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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Unzulässige Klauseln in AGB“

02. März 2011 Top-Urteil

Rücksendungskosten in Widerrufsbelehrungen und AGB

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Urteil des BrandOLG vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10

Die in Widerrufsbelehrungen zulässige Formulierung, der Verbraucher trage die Kosten einer Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer solchen pauschalen Gestaltung nicht verwendet werden. Hier muss zum Ausdruck kommen, dass der Besteller - wie gesetzlich angeordnet - nur die „regelmäßigen Kosten“ der Rücksendung, nicht aber sämtliche Kosten zu tragen hat. Die insoweit geringeren Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung ergeben sich daraus, dass diese den Verbraucher lediglich vor einer drohenden Kostentragungspflicht warnen soll.

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28. November 2014

Eine Kündigung per E-Mail kann in AGB nicht ausgeschlossen werden

Urteil des OLG München vom 09.10.2014, Az.: 29 U 857/14

Eine Kündigung der Mitgliedschaft eines Online-Portals muss auch per E-Mail zugelassen werden. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Form der Kündigung in den AGB ausgeschlossen wurde. Grund dafür ist, dass eine solche Klausel, die eine Kündigung per E-Mail nicht zulässt, gegen geltendes Recht verstößt und deswegen unwirksam ist.

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07. Juli 2014

Screen Scraping nicht zwingend wettbewerbsrechtlich unzulässig

Urteil des BGH vom 30.04.2014, Az.: I ZR 224/12

Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zugrundeliegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. "Screen Scraping"), und sich der Betreiber des Internetportals während des Buchungsvorgangs durch das Setzen eines Hakens mit den Nutzungsbedingungen der Fluggesellschaft einverstanden erklärt, die einen solchen automatisierten Abruf von Flugdaten untersagen.

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20. Februar 2014

„Freundefinder“ und zahlreiche AGB-Klauseln von Facebook rechtswidrig

Urteil des KG Berlin vom 24.01.2014, Az.: 5 U 42/12

Die bei der Anwendungsoption "Freunde finden" versendeten E-Mails zur Gewinnung neuer Mitglieder auf Facebook stellen eine unzumutbare Belästigung und damit unerlaubte Werbung dar. Für den Nutzer ist es dabei nicht erkennbar, dass das gesamte Adressbuch seines E-Mail-Kontos auch für eine Werbung bei nicht-registrierten Personen verwendet wird. Insoweit fehlt es an einer wirksamen Einwilligung in diese Datenverarbeitung. Gleiches gilt für die damit verbundenen Erinnerungs-E-Mails.

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28. Februar 2013

Unzulässiger Haftungsausschluss bei Briefversand

Urteil des LG Köln vom 23.01.2013, Az.: 26 O 88/12 In den streitgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefversand war jede Haftung für Sendungen ausgenommen, die ausgeschlossene Güter enthalten. Gemeint sind Güter, die nach den Bedingungen nicht beförderungsfähig sind, z.B. Drogen und Gefahrenstoffe. Eine solche Regelung ist jedoch unzulässig ist, da sie die Haftung auch für Schäden ausschließt, die von Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ein so weit gehender Haftungsausschluss verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede und benachteiligt den Kunden unangemessen.
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29. Oktober 2012

Wettbewerbsverstöße durch falsche Garantieangaben, unzulässige Gewährleistungsverkürzung und widerrechtlicher AGB

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.05.2007, Az.: 52 O 254/07 Das Bewerben einer Garantie im Rahmen eines Internet-Verkaufsportals ist unlauter, sofern dabei keine Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich gemacht werden (nach neuester BGH nicht unlauter, vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011 − I ZR 133/09). Ebenfalls ist es wettbewerbswidrig, im Verkehr zwischen Händler und Endkunden die Gewährleistung bei Neuware auf ein Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mehrere Klauseln streitgegenständlicher AGB als nicht wettbewerbskonform eingestuft: So darf der Gefahrübergang nicht auf einen Punkt vor dem Eintreffen beim Kunden vorverlegt werden, für Individualabreden darf nicht die Schriftform gefordert werden und auch der Vermerk, dass die „Angebote freibleibend und unverbindlich“ sind, ist nicht zulässig.
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10. Oktober 2012

Einstweilige Verfügung nach Wettbewerbsverstößen bei eBay

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07 Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
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09. Oktober 2012

Wettbewerbsverstöße aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung und widerrechtlicher AGB

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 378/07 In einstweiligen Rechtsschutz verurteilte das LG Berlin einen Onlinehändler zur Unterlassung, der bei seinen eBay-Angeboten keine Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss ins Angebot einband. Ferner verwendete er unzulässige AGB-Klauseln: So forderte er für Individualabreden die Schriftform, verlegte den Gefahrübergang bereits auf die Abgabe der Sendung beim Zusteller vor und legte auch gegenüber Verbrauchern als Gerichtsstand München fest.
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10. August 2012

Unzulässige Entgelterhebung für Kartensperrungen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.07.2012, Az.: I-6 U 195/11

Eine AGB-Klausel, nach der Entgelte für Kartensperrungen erhoben werden können, ist unwirksam, soweit dadurch ein Entgelt auch für Kartensperrungen verlangt werden kann, die entweder eine gesetzliche Verpflichtung, eine vertragliche Nebenpflicht der Bank darstellen oder die die Bank in eigenem Interesse vornimmt.
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24. August 2011

Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 50/09

Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe „Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der ... GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“ genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG.
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