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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“

24. Juli 2018

Kostenlose Abgabe eines Buches: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

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Urteil des OLG Dresden vom 26.06.2018, Az.: 14 U 341/18

Wird ein neues, preisgebundenes Buch lediglich gegen Übernahme einer angemessenen Versandkostenpauschale an einen Verbraucher abgegeben, so liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor. Zwar muss nach § 3 BuchPrG derjenige, der gewerbs- oder geschäftsmäßig neue Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preis erheben. Kostenlose Zuwendungen im Rahmen einer Werbeaktion zur Absatzförderung hingegen, bei denen der Käufer bestimmte Bücher mittels der Eingabe eines Vorteils-Codes gratis erhält, hierfür jedoch dennoch eine angemessene Versandkostenpauschale zahlen muss, fallen nicht unter die Definition eines „Kaufes“, womit auch keine Umgehung der Buchpreisbindungsvorschriften vorliegt.

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06. Juli 2018

Auch auf Amazon: Fehlende Angaben zu wesentlichen Merkmalen von Waren wettbewerbswidrig

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Urteil des LG München I vom 04.04.2018, Az.: 33 O 9318/17

Wesentliche Merkmale von in einem Onlineshop (hier: Amazon) angebotenen Waren müssen dem Verbraucher unmittelbar vor Abgabe der Bestellung nochmals angezeigt werden. Bei Bekleidung ist jedenfalls die Angabe des Materials, beim Verkauf von Sonnenschirmen der Bezugsstoff, das Material des Gestells sowie das Gewicht davon umfasst. Solche Informationen müssen am Ende des Bestellvorgangs nochmals zur Verfügung gestellt werden, auch wenn diese bereits auf einer vorherigen Produktübersicht angegeben waren. Die Einblendung eines Links auf die Produktseite genügt ebenfalls nicht. Durch die unmittelbare Anzeige vor der Bestellabgabe soll der Verbraucher nochmals die Gelegenheit erhalten, das von ihm zu erwerbende Produkt konkret zu besichtigen und auf die Übereinstimmung mit seinen Vorstellungen zu überprüfen. Diese Vorgaben sollen den Verbraucher vor übereilten Kaufentscheidungen schützen.

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06. März 2018

Amazon darf in der Suchleiste Marken und Unternehmenskennzeichen vorschlagen

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Pressemitteilung Nr. 33/2018 des BGH zu den Urteilen vom 15.02.2018, Az.: I ZR 138/16, I ZR 201/16

Der BGH entschied in zwei Verfahren über die Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Amazon-Suchfunktion. Diese dürfen bei der automatischen Vervollständigungsfunktion in der Suchleiste vorgeschlagen werden, selbst wenn das eigentliche Produkt nicht über Amazon verkauft wird, sondern lediglich ähnliche Produkte. Die Funktion des Zeichens, auf das Unternehmen hinzuweisen, wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Auch wird der Kunde nicht darüber in die Irre geführt, dass er die markengeschützten Produkte bei Amazon kaufen könne, da die Anzeige in der Suchleiste hierüber grundsätzlich nichts aussagt.

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05. Februar 2018

Umfang der Informationspflicht bei Fernabsatzverträgen

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Beschluss des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 163/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Können die Mitgliedstaaten eine Bestimmung vorsehen, die - wie die Bestimmung des Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGBGB - den Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen vor Abgabe von dessen Vertragserklärung nicht nur gegebenenfalls, sondern stets seine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen?

2. Bedeutet die in der deutschen Sprachfassung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU verwendete Wendung "gegebenenfalls", dass ein Unternehmer nur über in seinem Unternehmen bereits tatsächlich vorhandene Kommunikationsmittel informieren muss, er also nicht gehalten ist, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E-Mail-Konto neu einzurichten, wenn er sich entschließt, in seinem Unternehmen auch Fernabsatzverträge abzuschließen?

3. Falls die Frage 2 bejaht wird: Bedeutet die in der deutschen Sprachfassung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU angeführte Wendung "gegebenenfalls", dass nur solche Kommunikationsmittel bereits in einem Unternehmen vorhanden sind, die vom Unternehmer tatsächlich jedenfalls auch für den Kontakt zu Verbrauchern im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen eingesetzt werden, oder sind auch solche Kommunikationsmittel im Unternehmen vorhanden, die vom Unternehmer bislang ausschließlich zu anderen Zwecken, wie etwa der Kommunikation mit Gewerbetreibenden oder Behörden, genutzt werden?

4. Ist die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU erfolgte Aufzählung der Kommunikationsmittel Telefon, Telefax und E-Mail abschließend, oder kann der Unternehmer auch andere, dort nicht genannte Kommunikationsmittel - wie etwa ein Internet-Chat oder ein telefonisches Rückrufsystem - einsetzen, sofern dadurch eine schnelle Kontaktaufnahme und eine effiziente Kommunikation sichergestellt ist?

5. Kommt es bei der Anwendung des Transparenzgebots des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU, nach dem der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU genannten Kommunikationsmittel informieren muss, darauf an, dass die Information schnell und effizient erteilt wird?

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09. Januar 2018

Keine fernabsatzrechtliche Informationspflicht bei eBay-Kleinanzeigen

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Urteil des OLG Brandenburg vom 19.09.2017, Az.: 6 U 19/17

Werden bei eBay-Kleinanzeigen Felgen ohne nähere Spezifikation zu Lochkreis, Lochzahl, Einpresstiefe etc. beworben, ist dies keine unlautere geschäftliche Handlung wegen Verstoßes gegen die Informationspflichten nach Fernabsatz- und Telemedienrecht. Die Plattform ermöglicht lediglich die Veröffentlichung einer Anzeige, wie sie genauso in einer Zeitung publiziert werden könnte. Im Unterschied zur Verkaufsseite eBay enthält eBay-Kleinanzeigen gerade keine technische Möglichkeit, direkt einen Vertrag abzuschließen. Im Falle einer Kontaktaufnahme durch einen Interessenten kann der Anbietende daher immer noch rechtzeitig die im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts erforderlichen Informationen erteilen. Dies gilt auch bezüglich der Verlinkung auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform).

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28. November 2017

„Der Artikel ist bald verfügbar“ als Lieferzeitangabe zu unbestimmt

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Urteil des LG München I vom 17.10.2017, Az.: 33 O 20488/16

Bei Fernabsatzverträgen hat ein Unternehmer den Verbraucher entsprechend § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. § 246a EGBGB unter anderem über den Termin zu unterrichten, bis zu dem er die Waren liefern muss. Zwar muss er hierfür nicht zwingend den (spätesten) Liefertermin bestimmen, sondern kann unter Umständen auch einen Lieferzeitraum angeben. Die Aussage „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ihr Exemplar“ genügt den gesetzlichen Anforderungen allerdings nicht, denn dabei ist der Liefertermin weder bestimmt noch für den Verbraucher in irgendeiner Art und Weise bestimmbar. Es bleibt hier unzulässigerweise völlig offen, ob mit einer Lieferung in ein paar Tagen, Wochen oder gar erst in ein paar Monaten zu rechnen ist.

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30. Oktober 2017 Top-Urteil

Tabakwerbung im Internet

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Pressemitteilung Nr. 154/2017 zum Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 117/16

Wer als Tabakhersteller auf seiner Verkaufswebsite für seine Tabakerzeugnisse wirbt, handelt unlauter. Denn bei der ebenfalls für den Fernabsatz genutzten Internetseite handelt es sich um einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ i.S. des Gesetzes über Tabakerzeugnisse. Deshalb darf die Beklagte auf ihrer Startseite kein Foto veröffentlichen, das mehrere Personen ersichtlich glücklich beim Konsum von Tabakprodukten zeigt.

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07. September 2017

EuGH soll klären, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind

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Pressemitteilung Nr. 55/2017 des BGH zum Beschluss vom 27.04.2017, Az.: I ZR 209/15

Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs ist die Flugpreis-Angabe eines in Deutschland ansässigen Luftfahrtunternehmens in britischen Pfund (GBP) für einen Flug, der in London starten sollte. Die klagende Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass eine solche Währungsangabe unzulässig sei und eine deutsche Fluggesellschaft den Preis in seiner Währung, also in Euro, angeben müsse.

Der Europäische Gerichtshof soll nun vorab klären, ob bei einer Flugbuchung im Internet über eine Top-Level-Domain, die auf einen bestimmten Mitgliedstaat hinweist, bei einem Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat der EU der Flugpreis in der Landeswährung des Luftfahrtunternehmens angegeben werden muss oder aber die Angabe auch in der dort geltenden Währung erfolgen darf.

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05. September 2017

Auch bei eBay: Bloße Textwiedergabe der URL der Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) reicht nicht aus

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Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17

Unter „Link“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 Online-Dispute-Resolution-Verordnung (ODR-Verordnung) ist eine tatsächlich anklickbare Verknüpfung zu verstehen. Die bloße Wiedergabe der URL der OS-Plattform in Textform reicht nicht aus. Die Verpflichtung zur Einstellung eines solchen Links gilt dabei auch für einzelne Angebote auf Internetplattformen wie „eBay“.

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