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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

30. September 2015

Telekommunikationsanbieter dürfen Kunden nicht über Wechsel-Bedingungen täuschen

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2015, Az.: I-2 U 4/15

Möchte ein Kunde seinen Telekommunikationsanbieter wechseln, so kann der bestehende Vertrag auch im Rahmen eines vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen Portierungsformulars, welches der künftige Anbieter an den bisherigen übermittelt, gekündigt werden. Kontaktiert der bisherige Anbieter daraufhin den Kunden und vermittelt ihm wahrheitswidrig, dass nur er selbst eine Kündigung des Vertrages vornehmen könne und dokumentiert in dem Gespräch einen auf dieser Aussage beruhenden Widerruf der bereits erfolgten Kündigung, so handelt dieser in wettbewerbswidriger Weise. Ein solches Vorgehen stellt insbesondere dann eine Täuschung des Kunden dar, wenn dieser weiter verdeutlicht, an seinem Vorhaben - den Anbieter zu wechseln - festhalten zu wollen.

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30. September 2015

Mangelnde Aufklärung über Produktverfügbarkeit im Onlinehandel wettbewebswidrig

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Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15

Bietet ein Online-Shop-Betreiber ein Produkt mit dem Hinweis an, dass nur noch wenige Exemplare auf Lager seien, genügt dies zur Aufklärung des Kunden über das Fehlen eines entsprechenden Warenvorrats nicht, da der Kunden dennoch von einer grundsätzlichen Lieferbarkeit ausgehe. Das Verbot von Lockangeboten in Nr. 5 der Anlage zu § 3 Abs. 3 UWG gilt nicht nur für Prospekt- und Katalogwerbung, sondern auch für Angebote im Internet. Zwar bestehen zwischen dem stationären Handel und dem Internetversandhandel tatsächliche Unterschiede, insbesondere darin, dass der Kunde im stationären Handel eine besondere Hemmschwelle in Form der Anreise und des Betretens des Ladens überwinden muss. Jedoch hat der Kunde im Hinblick auf die ständige Aktualisierbarkeit von Internetangeboten eine besonders hohe Erwartung an die inhaltliche Richtigkeit der Angebote und die Produktverfügbarkeit.

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28. September 2015

Werbung mit nicht-eigenen Leistungen einer Werkstatt nicht wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Frankfurt an der Oder vom 03.09.2015, Az.: 31 O 29/15

Eine Kfz-Werkstatt darf auch mit Leistungen werben, die sie nicht selbst erbringen kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kunde die Leistung bekommt, wenn er die Werkstatt mit einer solchen Leistung beauftragt. Wirbt eine Werkstatt mit „Hauptuntersuchung / HU“, so muss sie sich auch darum kümmern, dass die HU von einem Mitarbeiter einer zugelassenen Prüfstelle vorgenommen wird.

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25. September 2015

Wann ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein neuartiges Lebensmittel?

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Urteil des BGH vom 16.04.2015, Az.: I ZR 27/14

a) Bei der Prüfung, ob es sich bei einem aus dem Trockenextrakt einer Pflanzenwurzel bestehenden Nahrungsergänzungsmittel um ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten vom 27. Januar 1997 (ABl. Nr. L 43 vom 14. Februar 1997, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung [EG] Nr. 596/2009 vom 18. Juni 2009 [ABl. Nr. L 188 vom 18. Juli 2009, S. 14] - Novel-Food-Verordnung) handelt, ist darauf abzustellen, ob entsprechende Nahrungsergänzungsmittel vor dem 15. Mai 1997 in der Gemeinschaft in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Es kommt nicht darauf an, ob ein nennenswerter Verzehr der Pflanze oder von Produkten, die die Pflanze enthalten, erfolgt ist.

b) Ist ein Nahrungsergänzungsmittel im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission mit dem Status "FS" eingetragen, stellt dies ein die Gerichte nicht bindendes Indiz dafür dar, dass es sich nicht um ein neuartiges Lebensmittel im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Novel-Food- Verordnung handelt.

c) Hat der Kläger im Rahmen seiner primären Darlegungslast Veröffentlichungen vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass ein Nahrungsergänzungsmittel als neuartiges Lebensmittel anzusehen ist, genügt der Beklagte allein mit der Berufung auf die Indizwirkung des Eintrags im Novel-Food-Katalog mit dem Status "FS" seiner ihm im Hinblick auf die fehlende Neuartigkeit des Produkts obliegenden sekundären Darlegungslast nicht.

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24. September 2015

Wann gilt ein PKW als „neuer Personenkraftwagen“?

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Urteil des BGH vom 05.03.2015, Az.: I ZR 164/13

Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass der Händler das betreffende Fahrzeug alsbald veräußern will. Die Dauer der Zulassung eignet sich - neben der in erster Linie maßgeblichen Kilometerleistung - für einen Schluss auf die Motivlage des Händlers bei Erwerb des Fahrzeugs (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 190/10, GRUR 2012, 842 Rn. 23 = WRP 2012, 1096 - Neue Personenkraftwagen).

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23. September 2015 Top-Urteil

Lindt Teddy verletzt die Wortmarke „Goldbären“ von Haribo nicht

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Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 23.09.2015, Az.: I ZR 105/14

Die dreidimensionale Produktgestaltung des in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenbärs von Lindt verletzt nicht die Wortmarke „Goldbär“ der Firma Haribo. Für eine Ähnlichkeit im Sinngehalt, die hier maßgeblich ist, sind die Wortmarke und die beanstandete Produktform zu vergleichen. Eine Verletzung kann nur dann angenommen werden, wenn die Wortmarke "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der dreidimensionalen Gestaltung ist. Eine Zeichenähnlichkeit wird vorliegend jedoch verneint, da das beanstandete Lindt-Produkt nicht nur als „Goldbär“ bezeichnet wird, sondern auch als „Schokoladen-Bär“ oder „Schokoladen-Teddy“. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche sind mangels ausreichender Ähnlichkeit zwischen den Gummibärchen und Schokoladenbärchen abzulehnen.

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22. September 2015 Top-Urteil

Eingeschränkte Haftung des Betreibers eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

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Urteil des BGH vom 19.03.2015, Az.: I ZR 94/13

a) Zwischen dem Betreiber eines Hotels und dem Anbieter eines Online-Reisebüros, das mit einem Hotelbewertungsportal verknüpft ist, besteht im Hinblick auf den Betrieb des Hotelbewertungsportals ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Zwischen der vorteilhaften Wirkung des Hotelbewertungsportals für die Attraktivität des Online-Reisebüros und dem Absatznachteil, der einem Hotelbetreiber aus einer im Bewertungsportal verzeichneten negativen Hotelbewertung zu erwachsen droht, besteht eine für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses hinreichende Wechselwirkung in dem Sinne, dass der Wettbewerb des Online-Reisebüros gefördert und derjenige des Hotelbetreibers beeinträchtigt werden kann.

b) Der Betreiber eines Hotelbewertungsportals macht sich erkennbar von Dritten in das Portal eingestellte Äußerungen nicht im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG als Tatsachenbehauptung zu Eigen, wenn er die Äußerungen nicht inhaltlich-redaktionell aufbereitet oder ihren Wahrheitsgehalt überprüft, sondern die Anwendung eines automatischen Wortfilters sowie ggf. eine anschließende manuelle Durchsicht lediglich dem Zweck dienen, gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Einträge (etwa Formalbeleidigungen oder von Hotelbetreibern abgegebene Eigenbewertungen) von der Veröffentlichung auszuschließen. Eine inhaltlich-redaktionelle Bearbeitung stellt es mangels inhaltlicher Einflussnahme nicht dar, wenn die von Nutzern vergebenen "Noten" durch die Angabe von Durchschnittswerten oder einer "Weiterempfehlungsrate" statistisch ausgewertet werden.

c) Durch die Aufnahme von Äußerungen Dritter in ein Hotelbewertungsportal werden fremde Tatsachenbehauptungen nicht im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG "verbreitet", sofern der Betreiber des Portals seine neutrale Stellung nicht aufgibt und spezifische Prüfungspflichten nicht verletzt. Der Betreiber verlässt seine neutrale Stellung nicht, wenn er Nutzerangaben statistisch auswertet oder einen Wortfilter sowie ggf. eine manuelle Nachkontrolle einsetzt, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sicherzustellen. Spezifische Prüfungspflichten verletzt der Betreiber einer Internet-Bewertungsplattform erst, wenn er - nachdem er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist - die betroffene Angabe nicht unverzüglich sperrt und keine Vorsorge trifft, dass sie auch zukünftig unterbleibt.

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21. September 2015

Werbung eines Arzneimittels mit von der Zulassung abweichender Dosierung ist wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Hamburg vom 30.07.2015, Az.: 3 U 93/14

Die Werbung eines Arzneimittels mit einer von der Zulassung abweichenden Dosierungsangabe stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 3a HWG dar, da der Verbraucher davon ausgehen kann, dass die Dosierungsempfehlung Gegenstand des Zulassungsverfahrens war und die erforderliche medizinisch-pharmakologische Überprüfung auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels daher gegeben ist.

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