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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

27. Oktober 2017

IKEA muss unentgeltlich Elektroschrott zurücknehmen

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Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 28.09.2017, Az.: 3-10 O 16/17

Wer auf einer Fläche von mehr als 400 m² Elektro- und Elektronikgeräte verkauft oder lagert, unterfällt den Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer u.a. sämtliche Elektrogeräte, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, unentgeltlich zurücknehmen muss. Daneben muss er den Verbraucher über dessen Rückgaberechte vor Ort informieren. Verstößt er gegen eine der Pflichten, kann er abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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26. Oktober 2017

Irreführende Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln

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Beschluss des OLG Celle vom 08.05.2017, Az.: 13 U 35/17

Für den Verbraucher ist es oft schwer, den Unterschied zwischen einfachen Nahrungsergänzungsmitteln und homöopathischen Arzneimitteln zu erkennen. Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln ist daher unzulässig und damit wettbewerbswidrig, wenn beim Verbraucher der Eindruck erweckt wird, es handle sich bei dem Produkt um ein Arzneimittel. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Aufmachung und Bezeichnung denjenigen von Arzneimitteln ähneln. Das gilt unabhängig davon, ob der Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“ auf dem Etikett zu lesen ist, wenn dieses in der Werbung nicht oder nicht deutlich erkennbar ist.

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09. Oktober 2017

Umfang des Auskunftsanspruchs bei wettbewerbswidriger E-Mail-Werbung

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Urteil des OLG Dresden vom 20.06.2017, Az.: 14 U 50/17

Versendet ein Verkäufer von Frankiermaschinen unerlaubt Werbe-E-Mails, so muss er einem Unternehmer, welcher mit dem Verkäufer in einem Wettbewerbsverhältnis steht (Mitbewerber), Auskunft über die an ihn zum Zweck des Vertriebs von Frankiermaschinen, unerlaubt versandten E-Mails geben. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich dagegen nicht auf die Anzahl, den Zeitraum, die Namen und Anschriften aller anderen unerlaubt angeschriebenen Personen.

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05. Oktober 2017

Gratis-Inspektion bei Hörgeräten ist nicht unlauter

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.08.2017, Az.: 6 U 35/17

Eine von einem „Hörzentrum“ angebotene Gratis-Inspektion von Hörgeräten ist nicht unlauter. Der durchschnittliche Verbraucher fühlt sich allein deshalb nicht dazu verpflichtet, weitere kostenpflichtige Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen; es folgt daraus mit anderen Worten kein „psychischer Kaufzwang“. Unzulässig ist hingegen die Firmenbezeichnung mit dem Zusatz „Zentrum“, wenn es sich in Wahrheit um ein einzelnes, kleines Ladengeschäft handelt.

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02. Oktober 2017

Irreführende Werbung für homöopathische Kopfschmerzmittel

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Urteil des OLG München vom 04.05.2017, Az.: 29 U 335/17

Ein homöopathisches Kopfschmerzmittel darf nicht mit den Worten „Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“ oder „Effektiv gegen Kopfschmerzen“ beworben werden. Dies erweckt bei einem durchschnittlichen Endverbraucher den Eindruck, das Medikament sei gegen sämtliche der über 350 Arten von Kopfschmerzen wirksam. Ein sicherer Heilungserfolg kann aufgrund der Komplexität und Diversität des menschlichen Organismus allerdings nie garantiert werden. Derartige Slogans sind daher gem. § 3 Satz 2 Nr. 2a HWG irreführend und zu unterlassen.

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29. September 2017

Werbung mit „Das beste Netz“ ist irreführend

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Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Köln vom 19.09.2017, Az.: 6 W 97/17

Wer seine Angebote mit „Das beste Netz“ bewirbt, vermittelt den Eindruck, er sei Inhaber eines eigenen Netzes. Das ist irreführend, wenn der Werbende im Wesentlichen auf die Nutzung fremder Netze angewiesen ist. Daran ändert auch ein tatsächlicher Testsieg nichts, wenn die Werbung nicht auf den konkreten Inhalt des Tests explizit Bezug nimmt. Weiter ist die Nutzung von Firmenzeichen und Farben der Konkurrenz zu unterlassen; vergleichende Werbung ist nur zulässig, wenn sie nicht irreführend ist.

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28. September 2017

Unterlassungsschuldner haftet grundsätzlich nicht für Weiterverbreitung verbotener Berichterstattung durch Dritte

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Beschluss des OLG Celle vom 21.08.2017, Az.: 13 W 45/17

Die Verpflichtung, unberechtige Veröffentlichungen von Inhalten im Internet zu unterlassen, erschöpft sich nicht in einem „Nichtstun“, sondern verpflichtet zur Beseitigung des Störungszustandes. Dies umfasst die Löschung von eigenen Webseiten und Löschungsaufforderungen gegenüber den größten Suchmaschinen. Der Schuldner hat jedoch für das selbständige Handeln Dritter nur dann einzustehen, sofern ihm dieses wirtschaftlich zugutekommt und er mit deren Handeln ernstlich rechnen musste. Es ist dem Schuldner nicht zumutbar, anlasslos die Verbreitung der Inhalte über jegliche Sozialen Netzwerke oder Video-Plattformen zu kontrollieren.

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21. September 2017

Haftung eines Online-Lieferdienstes für Wettbewerbsverstöße seiner Partnerrestaurants

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Urteil des KG Berlin vom 21.06.2017, Az.: 5 U 185/16

Betreibt ein Online-Lieferdienst eine Webseite, auf der er Speisekarten von Partnerrestaurants für die Öffentlichkeit zugänglich macht, so haftet er für fehlerhafte Preisangaben und Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungspflichten in den Angeboten seiner Lieferanten. Sowohl aus objektiver Sicht als auch aus Kundensicht ist das Portal in den Liefer- und Abwicklungsbetrieb der Lieferanten fest mit eingebunden, indem es die Inhalte der Partner selbst in seine Datenbank einträgt. Es handelt sich gerade nicht um ein automatisiertes Verfahren ohne Kenntnis des Webseitenbetreibers.

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18. September 2017

Gesundheitsbezogene Angaben auf Mineralwasser

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Beschluss des BGH vom 30.01.2017, Az.: I ZR 257/15

Wird Mineralwasser mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben, müssen die Vorgaben der Health Claims Verordnung eingehalten werden. Die Mineralwasser-Richtlinie begründet insoweit keine Ausnahmen. Produktunabhängige Angaben bezüglich der positiven Eigenschaften von Calcium und Magnesium dürfen beim Endverbraucher nicht den Eindruck vermitteln, dass sich diese auf die Produkte des Herstellers und nicht allgemein auf die Mineralien selbst beziehen. Ein Lebensmittel darf daher nur als Mineralstoffquelle bezeichnet werden, wenn es tatsächlich mindestens die gesetzlich geforderte Menge dieses Mineralstoffs enthält.

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07. September 2017

EuGH soll klären, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sind

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Pressemitteilung Nr. 55/2017 des BGH zum Beschluss vom 27.04.2017, Az.: I ZR 209/15

Hintergrund des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs ist die Flugpreis-Angabe eines in Deutschland ansässigen Luftfahrtunternehmens in britischen Pfund (GBP) für einen Flug, der in London starten sollte. Die klagende Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass eine solche Währungsangabe unzulässig sei und eine deutsche Fluggesellschaft den Preis in seiner Währung, also in Euro, angeben müsse.

Der Europäische Gerichtshof soll nun vorab klären, ob bei einer Flugbuchung im Internet über eine Top-Level-Domain, die auf einen bestimmten Mitgliedstaat hinweist, bei einem Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat der EU der Flugpreis in der Landeswährung des Luftfahrtunternehmens angegeben werden muss oder aber die Angabe auch in der dort geltenden Währung erfolgen darf.

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