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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassungserklärung“

11. März 2010 Top-Urteil

„Testfundstelle“ – Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen

Urteil des BGH vom 17.09.2010, Az.: I ZR 217/07

Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.

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08. April 2022

Bildveröffentlichung von Kindern: Wessen Einwilligung bedarf es?

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Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021, Az.: 1 UF 74/21

Zur Bildveröffentlichung von Kindern bedarf es der Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem die Lebensgefährtin des Vaters Bilder der Kinder ohne Einwilligung der Mutter veröffentlichte. Die alleinige Einwilligung des Vaters reiche nach Ansicht des Gerichts hierbei nicht aus. Durch die Veröffentlichung in sozialen Medien werde die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Kinder betroffen, welche Auswirkungen auf deren Entwicklung haben kann. Aufgrund des gebotenen Schutzes sei deshalb die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.

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15. Juni 2020

Anforderungen an eine Online-Löschpflicht

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Urteil des LG Dortmund vom 06.02.2020, Az.: 18 O 58/19

Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs hat dafür Sorge zu tragen, dass Online-Beiträge aufgrund von irreführender Werbung auch tatsächlich gelöscht werden, selbst wenn diese nicht von ihm selbst stammen. Erforderlich ist lediglich die Kenntnis von einer bestehenden Löschpflicht. Es ist demnach nicht ausreichend, dass der Schuldner dem Betreiber einer Internetseite lediglich eine E-Mail übersendet, mit der Bitte, den Eintrag zu löschen. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Schuldner sicherstellt und auch bestätigt, dass der Online-Eintrag auch gelöscht wurde.

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26. August 2019

Hotel verpflichtet, falsche Google Anzeige entfernen zu lassen

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Urteil des OLG Dresden vom 24.04.2018, Az.: 14 U 50/18

Ein Hotel, welches eine falsche Werbung, in dem es mit vier Sternen für sich wirbt, im Internet als Werbung geschalten hatte, muss eine Vertragsstrafe zahlen, weil es vorher einer Unterlassungserklärung zugestimmt hatte, besagte Werbung nicht länger zu nutzen. Dennoch verblieb die irreführende Anzeige im Netz, wodurch gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Zwar rief die Beklagte mehrfach bei Google an, um die Anzeige zu entfernen. Jedoch hätte sie im Rahmen des ihr möglichen und zumutbaren mehr tun müssen, wie etwa die Stellung eines Antrags auf Löschung bei Google bis zu einer etwaigen Klageandrohung.

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12. Juni 2019

Keine Werbung mit dem Wort „Architektur“, wenn kein Architekt angestellt ist

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Urteil des LG Arnsberg vom 31.01.2019, Az: 8 O 95/18

Ist bei einem Unternehmen kein Architekt mit Eintragung in die Architektenliste angestellt, darf auf Internetauftritten nicht mit Bezeichnungen wie „Architektur“ geworben werden. Dies stellt nämlich laut LG Arnsberg eine unlautere geschäftliche Handlung dar, besonders da das Wort im vorliegenden Fall hervorgehoben und als Blickfangwerbung auf der Webseite genutzt wurde. Aufgrund der wettbewerbswidrigen Handlung sprach das Gericht dem Kläger einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen berechtigter Abmahnung zu.

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11. Dezember 2018

Anforderungen an Aufklärungspflichten bei Mehrfachabmahnung

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Beschluss des LG Würzburg vom 27.09.2018, Az.: 1 HK O 1487/18

Ein Fall der Drittunterwerfung liegt dann vor, wenn der für die wettbewerbsrechtliche Verletzungshandlung Verantwortliche abgemahnt wird, er jedoch zuvor bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten wegen derselben Verletzungshandlung abgegeben hat. In einem solchen Fall muss der (erneut) Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten gegenüber dem Zweitabmahnenden erfüllen. Ein pauschaler Hinweis auf eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung genügt diesen Anforderungen nicht. Vielmehr muss der Abgemahnte den Zweitabmahner detailliert informieren, damit dieser zuverlässig beurteilen kann, ob die Wiederholungsgefahr durch die bereits abgegebene Unterlassungserklärung erloschen ist. Darunter fallen Angaben über den Erstabmahner und den Inhalt der Unterlassungserklärung einschließlich der Höhe der Vertragsstrafe. Entsteht dem Zweitabmahner durch eine nicht ausreichend erfolgte Aufklärung ein Schaden (hier: die Kosten der Unterlassungsklage), kann der Zweitabmahner diesen Schaden gem. § 280 BGB geltend machen.

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10. August 2018

Abmahnung wegen Internetwerbung: Eingeschränkte Unterlassungserklärung beseitigt keine Wiederholungsgefahr

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Urteil des LG Berlin vom 25.01.2017, Az.: 97 O 122/16

Wird nach einer berechtigten Abmahnung wegen einer gegen das Wettbewerbsrecht verstoßenden Werbung eine Unterlassungserklärung abgegeben, in welcher die Unterlassung nur auf einen bestimmten Ort (hier: Internetwerbung) beschränkt wird, so kann die zu vermutende Wiederholungsgefahr auch noch weiterhin bestehen. An den Wegfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen, so dass der begründet geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang grundsätzlich auch durch die Unterlassungserklärung voll abgedeckt sein muss.

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11. April 2018

Verbotene Schleichwerbung auf Instagram

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Urteil des LG Hagen vm 29.11.2017, Az.: 23 O 45/17

Ein Wettbewerbsverband verklagte eine Mode-Bloggerin auf Unterlassung, da diese auf ihrem Instagram-Profil Fotos gepostet hatte, ohne sie explizit als Werbung zu kennzeichnen. Zu sehen war auf den Bildern die Beklagte nebst einer Uhr, einer Handtasche bzw. einem Getränk, wobei die Bloggerin diese mit einem Link versehen hatte, welcher unmittelbar auf die Website der entsprechenden Unternehmen führte. Das Landgericht Hagen sah hierin eine geschäftliche Handlung, welche für die jeweiligen Unternehmen absatzfördernd sein sollte. Daher hätte sie entsprechend als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

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17. August 2017

Begibt sich eine Partei freiwillig in die Rolle des Unterlegenen, trägt sie nicht automatisch die Kosten des Verfahrens

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.2017 (Az.: I-20 U 149/13)

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der Partei, die sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind. Ob ein solches Verhalten konkludent zeigt, dass diese Partei die gegen sich gerichtete Klage als begründet erachtet, ist für den Einzelfall zu entscheiden. Ist klar, dass die Rechtsverteidigung der Partei erfolgreich gewesen wäre und gibt diese Partei in dem Bewusstsein, dennoch eine Unterwerfungserklärung ab, kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass die Klage als begründet erachtet wird.

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19. Dezember 2016

Fliegender Gerichtsstand für Vertragsstrafen wegen Wettbewerbsverstoß

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 10.02.2016, Az.: 2-06 O 344/15

Wird ein Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs im Internet begangen, so unterfällt auch die daraus resultierende Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß § 14 II UWG einer bundesweiten örtlichen Gerichtszuständigkeit. Das Erfordernis einer Klage „auf Grund dieses Gesetzes“ umfasst dabei neben Ansprüchen und Klagen, welche sich unmittelbar aus dem UWG ergeben, auch Solche, die wie insbesondere die wettbewerblich begründete Forderung von Vertragsstrafen nur mittelbar einen Anspruch aus dem UWG begründen.

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14. November 2016

Abwerben von Krankenversicherten entgegen einer Unterlassungserklärung

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Urteil des SG Düsseldorf vom 08.09.2016, Az.: S 27 KR 629/16

Wenn sich eine Krankenversicherung in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es zu unterlassen, ohne ausdrückliche und nachweisebare Einwilligung potentielle Kunden von anderen Krankenversicherungen mit Wechselprämien telefonisch abzuwerben, genügt es nicht, wenn die Abwerbende die Registrierung der Versicherten bei einem Gewinnspiel als Einwilligungserklärung heranziehen will. Denn damit kann keine Einwilligung in eine konkrete Telefonwerbung belegt werden. Weiter hat die beklagte Versicherung die potentiellen Kunden nicht hinreichend über die Voraussetzungen der Wechselprämie aufgeklärt.

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