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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Bearbeitungsgebühr“

15. Januar 2015 Top-Urteil

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchung stets alle Kosten anzeigen

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Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-573/13

Der im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems zu zahlende Endpreis einer Flugreise muss bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, ausgewiesen werden. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird. Darunter fallen nicht nur die für den Flug anfallenden Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag, sondern auch eventuelle Buchungsgebühren. Es reicht gerade nicht, diese Bearbeitungsgebühr erst direkt vor der Buchung anzuzeigen.

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31. Oktober 2016

EuGH soll Fragen hinsichtlich der Gestaltung von Flugpreisen klären

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Beschluss des BGH vom 21.04.2016, Az.: I ZR 220/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 23 Abs. 1 Satz 3 und Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 293 vom 31. Oktober 2008, S. 3) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist die Bestimmung des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG dahin auszulegen, dass Luftfahrtunternehmen die in den Buchstaben b, c und d genannten Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte bei der Veröffentlichung ihrer Flugpreise in der ihnen tatsächlich entstehenden Höhe ausweisen müssen und daher nicht teilweise in ihre Flugpreise gemäß dem Buchstaben a dieser Bestimmung einbeziehen dürfen?

2. Ist die Bestimmung des Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG dahin auszulegen, dass sie der Anwendung einer nationalen Regelung zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihre Grundlage im Unionsrecht hat, entgegensteht, nach der von Kunden, die einen Flug nicht angetreten oder storniert haben, dafür kein gesondertes Bearbeitungsentgelt erhoben werden kann?

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31. Oktober 2014

Angabe von Endpreisen bei Flugreisen

Urteil des KG Berlin vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12

Preise für Flugreisen müssen neben dem Beförderungsentgelt selbst stets auch alle weiteren Steuern, Gebühren und Zuschläge beinhalten, die unvermeidbar anfallen und bereits bei der Buchung vorhersehbar sind. Alle einzelnen Preisbestandteile, die in der Summe den Endpreis ergeben, müssen dem Reisenden gesondert aufgeschlüsselt werden. Ein in den AGB geregeltes pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 € für stornierte Buchungen neben der (zumindest anteiligen) Einbehaltung des Flugpreises stellt eine unzulässige Benachteiligung des Kunden dar.

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28. April 2014

Zahlungsempfängern kann untersagt werden, eine Bearbeitungsgebühr vom Zahler zu verlangen

Urteil des EuGH vom 09.04.2014, Az.: C-616/11

Die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt ist dahin auszulegen, dass sie den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Befugnis einräumt, das Recht des Zahlungsempfängers, vom Zahler ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments zu verlangen, zu begrenzen oder zu untersagen. Die Ausübung dieser Befugnis setzt voraus, dass die nationale Regelung insgesamt der Notwendigkeit Rechnung trägt, den Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern, doch verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bei ihrer Umsetzung.

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04. März 2014

Preisangaben müssen die Versand- und Verpackungskosten nicht enthalten

Urteil des LG Oldenburg vom 12.9.2013, Az.: 15 O 235/13

Eine Preisangabe muss zunächst nicht die anfallenden Versand- und Verpackungskosten beinhalten, da es Verbrauchern allgemein bekannt ist und diese damit rechnen, dass bei einem Versandhandel üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen. Einer Bezeichnung dieser Kosten als „Bearbeitungsgebühr“ stehen dabei keine grundsätzliche Bedenken entgegen. Es ist zudem ausreichend, dass die Höhe der Kosten erst am Ende der Bestellung berechnet wird, da diese je nach Größe und Umfang des bestellten Produkts variieren.

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