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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ist Werbung von Influencern für Pharmaprodukte zulässig?

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Urteil des OLG Köln vom 11.09.2025, Az.: 6 U 118/24

Wegen Werbung für ein Pharmaprodukt in einem Instagram-Reel klagte ein Wettbewerbsverband gegen den verantwortlichen Konzern. Wettbewerbsverstöße lagen zum einen darin, dass der nach § 4 V 1 HWG notwendige Hinweis "Für Risiken und Nebenwirkungen..." nicht gezeigt wurde. Zum anderen wurde bemängelt, dass durch die Influencerin eine "bekannte Person" iSd § 11 I 1 Nr. 2 HWG für das Produkt geworben hat.

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11. Februar 2026

Werbung mit Rabatt-Countdown unlauter, weil dieser nicht ablief

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.10.2025, Az.: 2-03 O 359/24

Weil der Countdown zu einer Rabattaktion von Fitness First nicht das tatsächliche Ende markierte, sondern eine Verlängerung der Aktion stattfand, klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem LG Frankfurt am Main. Das Gericht sah darin eine Irreführung der Verbraucher, da diese über den wesentlichen Umstand, bis wann das Angebot verfügbar sei, getäuscht wurden. Die vorbehaltene Verlängerung konnte nicht überzeugen, da die dafür nötigen Umstände nicht ersichtlich waren. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die fehlende Angabe des Gesamtpreises ebenfalls eine unlautere Handlung gem. § 5a Abs. 1 UWG darstellt.

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20. Januar 2026

Kaufland wegen Mogelpackung verurteilt

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Urteil des LG Heilbronn 8. Zivilkammer vom 10.09.2025 (Az.: Me 8 O 227/24)

Kaufland vertrieb unter einer Eigenmarke Tofu in einer Verpackung, welche einen größeren Verpackungsinhalt vortäuschte. Das LG Heilbronn stellte fest, dass diese zu große Umverpackung den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung irreführt und beeinflusst. Das Gericht bestätigt, dass der Verbraucher eine Füllmenge der Verpackung von zumindest mehr als zwei Dritteln Inhalt erwarten darf und verurteilt die Beklagte dies in Zukunft zu unterlassen.

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28. November 2025

Unlautere Werbung durch Vorher-/Nachher-Vergleich nach Nasen-OP

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Pressemitteilung Nr. 63/2025 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.11.2025, Az.: 6 U 40/25

Eine Schönheitschirurgin teilte auf ihrem Instagram-Profil sog. Vorher-/Nachher-Bilder nach der Entfernung eines Nasenhöckers. Dies stellt eine unerlaubte Werbung mit der Wirkung einer Behandlung i. S. d. Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar, da der Eingriff nicht medizinisch indiziert gewesen ist. Durch das Verbot soll die Entscheidungsfreiheit betroffener Personen geschützt werden.

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27. November 2025

FIFA durfte die WM 2022 in Katar nicht als klimaneutral bewerben

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Urteil des LG Berlin II vom 16.10.2025, Az.: 52 O 53/23

Das LG Berlin II hat auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband die Werbeaussagen der FIFA zur WM 2022 in Katar überprüft. Soweit die WM damit beworben wurde, dass sie klimaneutral sei, bestehe ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG. Für umweltbezogene Werbeaussagen gelten aufgrund der emotionalen Ansprache der Verbraucher besonders strenge Vorgaben bezüglich der Richtigkeit, Klarheit und Eindeutigkeit dieser Aussagen. Diese wurden nicht erfüllt, da Angaben zu konkreten Maßnahmen sowie der Höhe der geschätzten Emissionen unterblieben. Die Wiederholungsgefahr sah das Gericht darin, dass die FIFA auch für künftige Weltmeisterschaften mit der Nachhaltigkeit der WM 2022 werben könnte.

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27. November 2025 Top-Urteil

Werbung mit „Kauf auf Rechnung“ ist ohne Wahrung der Informationspflichten unzulässig

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Urteil des BGH vom 11.09.2025, Az.: I ZR 14/23

Da der Versandhandel Bonprix mit der Aussage „Bequemer Kauf auf Rechnung“ warb, erhielt sie eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Begründung, dass dies irreführend sei, da die Bonitätsprüfung als Voraussetzung nicht ersichtlich sei. Eine Irreführung nach § 5 UWG sah der Bundesgerichtshof darin nicht, da der Gesamteindruck für den Verkehr darin bestehe, dass ein Kauf auf Rechnung möglich sei. Allerdings gab der BGH den Verbraucherschützern insofern Recht, als dass sich der Unterlassungsanspruch auf die Verletzung der Informationspflichten gem. § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF und § 5a Abs. 1 und § 5b Abs. 4 UWG nF in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG stützen kann. Dies ergibt sich daraus, dass bereits der angerufene EuGH (Urt. v. 15.05.2025, C-100/24) die Aussage unter den Begriff „Angebot zur Verkaufsförderung“ gem. Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31 subsumierte.

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05. November 2025

Keine Markenrechtsverletzung durch Verwendung als Keyword

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.08.2025, Az.: 20 U 73/24

Das Gericht stellte fest, dass eine Benutzung des Zeichens vorliegt, wenn es als Keyword für Suchen installiert worden sei, daraus allerdings keine Markenrechtsverletzung resultierte. Zur Beurteilung der Verletzung müsse die Sicht eines durchschnittlichen Internetnutzers herangezogen werden, um zu beurteilen, ob die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt wurde. Dies ist nicht der Fall, da dem Durchschnittsnutzer bekannt ist, dass gerade auf dem Feld der streitgegenständlichen Staubsaugerbeutel eine große Anzahl kompatibler Produkte anderer Anbieter existieren. Daher schenkt er dem Umstand, dass ein solcher Artikel mit den Worten „passend für“ beworben wird, und der fehlenden Markenkennzeichnungen besondere Aufmerksamkeit. Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke scheidet also aus. Zudem erklärte das Gericht, dass ein Online-Marktplatz nicht kennzeichnen muss, dass teilweise oder ausschließlich Fremdprodukte in der Suchtrefferliste angezeigt werden.

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23. Oktober 2025 Top-Urteil

Ist Facebook wirklich kostenlos?

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Beschluss vom BGH v. 25. September 2025 , AZ.: I ZR 11/20

Die Beklagtenpartei, Betreiber der Internetplattform ,,www.facebook.com", warb mit dem Slogan ,,Facebook ist und bleibt kostenlos" für eine kostenfreie Registrierung. Durch dieses Angebot sollte die Attraktivität der Website für potentielle Nutzer steigen. Die Klägerpartei war der Meinung, dass Facebook aufgrund der bei der Registrierung preisgegebenen personenbezogenen Daten nicht kostenlos sei. Die Daten würden für Werbung verwendet und dadrch die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt werden. Kernfrage des Sachverhalts war somit die Auslegung des Kostenbegriff. Schon das Landgericht kam zum Schluss, dass der Slogan nicht irreführend bezüglich des Kostenpunkts sei. Auch das Berufungsgericht entschied, dass ,,kostenlos" im Sinne einer nicht entstehenden Zahlungspflicht zu verstehen sei. Vorliegend waren weder offensichtliche noch versteckte materielle Kosten gegeben. Personenbezogene Daten können zwar materiellen Kosten gleichgesetzt werden, dies sei aber im geschilderten Sachverhalt nicht der Fall. Dem stimmte auch der BGH zu.

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21. Oktober 2025

Preisermäßigung muss niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zeigen

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Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 09.10.2025, Az.: I ZR 183/24

Der BGH gab der Wettbewerbszentrale, welche einen Lebensmitteldiscounter aufgrund unzulässiger Preisangaben verklagte, recht. Nach § 11 I PAngV muss bei Preisermäßigungen stets der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Vergleichswert angegeben sein. Ein Verstoß dagegen stellt eine unlautere Werbung nach §§ 5a I, II Nr. 2, 5b IV UWG dar. Die Angabe ist dann zulässig, wenn sie für den Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar ist. Nach den nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts sei der vom Discounter benutzte Fußnotentext aber vollkommen unklar und missverständlich formuliert.

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17. Oktober 2025 Top-Urteil

Werbeaussagen mit positivem Gesundheitseffekt sind unzulässig

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Urteil des BGH vom 09.10.2025, Az.: I ZR 135/24

Ein Hersteller von Kollagen-Trinkampullen bewarb diese mit verschiedenen Aussagen, die laut Ansicht des klagenden Wirtschaftsvereins unlauter sind. Der BGH erklärte nun, dass drei der angegriffenen Aussagen für einen Durchschnittsverbraucher als gesundheitsbezogen einzustufen sind, da dieser einen Zusammenhang zwischen dem enthaltenen Kollagen und der Funktion des Hautorgans herstellen würde. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind gem. Art. 10 Abs. 1 Health-Claim-VO unzulässig, was einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 3a UWG begründet. Außerdem wurde klargestellt, dass zwischen gesundheits- und schönheitsbezogenen Aussagen kein Ausschlussverhältnis bestehe.

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