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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Amazon“

06. Mai 2022 Top-Urteil

Garantieangaben für Online-Händler in relevanten Fällen verpflichtend

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Urteil des EuGH vom 05.05.2022, Az.: C‑179/21

Der EuGH klärte die Frage, inwieweit eine Pflicht für Online-Händler besteht über die Herstellergarantie von Produkten zu informieren. Hintergrund war ein Fall, in dem eine Gesellschaft auf Amazon ein Produkt anbot. Auf der Seite des Angebots war unter „weitere technische Informationen“ ein Link aufzufinden, der zu einem Produktinformationsblatt des Herstellers führte, auf welchem sich auch Angaben zur Garantie befanden. Ein Mitbewerber der Gesellschaft war der Meinung, dass keine ausreichenden Angaben zur Garantie gemacht wurden, weshalb dieser Klage erhob. Der EuGH stellte klar, dass keine grundsätzliche Pflicht für Händler besteht, Angaben über die Herstellergarantie zu machen. Sollte der Verbraucher jedoch ein berechtigtes Interesse haben, besteh diese Pflicht schon. Ein solches berechtigtes Interesse liege dann vor, wenn die Informationen über die Garantie für den Verbraucher relevant sind, um zu entscheiden, ob er eine vertragliche Bindung mit dem Unternehmen eingehen möchte.

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18. März 2022

Keine Haftung für wettbewerbswidriges Verhalten von Affiliates

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Urteil des OLG Köln vom 11.02.2022, Az.: 6 U 84/21

Auf der Internetseite „www.schlafbook.de“, welche den Eindruck eines redaktionellen Online Magazins vermittelt, wurde ein Ranking zu den „besten Matratzen 2019“ veröffentlicht. Zu jeder Matratze wurden sog. Affiliate-Links eingefügt, die alle zu Angeboten der jeweiligen Matratze auf der Internetseite der Beklagten, Amazon, führten. Dies war aus Sicht der Klägerin, einer Matratzenherstellerin und -vertreiberin, irreführend gem. § 5a Abs. 2 UWG, sowie ein Fall der verschleierten Werbung gem. § 5a Abs. 6 UWG. Die Klägerin ging deshalb gegen Amazon selbst vor. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Beklagten das Handeln der Betreiber von schlafbook.de nicht zugerechnet werden kann, da letzterer kein Mitarbeiter oder Beauftragter i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG ist. Dafür fehle es an der notwendigen Eingliederung in die Organisation der Beklagten, sowie an einem bestimmenden Einfluss auf die Werbung.

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28. Mai 2021

Amazon-Händler haben regelmäßige Prüfpflicht ihrer Produktbilder

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.03.2021, Az.: 6 W 8/18

Händler, die ihre Waren bei Amazon anbieten, müssen regelmäßig überprüfen, ob die Bilder, die dem Angebot zugeordnet sind, auch dem tatsächlich verkauften Produkt entsprechen. Grund für den Rechtsstreit ist der Amazon-Algorithmus, der Produkten automatisch Bilder aus der entsprechenden Produktkategorie zuordnet, sodass es im Einzelfall möglich ist, dass das abgebildete Produkt und das tatsächlich verkaufte Produkt nicht übereinstimmen.

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02. Dezember 2020 Top-Urteil

Amazon-Verkäufer haftet nicht für unlautere Werbung des Affiliates

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Urteil des OLG Hamburg vom 20.08.2020 (Az.: 15 U 137/19)

Das Amazon-Affiliate-Programm bietet Externen die Möglichkeit, Produkte zu verlinken, so dass diese bei erfolgreicher Kaufvermittlung von Amazon eine Provision erhalten. Das Affiliate-Marketing ist hierbei eine Voraussetzung für das Anbieten von Produkten auf der Plattform. Wirbt der Affiliate-Partner mit unlauteren Aussagen, so kann der Anbieter, der die Ware über Amazon vertreibt und auf dessen Produkt der Link verweist, nicht wegen der unlauteren Werbung in Mithaftung genommen werden. Das entscheidende Gericht verneinte die Zurechnung des Fehlverhaltens damit, dass der Anbieter keinen Einfluss auf den Affiliate hätte und dieser ohnehin im eigenen Geschäftsbereich tätig wäre.

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02. März 2020

Händler sind verpflichtet Produktbeschreibungen auf Amazon regelmäßig zu überprüfen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.12.2019, Az.: 6 U 182/18

Im Falle eines Streits zweier Händler, die auf Amazon gemeinsam dieselbe Produktbeschreibung nutzten, urteilte nun das OLG Frankfurt a. M., dass es Händlern zugemutet werden kann, diese regelmäßige zu überprüfen. Im konkreten Fall klagte ein Händler wegen Markenverletzung nach § 14 MarkenG, nachdem der Beklagte Artikel seiner eigenen Marke auf der Plattform zum Verkauf anbot, ohne das Angebot ausreichend von der Marke des Klägers abzugrenzen.

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03. September 2019

Textilbezeichnungen müssen in deutscher Sprache erfolgen

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Urteil des OLG Stuttgart vom 18.10.2018, Az.: 2 U 55/18

Ein Online-Fahrradhändler hatte in Deutschland ein Produkt im Angebot, bei welchem die Angaben teilweise in englischer Sprache vorhanden waren. Dies ist gemäß der TextilKennzVO verboten, da die Angaben komplett in der Amtssprache des Staates hätten erfolgen müssen, ergo in deutsch. Eine Ausnahme wäre es gewesen, wenn der Gesetzgeber eine andere Sprache im Gesetz vorgeschrieben hätte, was er aber nicht getan hat. Ebenfalls deklarierte der Händler Stoffe ungenau, wodurch er beim Kunden eine Fehlvorstellung hervorrufen könnte, die ihn in seiner Kaufentscheidung beeinflussen könnte, was unlauteren Wettbewerb indiziert.

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09. August 2019

Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenbewertungen auf Internetplattform wettbewerbswidrig

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Die Veröffentlichung von Kundenrezensionen im Internet, die der Rezensent gegen Bezahlung verfasst hat, ist unlauter und verstößt gegen § 5a VI UWG, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine „bezahlte“ Rezension handelt. Produktbewertungen, bei denen klar erkennbar ist, dass der Verfasser eine Gegenleistung erhalten hat, werden vom Verbraucher anders gewürdigt als Bewertungen, bei denen der Rezensent lediglich für das Produkt bezahlt hat. Zudem werde der Verbraucher über die Hintergründe der Bewertung und somit zumindest mittelbar auch über die Eigenschaften der bewerteten Waren getäuscht.

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26. Juni 2019 Top-Urteil

Bestellverfahren mittels „Amazon Dash Button“ verletzt Informationspflichten

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Urteil des OLG München vom 10.01.2019, Az.: 29 U 1091/18

Bestellvorgänge anhand von Amazon Dash Buttons, die per Knopfdruck eine Warenbestellung über das Internet auslösen, sind in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu intransparent und damit rechtswidrig. Bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr muss insbesondere die Zahlungspflichtigkeit der Bestellung hinreichend gekennzeichnet sein, etwa durch den Zusatz „zahlungspflichtig bestellen“. Zudem wird der Verbraucher bei der Verwendung der Dash Buttons nicht unmittelbar vor der Bestellung über wesentliche Eigenschaften der bestellten Ware und den Gesamtpreis informiert. Die Mitteilung der entsprechenden Informationen vor der ersten Bestellung und deren Abrufbarkeit im Internet genügen dabei nicht, da die Pflichtinformationen vor jeder konkreten Bestellung zur Verfügung gestellt werden müssen.

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14. Juni 2019

Wettbewerbswidriges Verhalten durch Vertrieb von rezeptfreien Arzneimitteln über Amazon?

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Urteil des LG Magdeburg vom 18.01.2019, Az.: 36 O 48/18

Apotheker verhalten sich nicht wettbewerbswidrig, indem sie über Amazon rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente vertreiben. Grund dafür ist vor allem, dass der Apotheker die Bestellung zunächst noch kontrolliert, bevor sie anschließend an den Kunden zum Versand freigegeben wird. Durch diese Vorgehensweise wird verhindert, dass Medikamente unkontrolliert auf den Markt kommen, was weiterhin einen Verstoß gegen das Selbstbedienungsrecht zur Folge hätte.

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15. März 2019

Amazon kann sich gegen gekaufte Kundenrezensionen und Produktbewertungen wehren

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Pressemitteilung Nr. 17/2019 zum Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Amazon kann Drittanbietern die Werbung mit gekauften Kundenrezensionen auf amazon.de verbieten, sofern dabei nicht kenntlich gemacht wird, dass die Tester für die Bewertungen einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Der kommerzielle Hintergrund der Bewertungen sei für den Verbraucher ohne eine entsprechende Kennzeichnung nicht klar und eindeutig erkennbar. Ein Durchschnittsverbraucher gehe bei Produktbewertungen davon aus, dass diese ohne Gegenleistung erstellt werden. Zwar erwarte der Verbraucher nicht zwingend eine objektive Bewertung, aber jedenfalls eine authentische und nicht „gekaufte“ Bewertung. Deshalb stelle die Veröffentlichung von gegen Entgelt verfassten Bewertungen eine unlautere Handlung dar.

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