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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Apple“

04. September 2013 Top-Urteil

Empfindliche Niederlage für Apple: Wegen illegaler Preisabsprachen bei eBooks von US-Gericht verurteilt

© Roger Costa Morera
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)

Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.

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11. Juli 2014

Apple-Store als Markenzeichen

Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-421/13

Bereits das einheitliche Design einer Verkaufsstätte kann grundsätzlich als Markenzeichen eingetragen werden, wenn es dazu geeignet ist, sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Die Dienstleistung darf sich hierbei jedoch nicht allein auf den Verkauf der angebotenen Ware beschränken, erforderlich ist vielmehr ein weitergehendes Dienstleistungsangebot wie etwa Schulungen, Vorführungen oder Seminare in dem Ladengeschäft. Die zeichnerische Darstellung der bekannten Apple-Stores ist demnach ein markenfähiges Zeichen.

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04. Juni 2013

Apple und der Datenschutz

Urteil des LG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 15 O 92/12 Nachdem sich der kalifornische Elektronikkonzern Apple gegenüber der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits im außergerichtlichen Verfahren dazu verpflichtet hatte, sieben rechtswidrige Datenklauseln nicht mehr Vertragsbestandteil mit Verbrauchern werden zu lassen, wurde Apple nun auch die Verwendung acht weiterer Klauseln seiner Datenschutzrichtlinie gerichtlich untersagt. Im Kern dieser Klauseln regelte das Unternehmen die Erhebung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten z.B. zum Zwecke der personalisierten Werbung.
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27. Juli 2012

Apple vs. Samsung

Pressemitteilung Nr. 23/2012 des OLG Düsseldorf vom 06.07.2012, Az.: I-20 U 35/12, I-20 W 141/11 Für die beiden Verfahren von Apple gegen Samsung wird am 24.07.2012 ein Urteil erwartet. Dem ersten Verfahren liegen Streitigkeiten über das "Galaxy Tab 10.1" und das "Galaxy Tab 8.9" zu Grunde. Beide Geräte dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Daraufhin veränderte Samsung das Design des "Galaxy Tab 10.1" und vertreibt das Nachfolgeprodukt nun unter dem Namen "Galaxy 10.1 N". Auch dagegen ging Apple vor, konnte aber keinen  Vertriebsstopp erreichen. Im zweiten Verfahren wird über ein europaweites Vertriebsverbot des  "Galaxy Tab 7.7" entschieden.
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