ARD darf sich gegen Mediathek-Einbindung wehren
Das OLG Köln hat der Betreiberin einer Streaming-Plattform untersagt, Inhalte der ARD Mediathek in einem eigenen Mediathek-Angebot verfügbar zu machen. Die Übernahme der Videos und Metadaten verletze unter anderem Rechte der ARD-Rundfunkanstalten als Datenbankherstellerinnen. Zudem sah das Gericht Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag, Markenrechte und ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Die Berufung der ARD-Anstalten hatte Erfolg, während die Berufung der Plattformbetreiberin zurückgewiesen wurde.

