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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

23. August 2011

Kopie nein – Assoziation ja

Pressemitteilung Nr. 77/2011 des BGH vom 05.05.2011, Az.: I ZR 157/09 Unlauter ist die Imitation von Markenparfum, aber nicht die Weckung von Assoziationen mit dem Original.
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17. August 2011

Slogan „Nicht quatschen, MACHEN“ erlangt durch dessen konkrete graphische Ausgestaltung wettbewerbliche Eigenart

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.07.2011, Az.: 2a O 72/11 Merchandising-Produkte mit dem Aufdruck "Nicht quatschen, MACHEN" erhalten ihre wettbewerbliche Eigenart durch die konkrete graphische Ausgestaltung des Slogans. Dem reinen Wortzeichen "Nicht quatschen, MACHEN" kommt als zum Allgemeingut gehörende Lebensweisheit keine wettbewerbliche Eigenart zu. Daher stellt der Vertrieb von T-Shirts mit dem Aufdruck "Nicht quatschen, MACHEN" keine unlautere Nachahmung dieser Merchandising-Produkte dar, wenn lediglich das Wortzeichen ohne weitere graphische Ausgestaltung verwendet wird. Es handelt sich hierbei weder um eine Täuschung über die betriebliche Herkunft noch um eine irreführende geschäftliche Handlung. Mangels markenmäßiger bzw. titelmäßiger Benutzung der Zeichen "Nicht quatschen, MACHEN" scheiden markenrechtliche Ansprüche ebenso aus.
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10. August 2011

Imitationswerbung: „One 2 be“ oder „ck one“?

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.09.2010, Az.: 6 U 62/09 Nähert man sich an den Namen, Produktaufmachung und Verpackung eines bekannten Parfums an, dann kann eine unzulässige Imitationswerbung im Sinne von § 6 II Nr. 6 UWG vorliegen, auch wenn die Annäherung markenrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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03. August 2011

„Jette Joop“ – Schmuck ja, Kleidung nein!

Urteil des BGH vom 07.12.2011, Az.: KZR 71/08 a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.
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28. Juli 2011 Top-Urteil

Markennamen als Keywords in Google AdWords

© Steve Allen
Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: I ZR 125/07:

Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

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22. Juli 2011

Lizenzklausel zu Produktfotos in den Amazon AGB ist unwirksam

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 04.02.2011, Az.: 4 HK O 9301/10 Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon enthaltene Klausel zur Gewährung einer Lizenz für die Verwendung aller Namen, eingetragenen Marken und Darstellungen im Rahmen hochgeladener Produktbilder ist überraschend und somit unwirksam. Die Klausel hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten hinsichtlich der Einstellung von Bildern auf denen Namen oder Marken nicht eingefügt waren, hielt das Landgericht dagegen nicht für überraschend, sondern sah darin eine zulässige Übertragung von Nutzungsrechten.
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11. Juli 2011

Vorherige Unterlassungserklärung gegenüber Dritten nicht immer geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen

Urteil des OLG Stuttgart vom 20.05.2010, Az.: 2 U 95/09

Ein Unterlassungsschuldner kann sich nicht immer darauf berufen, dass er wegen des abgemahnten Wettbewerbsverstoßes bereits gegenüber einem Dritten eine Unterlassungserklärung abgegeben habe und daher die Wiederholungsgefahr bereits entfallen sei. Erforderlich ist, dass keine Zweifel an der Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung und dem Verfolgungswillen des vormaligen Abmahners bestehen.
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07. Juli 2011

AdWord „Hapimag“ beeinträchtigt Herkunftsfunktion einer geschützten Marke

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2010, Az.: I-20 W 136/10 Ist der Werbende zur Beschreibung seiner Waren und Dienstleistungen auf die Verwendung des Begriffs "Hapimag-Aktie" angewiesen, so ist diese derart zu gestalten, dass die herkunftshinweisende Funktion der betroffenen Marke nicht beeinträchtigt wird. Ist die Bezeichnung "Hapimag" dabei i.R.v. Google-Adword-Anzeigen als Suchwort hinterlegt und kann der Nutzer dabei weder auf Grund des Werbelinks noch auf Grund der begleitenden Werbebotschaft erkennen, ob die beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Markeninhaber oder einem Dritten stammen, so kommt dem Markeninhaber ein Verbietungsrecht zu.
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30. Juni 2011

Orangefarbene Faserstifte mit weißen Streifen verletzen Farbmarke von STABILO; rote Faserstifte wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 25.11.2010, Az.: 6 U 157/09 Faserstifte, deren orangene Ummantelung an den Längskanten durch weiße Linien durchbrochen wird, verletzen die für Schreibgeräte eingetragene Farbmarke, die sich aus den Farben Orange und Weiß zusammensetzt. Stifte dieser Art sind derweil auch dann unzulässig, wenn sie im Grundton in Rot gehalten sind. Dies folgt aus der erheblichen Bekanntheit der STABILO-Stifte, die eine erhöhte wettbewerbliche Eigenart der Schreibgeräte bewirkt.
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23. Mai 2011

Zuwarten trotz Fristwahrung ausnahmsweise dringlichkeitsschädlich

Beschluss des KG Berlin vom 14.12.2010, Az.: 5 W 295/10 Ein Zuwarten unter der Wahrung der Regelfrist von zwei Monaten ab Kenntnisnahme einer Markenrechtsverletzung ist regelmäßig noch nicht als dringlichkeitsschädlich anzusehen. Hat der Antragssteller jedoch bereits Monate zuvor von der Anmeldung einer das Recht an der eigenen Marke beeinträchtigenden Marke Kenntnis erlangt, so dass von einem nicht unerheblichen Verletzungspotential ausgegangen werden musste, rechtfertigt dies eine Ausnahme von dieser Regelung. In einem solchen Fall ist das Zuwarten von knapp weniger als zwei Monaten mangels Schutzbedürftigkeit ausnahmsweise als dringlichkeitsschädlich anzusehen.
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