf die Motivlage des Händlers bei Erwerb des Fahrzeugs (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 190/10, GRUR 2012, 842 Rn. 23 = WRP 2012, 1096 - Neue Personenkraftwagen).

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16. September 2015

Online-Vermittlung von Versicherungsverträgen durch Handelsunternehmen wettbewerbswidrig

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Urteil des BGH vom 28.11.2013, Az.: I ZR 7/13

a) Die Abgrenzung der Versicherungsvermittlung von einer Tätigkeit, die ausschließlich darauf gerichtet ist, Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler herzustellen, richtet sich nach dem objektiven Erscheinungsbild der ausgeübten Tätigkeit.

b) Bewirbt ein Handelsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts konkrete Versicherungsprodukte und ermöglicht es den Online-Abschluss von Versicherungsverträgen auf einer Internetseite eines Versicherungsvermittlers, ist auch das Handelsunternehmen Versicherungsvermittler, wenn dem Verbraucher der Wechsel des Betreibers der Internetseite verborgen bleibt.

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01. September 2015

Irreführende Bewerbung von ungebrauchter, fünf Jahre alter Lagerware als „neu“

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Urteil des OLG Saarbrücken vom 02.04.2014, Az.: 1 U11/13

Ein Kraftfahrzeug-Händler, der Ersatzteile anbietet, darf Lagerware (hier: ein Kugellager), die älter als fünf Jahre ist, nicht als „neu“ bewerben, obwohl diese noch ungebraucht sind. Eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann aufgrund der langen Lagerzeit nicht ausgeschlossen werden, vor allem wenn es sich um ein technisch sensibles Ersatzteil handelt. Durch die Verwendung des Begriffes „neu“ liegt eine Irreführung vor.

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01. September 2015

Irreführung durch Werbung mit Profi-Fußballern

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Urteil des OLG Hamburg vom 19.01.2015, Az.: 5 U 203/11

Wirbt ein Sportartikelhersteller mit der Abbildung mehrerer Profi-Fußballer hinter einem überdimensional großen Sportschuh, so erweckt diese Darstellung beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, alle abgebildeten Fußballer würden mit einem Sportschuh des Herstellers spielen und bildlich gesprochen hinter dem beworbenen Schuh stehen. Spielen jedoch ein oder mehrere Spieler mit einem anderen Schuh, so handelt es sich um irreführende Werbung, weil die hervorgerufene Fehlvorstellung geeignet ist, den Verbraucher zum Erwerb des Sportschuhs zu bewegen.

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01. September 2015

Bei einer Werbeanzeige mit Finanzierungsangebot muss die Identität der Bank angegeben werden

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 100/14

Wirbt ein Möbelhaus mit einem Finanzierungsangebot, so ist diese Werbung irreführend, wenn entsprechende Angaben zur Identität und Anschrift der finanzierenden Bank fehlen. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine zinslose Finanzierung handelt oder nicht. Dem Verbraucher darf eine solch wesentliche Information nicht vorenthalten werden, weil er dadurch zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden könnte, die er nicht treffen würde, wenn ihm die Informationen bekannt wären.

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28. August 2015

Ausstellen von Elektrobacköfen ohne Energieeffizienz-Etikettierung wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Hamm vom 26.07.2012, Az.: I-4 U 16/12

Werden Elektrogeräte als Einzelgeräte oder in Verbindung mit einer Musterküche ausgestellt, so müssen diese mit Etiketten über die Energieeffizenzklasse und über den Verbrauch an Energie im Sinne der EnVKV versehen sein. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 a EnVKG vor.

Dem steht weder entgegen, dass die in den Musterküchen verbauten Elektrogeräten als Ausstellungstücke nicht zum Verkauf stehen, noch dass die Geräte bereits für Kochevents mit Profi-Köchen in Betrieb genommen wurden. Auch unverkäufliche oder benutzte Musterküchen dienen immer noch dem Werbezweck und fallen daher nach § 2 Nr. 1 EnVKG unter das Tatbestandsmerkmal des „Ausstellens“. Diese unterliegen daher der Etikettierungspflicht, da der Verbraucher vor einer möglichen Kaufentscheidung durch genaue und sachdienliche Unterrichtung über den Energieverbrauch von energieverbrauchsrelavanten Produkten informiert werden soll.

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27. August 2015

Einholung der Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen innerhalb eines Service-Calls unzulässig

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Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.07.2015, Az.: OVG 12 N 71.14

Die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung im Rahmen eines Service-Calls (sog. Opt-in-Anfrage) stellt eine Nutzung der privaten Telefonnummern der Kunden und damit eine personenbezogene Datennutzung im Sinne des § 3 Abs. 5 BDSG dar. Die Durchführung der Service-Calls ist zwar zulässig, die weitere Verwendung der Telefonnummern der Kunden ohne deren Einwilligung, als mittelbar absatzfördernde Maßnahme, allerdings datenschutzwidrig.

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19. August 2015

Werbespruch: „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ ist nicht irreführend

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Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.06.2015, Az.: 6 U 26/15

Der Werbeslogan „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ vermittelt einem Durchschnittsverbraucher, dem hier angesprochenen Verkehrskreis nicht den Eindruck der Annahme eines technischen Durchbruchs der genannten Art. Diesem Werbespruch ist lediglich eine Netzabdeckung auf dem derzeit höchsten technischen Standard zu entnehmen. Es wird keine bundesweite Netzabdeckung vorgespiegelt, womit die Werbung nicht irreführend ist.

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