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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Taxi Deutschland“

25. Juli 2018

Bonusaktionen der „MyTaxi“-App verstoßen nicht gegen Wettbewerbsrecht

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Urteil des BGH vom 29.03.2018, Az.: I ZR 34/17

a) Die Regelungen der § 51 Abs. 5, § 39 Abs. 3 PBefG zur Tarifpflicht im Taxiverkehr sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG.

b) Taxiunternehmen verstoßen durch die Beteiligung an Werbeaktionen des Betreibers einer Taxi-Bestell-App, bei denen dieser den Fahrgästen einen Teil (hier: die Hälfte) des Fahrpreises erstattet, nicht gegen die Tarifpflicht gemäß § 51 Abs. 5, § 39 Abs. 3 PBefG, sofern sie jeweils den vollen Fahrpreis erhalten. Es kommt nicht darauf an, ob der Fahrgast die Fahrt aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln unabhängiger Dritter finanziert.

c) Es stellt keine nach § 6 PBefG unzulässige Umgehung der Tarifpflicht im Taxiverkehr dar, wenn der Betreiber der Taxi-Bestell-App im Rahmen derartiger Werbeaktionen eine angemessene Vermittlungsprovision von dem die Fahrt ausführenden Taxiunternehmen erhält.

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18. Mai 2018

Taxi-Vermittlungsdienst unterliegt nicht der tariflichen Preisbindung des PBefG

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Pressemitteilung Nr. 66/2018 zum Urteil des BGH vom 29.03.2018, Az.: I ZR 34/17

Wirbt ein Taxi-Vermittlungsdienst damit, den Fahrgästen einen Prozentsatz ihrer Taxikosten zu erstatten, so stellt dies keinen Verstoß gegen die sog. Tarifplicht und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar. Er ist als Vermittler schon nicht als Taxiunternehmen im Sinne des PBefG anzusehen. Auch setzt der Vermittler mit Bonusaktionen keine Anreize für Wettbewerbsverstöße für die Taxiunternehmer. Solange an diese der tariflich festgelegte Festpreis vollständig gezahlt werde, ist es unerheblich, wie der Fahrgast die Fahrt finanziert und ob der Vermittler für seine Leistung eine Provision abzieht.

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