Maggi darf Tütensuppen nicht mit „mild gesalzen“ bewerben
Bei der Bewerbung einer Tütensuppe mit „mild gesalzen“ handelt es sich um eine nährwertbezogene Angabe, die dann den Anforderungen des Unterfalls - „REDUZIERTER [NAME DES NÄHRSTOFFS]-ANTEIL“ - des Art. 9 der Health Claims Verordnung entspricht, wenn der Vergleich zwischen einer Reihe von Lebensmitteln derselben Kategorie erfolgt, wobei der Unterschied in der Menge eines Nährstoffes und/oder in Brennwert anzugeben ist. Nicht ausreichend ist jedenfalls eine blickfangmäßig hervorgehobene Angabe „mild gesalzen“ auf der Vorderseite eines Produkts, bei dem die entsprechende Auflösung auf der Rückseite erfolgt, ohne dass darauf ein Hinweis erfolgt.

