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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Vertragsschluss“

13. November 2018

Keine widersprüchlichen Widerrufsempfänger in der Widerrufsbelehrung

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Urteil des LG Arnsberg vom 22.06.2017, Az.: 8 O 122/16

Unternehmen müssen im Fernabsatz Verbraucher in der gesetzlich normierten Art und Weise über das ihnen zustehende Widerrufsrecht informieren. Insbesondere ist davon sowohl das Verfahren für die Ausübung des Widerrufs als auch das Vorhalten der Muster-Widerrufsbelehrung umfasst. Als Widerrufsempfänger kann der Unternehmer dabei auch einen Dritten benennen, gegenüber dem der Widerruf erfolgen soll. Im Rahmen der Belehrung darf dann jedoch nur ein Empfänger und einheitlich eine Adresse für solche Erklärungen aufgeführt werden. Die Angabe über unterschiedliche Widerrufsempfänger und widersprüchlicher Adressen ist irreführend und stellt einen Verstoß gegen Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB dar.

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06. Juli 2018

Auch auf Amazon: Fehlende Angaben zu wesentlichen Merkmalen von Waren wettbewerbswidrig

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Urteil des LG München I vom 04.04.2018, Az.: 33 O 9318/17

Wesentliche Merkmale von in einem Onlineshop (hier: Amazon) angebotenen Waren müssen dem Verbraucher unmittelbar vor Abgabe der Bestellung nochmals angezeigt werden. Bei Bekleidung ist jedenfalls die Angabe des Materials, beim Verkauf von Sonnenschirmen der Bezugsstoff, das Material des Gestells sowie das Gewicht davon umfasst. Solche Informationen müssen am Ende des Bestellvorgangs nochmals zur Verfügung gestellt werden, auch wenn diese bereits auf einer vorherigen Produktübersicht angegeben waren. Die Einblendung eines Links auf die Produktseite genügt ebenfalls nicht. Durch die unmittelbare Anzeige vor der Bestellabgabe soll der Verbraucher nochmals die Gelegenheit erhalten, das von ihm zu erwerbende Produkt konkret zu besichtigen und auf die Übereinstimmung mit seinen Vorstellungen zu überprüfen. Diese Vorgaben sollen den Verbraucher vor übereilten Kaufentscheidungen schützen.

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14. November 2016

Fernabsatzvertäge und das Werben mit einer Garantie

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Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2016, Az.: 4 U 1/16

Wird in einem Online-Handel mit dem Bestehen einer Garantie geworben, so muss der Unternehmer den Verbraucher noch vor Vertragsschluss über die weiteren Bedingungen informieren. Der pauschale Hinweis „5 Jahre Garantie“ genügt demnach nicht. Zwar wird der Verbraucher über das Bestehen einer Garantie informiert, weitere Informationen über die Ausgestaltung bleiben ihm jedoch verwehrt. Gerade bei Angeboten klassischer Onlineshops wie auch bei Angeboten auf sonstigen Internetmarktplätzen wird der Verbraucher regelmäßig nicht mehr rechtzeitig, d.h. vorvertraglich, über die Bedingungen unterrichtet werden können. Denn in diesen Fällen gibt der Unternehmer eine bindende Erklärung regelmäßig erst ab, nachdem der Verbraucher bereits seine Bestellung aufgegeben und damit ein bindendes Vertragsangebot abgegeben hat. Eine rechtzeitige Vorabinformation ist naturgemäß ausgeschlossen.

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08. Juni 2015

Zur Lauterkeit von Ansprüchen aus wettbewerbswidrig geschlossenen Verträgen

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2014, Az.: I-15 U 43/14

Wird ein Gewerbetreibender durch wettbewerbswidriges Verhalten zu einem Vertragsabschluss veranlasst, so ergibt sich hieraus nicht automatisch, dass auch die Abwicklung des Vertrages wettbewerbswidrig ist. Vielmehr ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus solchen Verträgen nur dann wettbewerbswidrig, wenn die Täuschung die zum Vertragsschluss führte, auch bei der Abwicklung aufrechterhalten wird. Die Geltendmachung von Forderungen aus dem Vertrag ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Gewerbetreibende die an ihn gestellten Forderungen gerade nicht mehr unter dem fortwirkenden Eindruck der vorangegangenen Irreführung erfüllt.

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26. Juni 2014

Zur ordnungsgemäßen Beschriftung von Bestell-Buttons

Urteil des LG Berlin vom 17.07.2013, Az.: 97 O 5/13

Wenn bei der Vermittlung von Verträgen mit Verbrauchern im Internet Bestell-Buttons verwendet werden, müssen diese eindeutig formuliert sein. Der Verbraucher muss erkennen, dass er ausdrücklich den Vertragsschluss bestätigt. Auf dem Button müssen gut lesbar die Worte "zahlungspflichtig bestellen" oder eine ebenso genaue Formulierung zu sehen sein, die unmissverständlich das Entstehen einer Zahlungspflicht zum Ausdruck bringt. Es ist ebenso widerrechtlich, weitere wichtige Informationen unterhalb des Bestell-Buttons anzugeben.

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25. Januar 2013

Keine Grundgebühr bei „0,00 Euro Paketpreis“

Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 28.12.2012, Az.: 24 C 166/12 Wird bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit der Angabe "0,00 Euro Paketpreis" geworben, darf dem Kunden keine monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt werden. Der Zusatz "wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit" ist aufgrund seines mehrdeutigen Regelungsgehaltes unwirksam.
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13. August 2010

Kennzeichnungspflichten beim Verkauf von Haushaltslampen

Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09

Beim Anbieten von mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen müssen verschiedene Pflichtangaben, u.a. die Energieeffizienzklasse und der Lichtstrom, angegeben werden. Mit Netzspannung betrieben sind dabei alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden.
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21. Juli 2009

Kein Vertragsschluss bei unbestelltem Anruf

Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2009, Az.: 407 O 300/07 Werden Verbraucher ohne Einwilligung in eine Telefonakquise von einem Unternehmer angerufen, um ihnen ein Angebot, hier im Bereich Telekommunikation, vorzustellen, nennt man dies unerwünschte Kaltakquise. So ein unbestellter Anruf ist ein Wettbewerbsverstoß. Desweiteren liegt auch in dem Unterschieben eines tatsächlich nicht durch den Anruf abgeschlossenen Vertrag eine unlautere Wettbewerbshandlung.
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