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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

24. Juli 2018

Kostenlose Abgabe eines Buches: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

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Urteil des OLG Dresden vom 26.06.2018, Az.: 14 U 341/18

Wird ein neues, preisgebundenes Buch lediglich gegen Übernahme einer angemessenen Versandkostenpauschale an einen Verbraucher abgegeben, so liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor. Zwar muss nach § 3 BuchPrG derjenige, der gewerbs- oder geschäftsmäßig neue Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preis erheben. Kostenlose Zuwendungen im Rahmen einer Werbeaktion zur Absatzförderung hingegen, bei denen der Käufer bestimmte Bücher mittels der Eingabe eines Vorteils-Codes gratis erhält, hierfür jedoch dennoch eine angemessene Versandkostenpauschale zahlen muss, fallen nicht unter die Definition eines „Kaufes“, womit auch keine Umgehung der Buchpreisbindungsvorschriften vorliegt.

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19. Juli 2018 Top-Urteil

Amazon-Suche: Ergebnisse dürfen auch vom Marken-Suchbegriff abweichende Produkte anzeigen

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Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 138/16

a) Derjenige, der eine Internetseite technisch betreibt und für die dort vorgehaltene seiteninterne Suchmaschine verantwortlich ist, benutzt Marken als Schlüsselwörter im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation, wenn er die Auswahl der in einer Trefferliste angezeigten Suchergebnisse aufgrund einer automatisierten Auswertung des Kundenverhaltens veranlasst und die Anbieter der in den Ergebnislisten angezeigten Waren auf den Inhalt der Trefferliste keinen Einfluss nehmen können.

b) Kann ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer bei einer Trefferliste, die von einer seiteninternen Suchmaschine nach Eingabe eines mit einer Marke identischen Zeichens als Suchwort erzeugt wird, nicht oder nur schwer erkennen, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen, ist die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt.

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10. Juli 2018 Top-Urteil

Achtung Werbung: Influencer nimmt mit Instagram-Post geschäftliche Handlung vor und muss auf kommerziellen Zweck hinweisen

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Urteil des LG Berlin vom 24.05.2018, Az.: 52 O 101/18

Grundsätzlich müssen Instagram-Nutzer ihre Posts nicht als Werbung kennzeichnen, wenn sie das präsentierte Produkt selbst erworben haben und in keiner Beziehung zu dem herstellenden Unternehmen stehen. Gilt ein Instagram-Nutzer hingegen als sog. Influencer mit einer nicht nur unerheblichen Anzahl von Followern und verlinkt auf seinen Posts den Hersteller oder sogar Shops, auf denen die präsentierten Produkte käuflich zu erwerben sind und fördert somit fremden Wettbewerb, kann der Beitrag dennoch als geschäftliche Handlung verstanden werden, wodurch eine kommerzielle Kennzeichnung erfolgen muss. Wird dieser werbliche Hinweis unterlassen, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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05. Juli 2018

Bezeichnung im Online Versandhandel als markenmäßige Benutzung

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.06.2018, Az.: 6 U 94/17

Wird eine Wortmarke (hier: MO) innerhalb des Namens eines Artikels verwendet (hier: Damen Hose MO), so wird die Bezeichnung markenmäßig benutzt und vom Verkehr als Zweitmarke verstanden. Handelt es sich bei dem bezeichneten Produkt jedoch um keines dieser Marke, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Da die Bezeichnung nicht nur in einem beschreibenden Sinn oder als dekoratives Gestaltungsmittel verwendet wird, besteht eine Verwechslungsgefahr mit der eigentlichen Marke.

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26. Juni 2018

Irreführende Werbung einer Fahrschule

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Urteil des LG Aschaffenburg vom 12.07.2016, Az.: 2 HK O 38/15

Die Werbung mit Dienstleistungen in Ausbildungsklassen, für die eine Fahrschule keine Erlaubnis hat, ist gem. § 3 Abs. 1 UWG eine unzulässige unlautere geschäftliche Handlung.

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12. Juni 2018

Fantasiebezeichnungen für Weine nicht genehmigungsbedürftig

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Urteil des VG Trier vom 01.02.2018, Az.: 2 K 12306/17.TR

Ein Winzer darf die Fantasiebezeichnungen „K.B.“, „Sankt Paul“ und „S.P.“ für seine Weine verwenden, ohne dass es hierfür einer Genehmigung nach dem Weingesetz bedarf. Die streitgegenständlichen Bezeichnungen sind weder Namen bestimmter geografischer Einheiten, noch werden sie von einem durchschnittlichen Verbraucher als geographische Ortsangaben verstanden, womit sie auch nicht genehmigungsbedürftig nach § 4 Abs. 3 S. 1 WeinG sind. Die Verwendung von Fantasiebezeichnungen in dieser streitgegenständlichen Form führen den Verbraucher nicht in die Irre.

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28. Mai 2018

Ausgenommene Warengruppe muss bei Preisnachlässen genau bezeichnet werden

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Urteil des OLG München vom 08.02.2018, Az.: 6 U 403/17

Bei Preisnachlässen gehört zu den wesentlichen Informationen gem. § 5a UWG, welche Waren oder Warengruppen mit diesen erworben werden können. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Angebote, wie Preisnachlässe, klar erkennbar und leicht zugänglich sein. Sind gemäß Sternchenhinweis „reduzierte Ware und alle Angebote aus unseren Prospekten, Anzeigen und Mailings“ ausgenommen, wird der Verbraucher damit nicht ausreichend über die Ausnahmen informiert. Eine Aufklärung über die Beschränkung des Rabattangebotes durch Mitarbeiter im Ladenlokal kann nicht als rechtzeitig i. S. d. § 5a Abs. 2 Nr.3 UWG angesehen werden.

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14. Mai 2018

Ferienhof haftet für fehlerhafte Angaben in Online-Buchungsportal

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Urteil des LG Münster vom 15.12.2017, Az.: 022 O 56/17

Der Betreiber eines Ferienhofs haftet für wettbewerbswidrige Einträge in einem Buchungsportal. Dies gilt auch sofern diese Angaben nicht vom Hofinhaber selbst, sondern vom Betreiber des Online-Portals stammen. Der Ferienhof war auf einem Online-Buchungsportal mit einer 3-Sterne-Klassifizierung beworben worden, obwohl lediglich einzelne Zimmer des Ferienhofs mit drei Sternen ausgezeichnet sind. Nach Ansicht des Gerichts war die vom Hofbetreiber veranlasste Schaltung der Anzeige auf dem Portal kausal für die hervorgerufene Irreführung. Der Betreiber des Ferienhofs müsse sich etwaige Fehler des Buchungsportals zurechnen lassen, da eine falsche Bewerbung des Ferienhofs nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liege.

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20. April 2018 Top-Urteil

Werbeblocker AdBlock Plus wettbewerbsrechtlich zulässig

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Pressemitteilung Nr. 78/2018 des BGH zum Urteil vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

Das Anbieten eines Werbeblockers verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diesbezüglich hat der BGH die Klage eines Verlages abgewiesen, der seine redaktionellen Inhalte im Internet zur Verfügung stellt und dieses Angebot durch Werbung finanziert. Der Verlag klagte gegen den Vertreiber des Computerprogramms AdBlock Plus, mit dem Werbung auf Internetseiten unterdrückt werden kann. Werbung, die von bestimmten Filterregeln erfasst wird, wird durch das Programm automatisch blockiert, außer der Werbetreibende bezahlt AdBlock Plus für die Aufnahme in eine Whitelist akzeptabler Werbung. Im Angebot der Beklagten sieht der BGH kein wettbewerbswidriges Verhalten, da nicht unmittelbar auf die von der Klägerin angebotenen Dienstleistungen eingewirkt wird. Vielmehr liege der Einsatz des Programms in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer. Auch habe der Verlag die Möglichkeit, die Inanspruchnahme ihrer Angebote durch Nutzer von AdBlock Plus mittels technischer Mittel zu verhindern.

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11. April 2018

Verbotene Schleichwerbung auf Instagram

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Urteil des LG Hagen vm 29.11.2017, Az.: 23 O 45/17

Ein Wettbewerbsverband verklagte eine Mode-Bloggerin auf Unterlassung, da diese auf ihrem Instagram-Profil Fotos gepostet hatte, ohne sie explizit als Werbung zu kennzeichnen. Zu sehen war auf den Bildern die Beklagte nebst einer Uhr, einer Handtasche bzw. einem Getränk, wobei die Bloggerin diese mit einem Link versehen hatte, welcher unmittelbar auf die Website der entsprechenden Unternehmen führte. Das Landgericht Hagen sah hierin eine geschäftliche Handlung, welche für die jeweiligen Unternehmen absatzfördernd sein sollte. Daher hätte sie entsprechend als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

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