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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Auskunftsanspruch“

30. Januar 2020

Einseitige Abänderung von Fernwärmeverträgen unwirksam

Urteil des LG Hamburg vom 29.11.2019, Az.: 312 O 577/15

Ein Fernwärmeunternehmer hatte Schreiben versendet, in denen eine einseitige Änderung der Preisregelungen gegenüber den Kunden angekündigt wurde. Einer Klage dagegen wurde vom Gericht stattgegeben, da das Unternehmen zur einseitigen Abänderung der Preisänderungsregelung nicht befugt war. In dem Schreiben wurde nämlich der Anschein erweckt, dass eine eindeutige Rechtslage zu diesem Thema bestehe, was in Wirklichkeit nicht der Fall war, da das Unternehmen nur seine eigene Rechtsansicht zum Ausdruck brachte. Dies war für die Kunden durch die Formulierung des Schreibens nicht erkennbar und dadurch irreführend.

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17. März 2018

Wettbewerbsverstoß bei Datenverarbeitung ohne vorherige Einwilligung

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Urteil des LG Hamburg vom 02.03.2017, Az.: 237 O 148/16

Verwendet ein Pharmaunternehmen einen Bestellbogen für Therapieallergene, ohne vorher die Zustimmung der betroffenen Patienten bezüglich der Übermittlung und Verarbeitung ihrer Daten einzuholen, so liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung vor. Die Parteien machten vor dem LG Hamburg wechselseitig wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aufgrund von Verstößen gegen das Datenschutzrecht geltend. In diesem Zusammenhang wurden sowohl Klägerin als auch Beklagte dazu verurteilt, die Verwendung von Bestellbögen zu unterlassen, wenn die betroffenen Patienten nicht zuvor ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt haben.

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09. Oktober 2017

Umfang des Auskunftsanspruchs bei wettbewerbswidriger E-Mail-Werbung

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Urteil des OLG Dresden vom 20.06.2017, Az.: 14 U 50/17

Versendet ein Verkäufer von Frankiermaschinen unerlaubt Werbe-E-Mails, so muss er einem Unternehmer, welcher mit dem Verkäufer in einem Wettbewerbsverhältnis steht (Mitbewerber), Auskunft über die an ihn zum Zweck des Vertriebs von Frankiermaschinen, unerlaubt versandten E-Mails geben. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich dagegen nicht auf die Anzahl, den Zeitraum, die Namen und Anschriften aller anderen unerlaubt angeschriebenen Personen.

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23. Juli 2015

Auskunftsanspruch gegen Arzneimittelhersteller eines Medikaments

© Marco Herrndorff - Fotolia.com
Urteil des Bundesgerichtshof vom 12.05.2015

Ein Auskunftsanspruch über ein Medikament ist nicht dadurch ausgeschlossen, weil es zur Feststellung, ob ein Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG bestehe, nicht erforderlich sei. Im Fall eines Schadens wegen den Nebenwirkungen eines Medikaments bestehe ein Auskunftsanspruch gegen den Vertreiber. Dafür ist eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen und eine schlüssige Darlegung, dass der Schaden durch die Anwendung des Medikaments entstanden sein könnte.

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16. September 2010

Auch Parallelimporteur trifft Beweislast

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.04.2010, Az.: 5 U 106/08 Ein Anbieter von parallel importierten Pflanzenschutzmitteln unterliegt zumindest der sekundären Darlegungslast dafür, dass das vom ihm angebotene Produkt mit dem Ausgangsprodukt identisch ist. Dies gilt auch dann, wenn ihm die Verkehrsfähigkeit des importierten Produktes grundsätzlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Bezug auf das Originalprodukt bestätigt worden ist.
Die Darlegungspflicht besteht auch dann, wenn der Anbieter damit wirbt, das importierte Produkt sei mit dem Ausgangsprodukt " chemisch identisch".
Ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 242 BGB, der die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches nach § 11 UWG vorbereiten soll, verjährt in der gleichen Zeit wie eben dieser Schadensersatzanspruch.
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25. März 2009

Auskunftsanspruch über den Werbeerlös

Urteil des OLG Hamm vom 24.06.2008, Az.: 4 U 25/08

Bei urheberrechtlichen Schadensersatzansprüchen kann die genaue Einbusse des Betroffenen erst durch die Auskunft über die durch Werbebuchungen erzielten Werbeerträge ermittelt werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Inhalte Mittel sind, um eine indirekte Finanzierungsquelle zu erschließen, also auch die mittelbar aufgrund einer unberechtigten Nutzung von Inhalten erzielte Gewinne.
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