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Urteil_Bundesgerichtshof
29. Januar 2013

Gesundheitsfördernde Werbeaussagen ohne Nachweis wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Koblenz vom 10.01.2013, Az.: 9 U 922/12 Eine Werbung, die eine gesundheitsfördernde Wirkung verspricht, ist wettbewerbswidrig, wenn ein gesundheitsbezogener Zusammenhang nicht hinreichend wissenschaftlich belegt werden kann. Eine solche Werbung ist irreführend und zur Täuschung des Verbrauchers geeignet. Vorliegend wurden Fitness-Sandalen mit den Aussagen beworben "kann helfen Cellulite vozubeugen" und "kann helfen die Muskulatur zu kräftigen". Da diese Effekte den Fitness-Sandalen durch wissenschaftliche Studien nicht eindeutig zugesprochen werden konnten, liege eine irreführende Werbung vor.
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28. Januar 2013

Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 199/10 a) Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein. b) Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt.
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25. Januar 2013

Bundesweite Werbung der „Peek & Cloppenburg KG“ Düsseldorf ist nicht irreführend

Pressemitteilung Nr. 13/2013 des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 58/11 In einem fünf Verfahren umfassenden Rechtsstreit der Familienunternehmen „Peek & Cloppenburg KG“ wurde entschieden, wie Unternehmen mit identischen Unternehmensbezeichnungen ihre bundesweite Werbung zu gestalten haben. Demnach kann der im Westen, Süden und der Mitte Deutschlands tätigen „Peek & Cloppenburg KG“ mit Sitz in Düsseldorf die Werbung in bundesweiten Medien nicht generell verboten werden, sie muss jedoch den Leser der Werbeanzeigen darauf hinweisen, dass es grundsätzlich zwei verschiedene Unternehmen mit identischer Bezeichnung gibt.
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25. Januar 2013

Google-Treffer stellt keine wettbewerbswidrige Werbung dar

Beschluss des LG Krefeld vom 15.11.2012, Az.: 12 O 111/12 Erscheint in der Google-Ergebnisliste die Anschrift und die Telefonnummer eines Unternehmens, ist dies kein Nachweis für eine Werbung in wettbewerbswidriger Weise. Google erstellt  automatisch Verknüpfungen, auf welche der Gewerbetreibende keinen Einfluss hat, weshalb ihn grundsätzlich nicht ohne Weiteres eine Verantwortung für nicht unmittelbar veranlasste Suchergebnisse trifft.
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25. Januar 2013

Keine Grundgebühr bei „0,00 Euro Paketpreis“

Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 28.12.2012, Az.: 24 C 166/12 Wird bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit der Angabe "0,00 Euro Paketpreis" geworben, darf dem Kunden keine monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt werden. Der Zusatz "wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit" ist aufgrund seines mehrdeutigen Regelungsgehaltes unwirksam.
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21. Januar 2013 Kommentar

Bereits Bestätigungs-Email einer Newsletter-Bestellung stellt unzulässige Werbe-Mail dar

Kommentar zum Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12

Grundsätzlich ist der Versand einer Werbemaßnahme nur dann zulässig, wenn der Empfänger der Werbung in deren Empfang eingewilligt hat. Im Bereich des Email-Marketings hatte sich hier die gängige Praxis entwickelt, dass die Einwilligung im Rahmen des sog. Double Opt-in-Verfahrens erteilt werden kann. Um zu gewährleisten, dass sich auch wirklich der Inhaber einer Email Adresse in die Abonnentenliste eingetragen hat, erhält er in der Folge eine Bestätigungs-Mail an diese Adresse, mit der Aufforderung, den Empfang von künftigen Werbe-Emails zu bestätigen.

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21. Januar 2013

Abmahnung muss hinreichend konkret sein

Urteil des LG Freiburg vom 04.01.2013, Az.: 12 O 127/12

Das LG Freiburg betonte jüngst in einem Urteil, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen hinreichend konkret sein müssen. Vorliegend hatte ein Verbraucherverein den Betreiber eines Küchenfachgeschäfts abgemahnt, weil dieser in seinen Ausstellungsräumen Küchen ausstellte und zum Kauf anbot, ohne die darin enthaltenen elektrischen Haushaltsgeräte mit Etiketten über die Energieeffizienzklasse und den Energieverbrauch zu versehen. In der Abmahnung warf man dem Betreiber jedoch nur pauschal vor, gegen die entsprechenden Vorschriften zu verstoßen, ohne jedoch ein konkretes Verhalten abzumahnen. Als Konsequenz wurden dem Verein die Kosten für den Rechtsstreit auferlegt, da die Beschreitung des Klagewegs bei korrekter Abmahnung unnötig gewesen wäre und der Betreiber den Anspruch auf Unterlassung sofort anerkannte.
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16. Januar 2013

Opt-out-Verfahren bei fakultativen Zusatzleistungen unzulässig

Hinweisbeschluss des BGH vom 25.10.2012, Az.: I ZR 81/11

Vergangenen Juli hatte der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil (C- 112/11) klargestellt, dass vom Reisevermittler, vom Luftfahrtunternehmen selbst oder von einem vom Luftfahrtunternehmen abhängigen Unternehmen angebotene Versicherungsleistungen fakultative Zusatzkosten i.S.d. Art. 23 I S. 4 der Verordnung 1008/2008 sind. Der BGH kündigte in Konformität hierzu in einem Hinweisbeschluss an, die Revision eines Reisevermittlers zurückweisen zu wollen und begründete dies damit, dass der beklagte Reisevermittler die Versicherungsleistung nicht automatisch im Opt-out-Verfahren in den Warenkorb des Kunden legen darf, sondern zu Beginn des Buchungsprozesses klar und transparent auf diese Zusatzleistung hinweisen muss und diese nur durch ein Opt-in-Verfahren durch den Kunden angenommen werden darf.
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16. Januar 2013

Vorsicht bei automatischer Mitabmahnung des Geschäftsführers

Urteil des KG Berlin vom 13.11.2012, Az.: 5 U 30/12

In einem Urteil entschied das KG Berlin, dass der Geschäftsführer einer GmbH nicht automatisch auch selbst für einen Wettbewerbsverstoß der GmbH haftet, sondern nur in besonderen Konstellationen eine persönliche Haftung des Geschäftsführers in Betracht kommt. Eine persönliche Haftung kommt hierbei in erster Linie in Betracht, wenn der Geschäftsführer den Wettbewerbsverstoß selbst begangen hat oder Kenntnis davon und die Möglichkeit hatte, ihn zu verhindern. Ferner wäre eine persönliche Haftung denkbar, wenn der Geschäftsführer die Pflicht übernommen hat, Dritte vor Wettbewerbsverstößen der GmbH zu schützen oder vertragliche Beziehungen zwischen der GmbH und den anderen Wettbewerbern bestehen.
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14. Januar 2013

Wiederholungsgefahr kann bei Unternehmensübergang verschwinden

Urteil des BGH vom 06.12.2012, Az.: III ZR 173/12 a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird, auch im Falle der Fortführung des Betriebs bei dem übernehmenden Rechtsträger keine - für einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG erforderliche - Wiederholungsgefahr. b) Da der neue Rechtsträger in die abgeschlossenen Verträge eintritt, sind in einem solchen Falle an die Begründung einer Erstbegehungsgefahr (hinsichtlich des Sich-Berufens) keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.
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