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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

17. März 2018

Wettbewerbsverstoß bei Datenverarbeitung ohne vorherige Einwilligung

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Urteil des LG Hamburg vom 02.03.2017, Az.: 237 O 148/16

Verwendet ein Pharmaunternehmen einen Bestellbogen für Therapieallergene, ohne vorher die Zustimmung der betroffenen Patienten bezüglich der Übermittlung und Verarbeitung ihrer Daten einzuholen, so liegt ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung vor. Die Parteien machten vor dem LG Hamburg wechselseitig wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aufgrund von Verstößen gegen das Datenschutzrecht geltend. In diesem Zusammenhang wurden sowohl Klägerin als auch Beklagte dazu verurteilt, die Verwendung von Bestellbögen zu unterlassen, wenn die betroffenen Patienten nicht zuvor ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt haben.

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08. März 2018 Top-Urteil

Facebookwerbung für Tierarznei kann als Reaktion auf „Shitstorm“ zulässig sein

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Urteil des OLG Köln vom 12.01.2018, Az.: 6 U 92/17

Trotz des Werbeverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf ein Pharmakonzern auf Facebook werbende Posts einstellen. Dies gilt aber nur für Posts als konkrete Reaktion auf einen sog. „Shitstorm“. Da die Wirkungsweise des Floharzneimittels bezüglich Nebenwirkungen in den sozialen Medien massiv in Abrede gestellt wurde, wehrte sich die Herstellerfirma mit verschiedenen Facebookposts. Unzulässige Werbung sei, die Arznei als „sicheres und wirksames Mittel gegen Flöhe und Zecken“ zu bezeichnen. Zulässig sei dagegen ein Post mit der Frage „Ist dieses verschreibungspflichtige Medikament sicher für meinen Hund?“. Begründet wurde dies mit dem konkreten Kritikbezug: Auch der zweite Post sei Werbung gemäß § 10 I HWG, allerdings nur für denjenigen, dem die Diskussion um das Arzneimittel bekannt sei. Die Norm solle primär den Tierarzt vor Einflussnahme bei der Verschreibung von Medikamenten schützen. Dies sei aber dort nicht mehr anzunehmen, wo bereits kritisch über die Arznei diskutiert wurde. Im Ergebnis habe das Interesse des Herstellers, sich an der Diskussion über die Nebenwirkungen einzubringen, mehr Gewicht.

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08. März 2018

Kein Verkauf von Liquids für E-Zigaretten in Liter-Behältern

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Beschluss des LG Essen vom 05.09.2017, Az.: 45 O 66/17

In Deutschland gelten strenge Vorgaben für den Verkauf von E-Zigaretten, unter anderem auch für die Größe für Nachfüllbehälter mit Liquid. Ein Unternehmen warb auf seiner Internetseite für einen Nachfüllbehälter mit einem Füllvermögen von einem Liter, gab jedoch auf der Website einen Hinweis, dass die enthaltene Flüssigkeit nicht zum Nachfüllen von E-Zigaretten gedacht sei. Die Intention des Händlers zu welchem Zweck das Produkt angeboten wird, ist unerheblich, da es sich um nikotinhaltige Flüssigkeit handelt, die wohl für E-Zigaretten verwendet werden kann und die Vorgaben gerade die mit Nikotin verbundenen Risiken begrenzen sollen.

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06. März 2018

So ein Käse: Pseudo-Milchprodukte dürfen nicht „Käse“, „Butter“ oder „Sahne“ heißen

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Pressemitteilung des LG Trier zu den Urteilen vom 24.08.2017, Az.: 7 HK O 20/16, 7 HK O 22/16

Ein Hersteller pflanzlicher Lebensmittel darf veganen „Käse“ nicht mehr als Käse bezeichnen. Eine solche Bezeichnung ist lediglich Erzeugnissen aus tierischer Milch vorbehalten. Es kann auch keine anderssprachige Ausnahme mit dem Namen „Cheese“ oder „Cream“ gemacht werden. Auch genügt es nicht, in der Produktbeschreibung darauf hinzuweisen, dass der „Käse“ rein pflanzlich sei. Für Verbraucher besteht auch durch eine solche Kennzeichnung Verwechslungsgefahr und eine Irreführung.

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06. März 2018

Facebook verstößt mit diversen Klauseln gegen Datenschutzrecht

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Urteil des LG Berlin vom 16.01.2018, Az.: 16 O 341/15

Diverse Klauseln der Facebook Ireland Ltd. betreffend u.a. die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (auch Kontovoreinstellungen) sind unzulässig, da sie weder auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden können, noch eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Für eine Einwilligung erforderlich wäre eine „informierte Entscheidung“ des jeweiligen Nutzers, die ihrerseits voraussetzt, dass der Nutzer zuvor umfassend über den Zusammenhang und Zweck der Datenverarbeitung und auch die Tragweite seiner Erklärung in Kenntnis gesetzt wird. Diese Vorgaben hat die Facebook Ireland Ltd. auf verschiedene Weise nicht erfüllt, womit die Klauseln als unzulässig einzustufen sind.

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06. März 2018

Amazon darf in der Suchleiste Marken und Unternehmenskennzeichen vorschlagen

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Pressemitteilung Nr. 33/2018 des BGH zu den Urteilen vom 15.02.2018, Az.: I ZR 138/16, I ZR 201/16

Der BGH entschied in zwei Verfahren über die Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Amazon-Suchfunktion. Diese dürfen bei der automatischen Vervollständigungsfunktion in der Suchleiste vorgeschlagen werden, selbst wenn das eigentliche Produkt nicht über Amazon verkauft wird, sondern lediglich ähnliche Produkte. Die Funktion des Zeichens, auf das Unternehmen hinzuweisen, wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Auch wird der Kunde nicht darüber in die Irre geführt, dass er die markengeschützten Produkte bei Amazon kaufen könne, da die Anzeige in der Suchleiste hierüber grundsätzlich nichts aussagt.

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06. März 2018

Widerrufsbelehrung darf keinen zum Muster-Widerrufsformular verschiedenen Adressaten aufweisen

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Urteil des OLG Hamm vom 30.11.2017, Az.: I-4 U 88/17

Geht aus einer Widerrufsbelehrung nicht eindeutig hervor, an wen ein etwaiger Widerruf zu richten ist, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Derart widersprüchliche Informationen liegen insbesondere dann vor, wenn in der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular zwei verschiedene Adressaten genannt werden.

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01. März 2018

Verbraucherzentrale steht Beseitigungsanspruch gegen Verwender unwirksamer AGB zu

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Urteil des BGH vom 14.12.2017, Az.: I ZR 184/15

a) Die Bestimmung des § 1 UKlaG gewährt den gemäß § 3 Abs. 1 UKlaG anspruchsberechtigten Stellen gegen den Verwender von gemäß §§ 307 bis 309 BGB unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Beseitigungsanspruch. Da die Vorschriften über die Kontrolle unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gemäß § 1 UKlaG und des Lauterkeitsrechts nebeneinander anwendbar sind, kann sich ein Beseitigungsanspruch für eine Verbraucherzentrale als qualifizierte Einrichtung im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG jedoch aus § 3a UWG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG ergeben.

b) Da der Beseitigungsanspruch die Abwehr einer bereits eingetretenen, aber fortwirkenden Beeinträchtigung zum Gegenstand hat, führt der Wegfall des Störungszustands zum Erlöschen des Anspruchs. Fällt der Störungszustand während des Prozesses in den Tatsacheninstanzen weg, weil beispielsweise der Beklagte von sich aus hinreichende Beseitigungshandlungen vornimmt, wird der auf Beseitigung gerichtete Antrag unbegründet, auch wenn der Kläger die Verfahrensdauer nicht zu vertreten hat.

c) Qualifizierten Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG steht gemäß § 5 UKlaG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ein Anspruch auf Ersatz der für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen zu. Erforderlich sind die Abmahnkosten, die tatsächlich entstanden sind und nach Lage des Falls aus der Perspektive des Abmahnenden objektiv notwendig waren. Kosten für die Einschaltung eines Anwalts sind bei einer qualifizierten Einrichtung nur ausnahmsweise bei besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeit, auf Grund derer der Verband mit seiner Ausstattung und Erfahrung nicht in der Lage war, das Geschehen korrekt zu bewerten, erstattungsfähig.

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26. Februar 2018

Unitymedia darf Kunden-Router für flächendeckendes WLAN-Netz nutzen

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 02.02.2018, Az.: 6 U 85/17

Der Internetanbieter Unitymedia darf die Router, die das Unternehmen seinen Kunden zur Verfügung stellt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals nutzen. Die dafür notwendige Aufschaltung eines zusätzlichen Signals auf die Router der Kunden stellt laut dem OLG Köln keine unzumutbare Belästigung der Kunden im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar. Gegenüber dieser geringen Belästigung überwiegt das berechtigte Interesse des Anbieters, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten. Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn für die Kunden jederzeit die Möglichkeit besteht, gegen diese Praxis Widerspruch einzulegen (sog. Opt-Out).

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23. Februar 2018

Keine gesteigerten Informationspflichten beim Verkauf gebrauchter Software auf Datenträgern

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Urteil des LG Hamburg vom 09.11.2017, Az.: 327 O 301/17

Bietet ein Verkäufer gebrauchte Softwareprodukte in Form von Originaldatenträgern zum Verkauf an, so treffen ihn keine erweiterten Informationspflichten gegenüber dem Käufer. Das LG Hamburg gab in diesem Zusammenhang einem Softwareanbieter Recht, der bei eBay ein gebrauchtes Microsoft Office-Datenpaket als Originaldatenträger angeboten hatte. Ein Mitbewerber hatte sich gegen dieses Vorgehen mit der Begründung gewandt, dass das Angebot gemäß §§ 5a, 5 UWG irreführend sei, da dem Kaufinteressenten wesentliche Informationen zu Nutzungsbestimmungen bezüglich der Software vorenthalten worden seien. Da es sich bei der Software allerdings um einen original Microsoft Datenträger handelte, benötigte der Verbraucher nach Ansicht des Gerichts keine weiteren Informationen über die im Angebot enthaltenen Angaben hinaus. Der Sachverhalt sei nicht zu vergleichen mit Fällen, in welchen der Verkauf reiner Produktschlüssel vorlag.

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