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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verkauf“

18. Februar 2019

Sonntagsöffnungszeiten von Bäckereien: Auch unbelegte Brötchen zählen als „zubereitete Speise“

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Pressemitteilung des OLG München zum Urteil vom 14.02.2019, Az.: 6 U 2188/18

Der Verkauf von unbelegten Semmeln und Broten an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden, stellt keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dar. Vielmehr sei das Angebot von Backwaren zum Mitnehmen an Sonn- und Feiertagen durch das Gaststättengesetz gedeckt, sofern in der Bäckerei Sitzgelegenheiten vorhanden sind, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen können. Auch bei unbelegten Brötchen handle es sich um „zubereitete Speisen“ nach dem Gaststättengesetz, da die Brötchen als verzehrfertige Nahrungsmittel durchaus auch im jeweiligen Betrieb beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks zum Verzehr verabreicht werden.

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12. Juli 2011

Neue EU-Spielzeug-Richtlinie

Bereits zum 20. Januar 2011 lief die Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der neuen Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug ab – ab dem 20. Juli 2011 haben diese nun die Umsetzungsvorschriften anzuwenden. Wichtige Neuerungen, welche die Spielzeug-Richtlinie und nunmehr auch die 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz für Hersteller aber auch für Online-Händler hat, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
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