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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

01. April 2011

Koppelung von Preisausschreiben und Warenbezug kann zulässig sein

Urteil des BGH vom 05.10.2010, Az.: I ZR 4/06 a) Im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, welche bei der Kopplung von Warenverkauf und einem Preisausschreiben/Gewinnspiel anzunehmen ist, ist unzulässig, wenn sie nach § 3 I UWG die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern und sonst. Marktteilnehmern beeinträchtigen.
Nach §§ 3, 4 Nr. 6 UWG handelt es sich um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben an ein Umsatzgeschäft, die den Richtlinien (2005/29/EG) über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht.
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01. April 2011

Unterlassungsanspruch bei Werbeanruf nicht auf bestimmte Werbung beschränkt

Urteil des BGH vom 05.10.2010; Az.: I ZR 46/09 a) Ein Verbotsantrag kann hinreichend bestimmt sein, auch wenn er im Wesentlichen am Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 ausgerichtet und nur hinsichtlich des Begriffs der Einwilligung modifiziert ist. b) Bei einem unverlangten Werbeanruf ist der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch nicht auf den Gegenstand des Werbeanrufs beschränkt, wenn bei dem Unternehmen, von dem der Werbeanruf ausgeht (etwa einem Callcenter), der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist.
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31. März 2011

„Vorsicht bei sog. „unabhängigen“ Finanzdienstleistern“

Urteil des OLG Frankfurt vom 02.12.2010, Az.: 6 U 238/09

Die Werbung mit der "Unabhängigkeit" eines Finanzdienstleistungen vermittelnden Unternehmens ist irreführend, wenn 97 % der Aktien dieses Finanzvermittlers von einem Unternehmen gehalten werden, dessen Finanzprodukte vermittelt werden. Die gerichtliche Geltendmachung inhaltlich gleichlautender Unterlassungsansprüche durch zwei Unternehmen, welche durch den selben Anwalt vertreten werden, ist für sich genommen noch nicht rechtsmissbräuchlich. Ein Rechtsmissbrauch liegt erst dann vor, wenn die getrennte gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche auf einem abgestimmten oder zentral koordinierten Verhalten der Unterlassungsgläubiger beruht und hierfür kein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Ein gegen eine konkrete Verletzungsform gerichteter Unterlassungsantrag kann alternativ auf mehrere Irreführungsvorwürfe gestützt werden. Eine entsprechende Klage ist damit nur dann abzuweisen, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Gefahr einer Irreführung weder unter dem einen noch unter dem anderen Gesichtspunkt in Frage kommt.
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28. März 2011

Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Titelblatt?

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2011, Az.: 15 U 133/10 Die Verwendung eines bereits erschienen Titelbildes für eine Zeitschriftenwerbung begründet nicht in jedem Fall eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des auf dem Titel Abgebildeten. Wird der Eindruck vermittelt, dass die dargestellte Person  dem Produkt positiv gegenübersteht, liegt eine unzulässige Verwendung vor. Kommt lediglich zum Ausdruck, dass die Person regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung in der beworbenen Zeitschrift ist, handelt es sich nur um eine von der Pressefreiheit geschützte Information über die beworbene Zeitschrift.
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28. März 2011

Rundschreiben eines Rechtsanwalts an Fondsgesellschafter nicht wettbewerbswidrig

Beschluss des KG Berlin vom 31.08.2010, Az.: 5 W 198/10

Wendet sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft und wirbt dabei mit seinen Diensten, bewegt er sich zwar an der Grenze der wettbewerbsrechtlich zulässigen Anwaltswerbung. Die Grenze zulässiger Anwaltswerbung wird jedoch nicht überschreiten, sofern die betroffene Fondsgesellschaft nicht notleidend ist, lediglich auf zu erwartende steuerrechtliche Nachteile hingewiesen wird, eine darauf bezogene Verjährungsfrist noch mehrere Monate läuft und das Rundschreiben mit einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung des Rechtsanwalts verbunden ist. Ein solches Rundschreiben stellt keine gegen § 43b BRAO verstoßende Werbung dar und ist daher nicht wettbewerbswidrig.
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22. März 2011

Werbung mit „Einführungsrabatt“ kann wettbewerbswidrig sein

Pressemitteilung des BGH vom 18.03.2011, Az.: I ZR 81/09 Bietet ein Händler ein neues Produkt unter Hinweis auf einen durchgestrichenen, höheren Preis im Rahmen eines Einführungsangebotes vergünstigt an, muss er deutlich machen, worauf sich der höhere Preis bezieht und ab wann dieser Preis und nicht mehr der rabattierte gilt. Andernfalls handelt er wettbewerbswidrig.
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21. März 2011

Anforderungen an Glücksspielwerbung

Urteil des BGH vom 16.12.2010, Az.: I ZR 149/08 Nach § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV ist es staatlichen Lottogesellschaften nicht allgemein verboten, mögliche Höchstgewinne von über 10 Millionen € (hier: Jackpotausspielung) anzukündigen, sofern die Ankündigung in ihrer konkreten Gestaltung eine sachliche Information darstellt. Ein Kundenmagazin einer Lottogesellschaft, dessen Titel imperativ zur Spielteilnahme auffordert (hier: Spiel mit), stellt eine nach § 5 Abs. 1 GlüStV unzulässige Werbung dar.

siehe auch:

Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie,

veröffentlicht am 18.03.2009
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11. März 2011

Irische Butter: Aufklärungspflichten bei Werbung für Sonderposten

Urteil des BGH vom 10.02.2011, Az.: I ZR 183/09

Nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung ist unlauter. Eine Gleichartigkeit im Sinne von Nr. 5 UWG des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liegt nur dann vor, wenn das andere Produkt nicht nur tatsächlich gleichwertig, sondern auch aus der Sicht des Verbrauchers austauschbar ist. Wird für ein Markenprodukt geworben, ist daher ein unter einer Handelsmarke vertriebenes Produkt nicht gleichartig, auch wenn es objektiv gleichwertig sein mag.
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09. März 2011

Testergebnisse dürfen zur Werbung für ein Produkt grundsätzlich verwendet werden

Beschluss des OLG Celle vom 24.02.2011, Az.: 13 U 172/10 Erforderlich für die Werbung mit Testergebnissen ist, dass der Verbraucher ausreichend deutlich lesbar in der Werbung darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Diese Lesbarkeit erfordert damit in der Regel die Verwendung einer Schrift, deren Größe 6 Punkte nicht unterschreitet. Die Werbung mit Testergebnissen ist demnach wettbewerbswidrig, wenn die in die Werbung aufgenommenen Angaben über Testurteile undeutlich lesbar und insoweit nicht leicht und eindeutig nachprüfbar sind.
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05. März 2011

Testergebnis der Stiftung Warentest nur unter zusätzlichen Angaben hinreichend aussagekräftig

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 13.01.2011, Az.: 6 W 177/10 Wird ein Produkt in einem Werbespot damit beworben, dass es bei der Stiftung Warentest mit dem Ergebnis "gut" abgeschnitten hat, so ist zusätzlich die Anzahl der besseren Testergebnisse anzugeben, auch wenn das erreichte Testergebnis über der Durchschnittsnote liegt. Andernfalls wird der Verbraucher in die Irre geführt, da er bei Werbung mit einem Testergebnis nicht nur ein objektiv gutes, sondern auch ein gegenüber Konkurrenzprodukten relativ gutes Produkt erwartet.
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