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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

12. Mai 2026 Top-Urteil

ARD darf sich gegen Mediathek-Einbindung wehren

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27.02.2026, Az.: 6 U 75/25

Das OLG Köln hat der Betreiberin einer Streaming-Plattform untersagt, Inhalte der ARD Mediathek in einem eigenen Mediathek-Angebot verfügbar zu machen. Die Übernahme der Videos und Metadaten verletze unter anderem Rechte der ARD-Rundfunkanstalten als Datenbankherstellerinnen. Zudem sah das Gericht Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag, Markenrechte und ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Die Berufung der ARD-Anstalten hatte Erfolg, während die Berufung der Plattformbetreiberin zurückgewiesen wurde.

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01. Juni 2026

Streichpreise für Matratzen können irreführend sein

Urteil des OLG Köln vom 27.03.2026, Az.: 6 U 77/25

Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen für Matratzen ist irreführend, wenn unmittelbar zuvor niedrigere Preise verlangt wurden. Ein aufklärender Hinweis auf einer erst nach Anklicken erreichbaren Folgeseite beseitigt den Anlockeffekt nicht. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist nicht nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen, wenn zugleich eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegt.

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26. Mai 2026

Werbung „macht nicht müde“ für Allergiemittel irreführend

Pressemitteilung zum Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.04.2026, Az.: 2-06 O 135/26

Das LG Frankfurt am Main hat einem Pharmaunternehmen untersagt, ein Allergiemittel mit den Aussagen „macht nicht müde“ bzw. „Allergietabletten, die nicht müde machen“ zu bewerben. Die Werbung ist irreführend, wenn die Fachinformation Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen nennt. Ein Hinweis darauf, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien ähnlich häufig wie unter Placebo aufgetreten seien, genügt nicht. Erforderlich wäre ein positiver Nachweis gewesen, dass die Einnahme tatsächlich nicht zu Somnolenz oder Ermüdung führt.

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19. Mai 2026

KI-Chatbot: Betreiber haftet für falsche Facharzttitel

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 12.05.2026, Az.: 4 UKI 3/25

Das OLG Hamm hat entschieden, dass unzutreffende Facharztangaben eines KI-Chatbots der Betreiberin der Webseite als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen sind. Die Beklagte durfte nicht mit Facharztbezeichnungen wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ oder „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ werben lassen, wenn entsprechende Facharzttitel nicht bestehen. Der Chatbot sei kein „Dritter“ im Sinne des Gesetzes, sodass die Beklagte für die irreführenden Angaben nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG verantwortlich sei. Wegen neuer Rechtsfragen zur Zurechnung von Falschangaben eines KI-Chatbots hat der Senat die Revision zum BGH zugelassen.

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15. Mai 2026

90-g-Schokoladentafeln in alter Verpackung irreführend

Urteil des LG Bremen vom 13.05.2026, Az.: 12 O 118/25

Das LG Bremen hat den Vertrieb von Milka-Schokoladentafeln mit 90 g Inhalt untersagt, wenn sie kurz zuvor noch in nahezu gleich großer und gleich gestalteter Verpackung mit 100 g Inhalt angeboten wurden. Die bloße Angabe der neuen Nettofüllmenge reiche bei einem bekannten Produkt nicht aus, um Verbraucher über die reduzierte Füllmenge aufzuklären. Maßgeblich sei der fortwirkende Wiedererkennungseffekt der Verpackung, der die tatsächliche Mengenreduzierung überlagere.

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28. April 2026

Keine Diskriminierung durch PENNY-Rabatte-App

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.04.2026, Az.: I-13 UKl 7/25

Das OLG Hamm hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die PENNY Markt GmbH abgewiesen. Rabatte, die eine Nutzung der PENNY-App voraussetzen, stellen nach der mündlichen Urteilsbegründung keine Benachteiligung wegen Alters oder Behinderung dar. Maßgeblich sei, ob ältere oder behinderte Personen die App grundsätzlich nutzen wollten, daran aber aus Alters- oder Behinderungsgründen gehindert seien. Allgemeine Statistiken zur geringeren Internetnutzung älterer Menschen genügen hierfür nicht.

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28. April 2026

Alkoholfreie Drinks dürfen nicht Rum, Gin oder Whiskey heißen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.04.2026, Az.: 3 U 57/25

Nahezu alkoholfreie Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,3 % vol dürfen nicht mit den geschützten Spirituosenbezeichnungen „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ beworben werden. Auch Zusätze wie „This is not …“, „alkoholfreie Alternative zu …“, „schmeckt nach …“ oder „auf Basis von …“ ändern daran nichts. Die Bezeichnung „American Malt“ ist ebenfalls unzulässig, weil sie eine Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstellt.

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22. April 2026

BGH: Darf Deutschland Werbung für Fernbehandlung verbieten?

Beschluss des BGH vom 26.03.2026, Az.: I ZR 118/24

Der BGH hat das Verfahren über die Werbung für eine „Online-Diagnose“ ausgesetzt, bei der die Beurteilung allein über einen Fragebogen erfolgt und kooperierende Ärzte im EU-Ausland ohne persönlichen Kontakt ein Privatrezept ausstellen. Streitpunkt ist, ob ein Werbeverbot nach § 9 HWG greifen darf, wenn die beworbene Fernbehandlung nicht den im Inland anerkannten fachlichen Standards entspricht. Der BGH legt dem EuGH die Frage vor, ob ein solches Werbeverbot die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV unzulässig beschränkt, wenn die behandelnden Ärzte in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind.

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10. April 2026

YouTube muss Sponsoring in Influencer-Videos klar kennzeichnen

Urteil des LG Bamberg vom 11.03.2026, Az.: 1 HK O 19/25

Das LG Bamberg hat die Betreiberin der Plattform „yt.com/de“ verpflichtet, gesponserte Influencer-Videos nur zuzulassen, wenn der werbliche Charakter für Zuschauer klar, eindeutig und in Echtzeit erkennbar ist. Ein bloßer Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“, der nur kurz eingeblendet wird und beim Zurückspulen nicht wieder erscheint, genügt hierfür nicht. Zudem muss bei gesponserten Inhalten der Sponsor/die finanzierende dritte Person transparent benannt werden; fakultative Angaben, die Influencer nach Belieben machen können, reichen nicht aus. Ermöglicht die Plattform solche Veröffentlichungen ohne ausreichende Transparenz, kann sie als Host-Provider wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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07. April 2026

BGH: Vertragslaufzeit bei Glasfaser ab Vertragsschluss

Urteil des BGH vom 08.01.2026, Az.: III ZR 8/25

Der Bundesgerichtshof hat eine AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens für unwirksam erklärt, nach der die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses beginnen sollte. Maßgeblich für die Laufzeit ist bereits der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine ab Freischaltung berechnete Laufzeit kann die zulässige Bindungsdauer von 24 Monaten überschreiten. Die Revision der Beklagten blieb erfolglos; auch der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten wurde bestätigt.

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