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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Buchpreisbindung“

10. Februar 2016 Top-Urteil

Amazon verstößt mit Gutschein-Aktion gegen Buchpreisbindungsgesetz

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Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

a) Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung ist, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird.

b) Wer im Zusammenhang mit preisbindungsfreien Geschäften Gutscheine, die zum Erwerb preisgebundener Bücher eingesetzt werden können, an Letztverbraucher abgibt, ohne dass ihm bei der Abgabe des Gutscheins eine entsprechende Gegenleistung der Kunden zugeflossen ist, verstößt gegen die Buchpreisbindung.

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24. Juli 2018

Kostenlose Abgabe eines Buches: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

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Urteil des OLG Dresden vom 26.06.2018, Az.: 14 U 341/18

Wird ein neues, preisgebundenes Buch lediglich gegen Übernahme einer angemessenen Versandkostenpauschale an einen Verbraucher abgegeben, so liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor. Zwar muss nach § 3 BuchPrG derjenige, der gewerbs- oder geschäftsmäßig neue Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preis erheben. Kostenlose Zuwendungen im Rahmen einer Werbeaktion zur Absatzförderung hingegen, bei denen der Käufer bestimmte Bücher mittels der Eingabe eines Vorteils-Codes gratis erhält, hierfür jedoch dennoch eine angemessene Versandkostenpauschale zahlen muss, fallen nicht unter die Definition eines „Kaufes“, womit auch keine Umgehung der Buchpreisbindungsvorschriften vorliegt.

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23. März 2017

Ein innerhalb der Widerrufsfrist zurückgesendetes Buch unterliegt der Buchpreisbindung

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Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 25.11.2016, Az.: 4 HK O 6816/16

Grundsätzlich dürfen nach dem Prinzip der Buchpreisbindung neue Bücher nur zum gebundenen Ladenpreis verkauft werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem gebrauchte Bücher. Ein Buch ist gebraucht, wenn es bereits einmal die Vertriebskette des Buchhandels verlassen hat, indem es durch den Verkauf an einen Letztabnehmer in den privaten Gebrauch gelangt ist. Darunter fallen jedoch keine Bücher, die innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgesendet werden.

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10. Januar 2017

Provisionszahlungen verstoßen nicht zwingend gegen Buchpreisbindung

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Urteil des BGH vom 21.07.2016, Az.: I ZR 127/15

a) Wer als Online-Buchhändler im Rahmen eines Partnerprogramms mit dem Förderverein einer Schule für jede Bestellung eines Schulbuchs über einen auf dem Internetauftritt des Fördervereins platzierten Link eine Provisionszahlung zwischen 5% und 9% des Kaufpreises an den Förderverein leistet, verstößt nicht gegen die Buchpreisbindung, sofern der Buchkäufer den gebundenen Buchpreis in voller Höhe entrichten muss und die Provision nicht vom Förderverein an den Buchkäufer weitergeleitet wird.

b) Eine unzulässige Umgehung der Buchpreisbindung liegt vor, wenn dem Käufer im Gegenzug zur vollen Entrichtung des gebundenen Buchpreises ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt wird, der so erheblich ist, dass er die auf den Preis bezogene Kaufentscheidung in relevanter Weise beeinflussen kann. Die Gewährung von ideellen und immateriellen Vorteilen, etwa die Vermittlung des Gefühls, etwas Gutes getan zu haben, reicht nicht.

c) Mit dem Näheverhältnis zwischen dem Käufer und dem Förderverein, welches sich aus der Mitgliedschaft oder der Interessenvertretung ergibt, ist noch kein wirtschaftlicher Vorteil für das Vermögen des Käufers verbunden, der die Annahme einer Umgehung der Buchpreisbindung rechtfertigen kann.

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17. Juni 2014

Ausgabe von Bonusgutscheinen beim Ankauf gebrauchter Bücher wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.01.2014, Az.: 11 U 93/13

Ein Buchhändler, der seinen Kunden im Rahmen einer Werbeaktion Bonusgutscheine für neue preisgebundene Bücher ausgibt, sofern diese gleichzeitig mehrere gebrauchte Bücher zum Ankauf anbieten, verstößt gegen die Buchpreisbindung nach §§3, 5 BuchPrG und handelt wettbewerbswidrig. Die Gewährung von Gutscheinen kann zwar in Fällen zulässig sein, in denen der Verkäufer eine Gegenleistung erhält. Eine solche ist vorliegend jedoch nicht ersichtlich.

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09. Juli 2013

Kick-Back im Buchhandel unzulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 24.10.2012, Az.: 5 U 164/11 Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss gem. § 5 BuchPrG die von den Verlagen festgesetzten Preise einhalten. Ziel dieser Buchpreisbindung ist die Unterbindung jeglichen Preiswettbewerbs aus der Sicht des Letztabnehmers.  Ein "Fördermodell", welches dem Käufer eine Rabattierung mittels Kick-Back-Zahlung durch einen Dritten verspricht, steht dieser Regelung jedoch entgegen.
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24. September 2012

Kein Gutscheincode bei Bücherkauf

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.07.2012, Az.: 11 U 20/12 Gewährt ein Internetbuchhändler seinen Kunden einen Preisnachlass durch Einlösung eines Gutscheincodes, liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor. Dies gilt auch dann, wenn der Buchhändler den Nachlass von dem in der Werbung angegebenen Zahlungssystem zurückerstattet bekommt. Der Kunde wird aufgrund des Preisvorteiles in seiner Entscheidung beeinflusst, von welcher Buchhandlung er das Buch beziehen möchte. Dies widerspricht dem Sinn und Zweck der Buchpreisbindung - der Verhinderung eines Preiswettbewerbs zwischen den Buchhandlungen.
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11. September 2012

„10 Prozent auf alles“

Pressemitteilung Nr. 12/12 des LG München I zum Urteil vom 28.08.2012, Az.: 33 O 13190/12

Die blickfangmäßig herausgestellte Anpreisung eines Unternehmens, "10 Prozent auf alles" zu gewähren, ist dann unzulässig, wenn sie unwahr ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn mittels eines kleinen Sternchenhinweis "Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware" von der Rabattaktion ausgenommen wird und weiter Bücher und Zeitschriften verkauft werden, die der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen. Eine solche Werbung ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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06. Juli 2012

Räumungsverkauf von Büchern

Urteil des OLG Hamm vom 05.06.2012, Az.: I-4 U 18/12

Gemäß des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher ist es grundsätzlich unzulässig verlagsneue Bücher zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen zu veräußern. Auch im Rahmen eines "Räumungsverkaufes" darf hiervon nicht abgewichen werden, wenn es sich lediglich um die Schließung einer unselbstständigen Verkaufsstelle und nicht um die Schließung eines eigenständigen Buchhandelsunternehmens handelt.
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20. Dezember 2010

Rabattgutschein beim Bücherkauf kein Verstoß gegen Buchpreisbindung

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.11.2010, Az.: 2 U 31/10 Gewährt ein Unternehmen beim Kauf eines - nicht unter die Buchpreisbindung fallenden – Artikels einen prozentualen Rabatt auf den Kaufpreis in Form eines später einzulösenden Gutscheins, so stellt dies auch dann keinen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar, wenn der Gutschein beim späteren Kauf eines preisgebundenen Buches eingesetzt wird. Vielmehr wird die Ersparnis bereits beim ersten Einkauf erzielt und beim Kauf des Buches der volle Kaufpreis in Form des Barbetrages und des Gutscheinwertes bezahlt.

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