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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Fernabsatzrecht“

06. März 2018

Amazon darf in der Suchleiste Marken und Unternehmenskennzeichen vorschlagen

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Pressemitteilung Nr. 33/2018 des BGH zu den Urteilen vom 15.02.2018, Az.: I ZR 138/16, I ZR 201/16

Der BGH entschied in zwei Verfahren über die Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Amazon-Suchfunktion. Diese dürfen bei der automatischen Vervollständigungsfunktion in der Suchleiste vorgeschlagen werden, selbst wenn das eigentliche Produkt nicht über Amazon verkauft wird, sondern lediglich ähnliche Produkte. Die Funktion des Zeichens, auf das Unternehmen hinzuweisen, wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Auch wird der Kunde nicht darüber in die Irre geführt, dass er die markengeschützten Produkte bei Amazon kaufen könne, da die Anzeige in der Suchleiste hierüber grundsätzlich nichts aussagt.

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05. Februar 2018

Umfang der Informationspflicht bei Fernabsatzverträgen

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Beschluss des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 163/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Können die Mitgliedstaaten eine Bestimmung vorsehen, die - wie die Bestimmung des Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGBGB - den Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen vor Abgabe von dessen Vertragserklärung nicht nur gegebenenfalls, sondern stets seine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen?

2. Bedeutet die in der deutschen Sprachfassung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU verwendete Wendung "gegebenenfalls", dass ein Unternehmer nur über in seinem Unternehmen bereits tatsächlich vorhandene Kommunikationsmittel informieren muss, er also nicht gehalten ist, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E-Mail-Konto neu einzurichten, wenn er sich entschließt, in seinem Unternehmen auch Fernabsatzverträge abzuschließen?

3. Falls die Frage 2 bejaht wird: Bedeutet die in der deutschen Sprachfassung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU angeführte Wendung "gegebenenfalls", dass nur solche Kommunikationsmittel bereits in einem Unternehmen vorhanden sind, die vom Unternehmer tatsächlich jedenfalls auch für den Kontakt zu Verbrauchern im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen eingesetzt werden, oder sind auch solche Kommunikationsmittel im Unternehmen vorhanden, die vom Unternehmer bislang ausschließlich zu anderen Zwecken, wie etwa der Kommunikation mit Gewerbetreibenden oder Behörden, genutzt werden?

4. Ist die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU erfolgte Aufzählung der Kommunikationsmittel Telefon, Telefax und E-Mail abschließend, oder kann der Unternehmer auch andere, dort nicht genannte Kommunikationsmittel - wie etwa ein Internet-Chat oder ein telefonisches Rückrufsystem - einsetzen, sofern dadurch eine schnelle Kontaktaufnahme und eine effiziente Kommunikation sichergestellt ist?

5. Kommt es bei der Anwendung des Transparenzgebots des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU, nach dem der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU genannten Kommunikationsmittel informieren muss, darauf an, dass die Information schnell und effizient erteilt wird?

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09. Januar 2018

Keine fernabsatzrechtliche Informationspflicht bei eBay-Kleinanzeigen

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Urteil des OLG Brandenburg vom 19.09.2017, Az.: 6 U 19/17

Werden bei eBay-Kleinanzeigen Felgen ohne nähere Spezifikation zu Lochkreis, Lochzahl, Einpresstiefe etc. beworben, ist dies keine unlautere geschäftliche Handlung wegen Verstoßes gegen die Informationspflichten nach Fernabsatz- und Telemedienrecht. Die Plattform ermöglicht lediglich die Veröffentlichung einer Anzeige, wie sie genauso in einer Zeitung publiziert werden könnte. Im Unterschied zur Verkaufsseite eBay enthält eBay-Kleinanzeigen gerade keine technische Möglichkeit, direkt einen Vertrag abzuschließen. Im Falle einer Kontaktaufnahme durch einen Interessenten kann der Anbietende daher immer noch rechtzeitig die im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts erforderlichen Informationen erteilen. Dies gilt auch bezüglich der Verlinkung auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform).

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28. November 2017

„Der Artikel ist bald verfügbar“ als Lieferzeitangabe zu unbestimmt

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Urteil des LG München I vom 17.10.2017, Az.: 33 O 20488/16

Bei Fernabsatzverträgen hat ein Unternehmer den Verbraucher entsprechend § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. § 246a EGBGB unter anderem über den Termin zu unterrichten, bis zu dem er die Waren liefern muss. Zwar muss er hierfür nicht zwingend den (spätesten) Liefertermin bestimmen, sondern kann unter Umständen auch einen Lieferzeitraum angeben. Die Aussage „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ihr Exemplar“ genügt den gesetzlichen Anforderungen allerdings nicht, denn dabei ist der Liefertermin weder bestimmt noch für den Verbraucher in irgendeiner Art und Weise bestimmbar. Es bleibt hier unzulässigerweise völlig offen, ob mit einer Lieferung in ein paar Tagen, Wochen oder gar erst in ein paar Monaten zu rechnen ist.

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30. Oktober 2017 Top-Urteil

Tabakwerbung im Internet

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Pressemitteilung Nr. 154/2017 zum Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 117/16

Wer als Tabakhersteller auf seiner Verkaufswebsite für seine Tabakerzeugnisse wirbt, handelt unlauter. Denn bei der ebenfalls für den Fernabsatz genutzten Internetseite handelt es sich um einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ i.S. des Gesetzes über Tabakerzeugnisse. Deshalb darf die Beklagte auf ihrer Startseite kein Foto veröffentlichen, das mehrere Personen ersichtlich glücklich beim Konsum von Tabakprodukten zeigt.

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07. September 2017

EuGH soll klären, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind

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Pressemitteilung Nr. 55/2017 des BGH zum Beschluss vom 27.04.2017, Az.: I ZR 209/15

Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs ist die Flugpreis-Angabe eines in Deutschland ansässigen Luftfahrtunternehmens in britischen Pfund (GBP) für einen Flug, der in London starten sollte. Die klagende Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass eine solche Währungsangabe unzulässig sei und eine deutsche Fluggesellschaft den Preis in seiner Währung, also in Euro, angeben müsse.

Der Europäische Gerichtshof soll nun vorab klären, ob bei einer Flugbuchung im Internet über eine Top-Level-Domain, die auf einen bestimmten Mitgliedstaat hinweist, bei einem Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat der EU der Flugpreis in der Landeswährung des Luftfahrtunternehmens angegeben werden muss oder aber die Angabe auch in der dort geltenden Währung erfolgen darf.

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05. September 2017

Auch bei eBay: Bloße Textwiedergabe der URL der Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) reicht nicht aus

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Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17

Unter „Link“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 Online-Dispute-Resolution-Verordnung (ODR-Verordnung) ist eine tatsächlich anklickbare Verknüpfung zu verstehen. Die bloße Wiedergabe der URL der OS-Plattform in Textform reicht nicht aus. Die Verpflichtung zur Einstellung eines solchen Links gilt dabei auch für einzelne Angebote auf Internetplattformen wie „eBay“.

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08. August 2017

Notwendigkeit der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars auf Werbeprospekten mit Bestellkarte

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Beschluss des BGH vom 14.06.2017, Az.: I ZR 54/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Kommt es bei der Anwendung von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU für die Frage, ob bei einem Fernkommunikationsmittel (hier: Werbeprospekt mit Bestellpostkarte) für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung steht, darauf an,

a) ob das Fernkommunikationsmittel (abstrakt) seiner Art nach nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung stellt,

oder darauf,

b) ob es (konkret) in seiner vom Unternehmer gewählten Gestaltung nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit bietet?

2. Ist es mit Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vereinbar, die Information über das Widerrufsrecht im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit im Sinne von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU auf die Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts zu beschränken?

3. Ist es nach Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vor einem Vertragsabschluss im Fernabsatz auch im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit stets zwingend geboten, dem Fernkommunikationsmittel das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B der Richtlinie 2011/83/EU beizufügen?

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11. Juli 2017

Zur Zulässigkeit von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln

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Urteil des BGH vom 26.11.2016, Az.: I ZR 163/15

a) Das Ausloben und Gewähren von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln kann eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWG produktbezogene Werbung auch dann darstellen, wenn die Gewährung der Prämien für das gesamte Sortiment der werbenden Apotheke angekündigt wird (Festhaltung an BGH, Urteil vom 26. März 2009 ­ I ZR 99/07, GRUR 2009, 1082 - DeguSmiles & more).

b) Zur Vereinbarkeit der arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften mit dem primären Unionsrecht.

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