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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Durchschnittsverbraucher“

08. Mai 2023 Top-Urteil

„Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verletzt keine Markenrechte

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2023, Az.: 20 U 41/22

Eine Eierlikörherstellerin klagte gegen Konkurrentin auf dem Markt, da diese ihren Eierlikör mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewarb. Dies soll die Markenrecht der Klägerin an der Wortmarke „Eieiei“ verletzen. Das Gericht sah hierin keine Markenverletzung, da „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ vom Verbraucherkreis nicht als Herkunftshinweis verstanden werde. Es liegt vielmehr eine Beschreibung des beworbenen Eierlikörs vor, dessen Kernzutat Ei sei.

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07. Juli 2023

Werbung trotz niedrigem Anteil des gezeigten Lebensmittels erlaubt

Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2019, Az.: 6 U 133/18

Ein Produkt mit dem Namen "Pesto mit Basilikum und Rucola" darf auf der Verpackung ein Bild von Rucola haben, obwohl dessen Anteil nur 1,5 % am Gesamtprodukt beträgt. Die anderen Zutaten, die auf der Verpackung zu sehen sind, haben zwar einen deutlich größeren Anteil, dennoch ist keine Irreführung des Verbrauchers ersichtlich, da ein Kunde, der auf die Zusammensetzung des Produkts achtet, auf das Zutatenverzeichnis blickt und erkennt, wie hoch die einzelnen Anteile sind. Auch beachtlich ist, dass die Erwartung des Kunden nicht enttäuscht werden, da das Produkt auch unzweifelhaft nach Rucola schmeckt und allein das Mengenverhältnis der einzelnen Zutaten nicht auf die Geschmackswirkung schließen lässt.

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08. September 2022

Blickfangwerbung kann nicht durch Fußnoten richtiggestellt werden

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Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 747/22

Eine Blickfangwerbung die eine objektiv unzutreffende Werbeaussage enthält, ist auch dann als irreführend einzustufen, wenn der erzeugte Irrtum durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote richtiggestellt wird. Dies bekräftigte das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss und wies folgerichtig die Berufung der Beklagten, einer Verkäuferin von Einbauküchen, zurück.

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14. Juni 2022

Einfluss gesetzlicher Definitionen auf das Verständnis von Werbebehauptungen

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Urteil des OLG Nürnberg vom 24.05.2022, Az.: 3 U 4652/21

Ein Unternehmen, das Krankenfahrten anbietet, darf nicht mit dem gesetzlich definierten Begriff "Krankentransporte" werben. Das OLG Nürnberg begründet seine Entscheidung damit, dass sich das Verständnis der Verbraucher nach der gesetzlichen Definition richte, welche deshalb davon ausgehen könnten, das Unternehmen hätte eine Genehmigung für Krankentransporte. Versteht ein Durchschnittsverbraucher die unwahre Angabe dennoch richtig, könnte es an der geschäftlichen Relevanz der Irreführung mangeln, da die Täuschungseignung keine Irreführungsvoraussetzung sei.

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22. April 2022

Die Aussage „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ ist irreführend

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Urteil des OLG Celle vom 11.11.2021, Az.: 13 U 84/20

Die Aufschrift „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ auf einem Eier-Karton ist irreführend. Die Hühner des Beklagten werden alle zwei Wochen durch repräsentative Probenentnahmen auf Salmonellen getestet. Alle Vorkehrungen des Beklagten führen zu einer sehr niedrigen Wahrscheinlichkeit eines Salmonellenbefalls. Trotzdem ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher die Aussage dahingehend versteht, dass die Hühner, die die in dem Karton befindlichen Eier gelegt haben, nachweislich salmonellenfrei sind.

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15. Dezember 2021

Irreführung bei Werbung für Matratzen mit Testsieg

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Beschluss des OLG Frankfurt vom 18.11.2021, Az.: 6 W 92/21

Bei Werbung für ein Produkt mit Testergebnissen, die nicht das beworbene Produkt, sondern ein anderes betreffen, ist es nicht irreführend, wenn darüber in unmittelbarer Nähe der Aussage aufgeklärt wird. Hinzu kommt, dass bei der Anschaffung einer neuen Matratze davon ausgegangen werden kann, dass der durchschnittliche Verbraucher bei einer solchen langlebigeren und teureren Anschaffung aufmerksamer ist.

Jedoch ist es irreführend, damit zu werben, dass die Matratze Testsieger aus 500 getesteten Matratzen ist, wenn diese 500 Matratzen nicht in einem Test, sondern in mehreren Tests, über mehrere Jahre hinweg getestet wurden.

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02. Oktober 2018

Hinweis „Refurbished Certificate“ kennzeichnet Ware nicht als gebraucht

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Urteil des LG München I vom 30.07.2018, Az.: 33 O 12885/17

Der Hinweis „Refurbished Certificate“ reicht nicht aus, um ein angebotenes Smartphone als gebraucht auszuzeichnen. Der Durchschnittsverbraucher kann anhand dieses Zusatzes nicht erkennen, dass es sich zwar womöglich um wiederaufbereitete, jedoch bereits benutzte Ware handelt. Der gebrauchte Zustand stellt eine wesentliche Information über die Eigenschaft einer Ware dar, welche dem Käufer mit einem solch unzureichenden Hinweis vorenthalten wird. Das Unterlassen eines eindeutigen Hinweises auf die gebrauchte Eigenschaft stellt ein Verstoß gegen § 5a Abs. 2 Nr. 1 UWG dar.

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13. September 2016

Schutzfähigkeit eines Zeichens, das aus kyrillischen Schriftzeichen besteht

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.07.2016, Az.: 6 U 143/15

Zwischen einer für Fleisch- und Wurstwaren eingetragenen, aus kyrillischen Schriftzeichen bestehenden Marke, die übersetzt „Schwiegermutter“ bedeutet, und einem Zeichen, das aus der Klagemarke und einem zusätzlichen kyrillischen Wort, das auf Deutsch „satt“ heißt, zusammengesetzt ist, besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Gesamteindruck des kombinierten Zeichens wird nicht durch das kyrillische Wort „Schwiegermutter“ geprägt, diesem Wort kommt außerdem keine selbständige kennzeichnende Stellung zu.

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28. April 2016

Widerrufsbelehrung in Verbraucherdarlehensvertrag muss nicht besonders hervorgehoben werden

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Urteil des BGH vom 23.02.2016, Az.: XI ZR 549/14

Die in einem Verbraucherdarlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung muss zwar für einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher umfassend, unmissverständlich und eindeutig erfassbar sein. Es ist jedoch keine besondere Hervorhebung der Pflichtangaben erforderlich. Dafür spricht insbesondere der Wortlaut des Artikels 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB. Auch die Verbraucherkreditrichtlinie und deren Wortlaut in der englischen und französischen Fassung stützen diese Ansicht.

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