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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

05. September 2017

Auch bei eBay: Bloße Textwiedergabe der URL der Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) reicht nicht aus

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Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17

Unter „Link“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 Online-Dispute-Resolution-Verordnung (ODR-Verordnung) ist eine tatsächlich anklickbare Verknüpfung zu verstehen. Die bloße Wiedergabe der URL der OS-Plattform in Textform reicht nicht aus. Die Verpflichtung zur Einstellung eines solchen Links gilt dabei auch für einzelne Angebote auf Internetplattformen wie „eBay“.

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05. September 2017

Pflichtangaben bei der Facebook-Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich

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Urteil des OLG Celle vom 01.06.2017, Az.: 13 U 15/17

Die Veröffentlichung eines Kundenfotos durch ein Autohaus auf der Facebook-Unternehmensseite, auf welchem der Kunde mit seinem neuen Auto unter Angabe des konkreten Fahrzeugmodells abgebildet ist, stellt Werbung dar. Bei der Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich sind dabei vorgeschriebene Pflichtangaben erforderlich, wie etwa die Angabe zum Kraftstoffverbrauch und der CO2-Emissionen. Fehlen solche Angaben hingegen, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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05. September 2017

Erstellung von parallelen Artikeldetailseiten auf Amazon ist wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Hamm vom 12.01.2017, Az.: 4 U 80/16

Auf Amazon dürfen keine weiteren Artikeldetailseiten zu bereits bestehenden Artikelseiten angelegt werden. Ein solches Verhalten ist auch wettbewerbswidrig, da dadurch der unzutreffende Eindruck entsteht, ein Artikel sei auf Amazon nur bei dem einen Anbieter, der diese neue Artikelseite erstellt hat, erhältlich, obwohl es bereits ein existierendes Angebot mit mehreren anderen Anbietern gibt. Daneben sind Hinweise auf Produktprüfungen ebenfalls irreführend, sofern diese tatsächlich nicht durchgeführt wurden. Auch die Nennung eines falschen Datums, seit dem der Artikel bei einer Onlineplattform im Angebot ist, ist unzulässig.

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05. September 2017

Zur Platzierungen der Energieeffizienzklasse-Angaben in einem Online-Shop

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Urteil des BGH vom 06.04.2017, Az.: I ZR 159/16

Die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Modells eines Luftkonditionierers muss nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angeben werden, sondern kann auch auf einer Internetseite angeführt sein, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Effizienzklasse zu erkennen ist. Dem entspricht ein nur allgemein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link nicht (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 – I ZR 181/14, GRUR 2016, 954 Rn. 22 ff. = WRP 2016, 1100 – Energieeffizienzklasse I).

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22. August 2017

Bei Onlinewerbung muss Kraftstoffverbrauch sofort erkennbar sein

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Urteil des OLG Köln vom 19.05.2017, Az.: 6 U 155/16

Wirbt ein Autohändler im Internet für Fahrzeuge, müssen Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen für den Leser sofort erkennbar sein. Hierfür genügt es nicht, dass mit einem Sternchen auf weitere Angaben verwiesen wird, die der Nutzer separat anklicken und eigenständig aufrufen muss. Dies gilt insbesondere im Lichte der Richtlinie 1999/94/EG, wonach Informationen über den Kraftstoffverbrauch Verbraucher und Automobilhersteller zugunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge beeinflussen sollen.

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08. August 2017

Notwendigkeit der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars auf Werbeprospekten mit Bestellkarte

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Beschluss des BGH vom 14.06.2017, Az.: I ZR 54/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Kommt es bei der Anwendung von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU für die Frage, ob bei einem Fernkommunikationsmittel (hier: Werbeprospekt mit Bestellpostkarte) für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung steht, darauf an,

a) ob das Fernkommunikationsmittel (abstrakt) seiner Art nach nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung stellt,

oder darauf,

b) ob es (konkret) in seiner vom Unternehmer gewählten Gestaltung nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit bietet?

2. Ist es mit Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vereinbar, die Information über das Widerrufsrecht im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit im Sinne von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU auf die Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts zu beschränken?

3. Ist es nach Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vor einem Vertragsabschluss im Fernabsatz auch im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit stets zwingend geboten, dem Fernkommunikationsmittel das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B der Richtlinie 2011/83/EU beizufügen?

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28. Juli 2017

Fernwärmeanbieter müssen auf ihrer Homepage keine Preise veröffentlichen

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Urteil des OLG Hamm vom 18.05.2017, Az.: 4 U 150/16

Fernwärmeanbieter müssen auf ihrer Homepage keine konkreten Preisangaben veröffentlichen, solange es sich nicht um ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV handelt. Zwar sind gem. § 1 Abs. 4 AVBFernwärmeV die allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie die dazugehörigen Preisangaben in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben. Hierfür genügt allerdings bereits die Veröffentlichung in einer lokalen Tageszeitung bzw. ein Aushang im regionalen Heizwerk. Auch so kann die für den Verbraucherschutz erforderliche Transparenz geschaffen werden.

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26. Juli 2017

Individuelle Kundenberatung nach Vertragsende?

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Urteil des OLG Köln vom 02.06.2017, Az.: 6 U 182/16

Eine vorformulierte Einwilligungserklärung kann gem. §§ 305 ff. BGB überprüft werden. Bezieht sich die Einwilligung auf Werbung, muss der Verbraucher über die konkreten Maßnahmen im Bilde sein sowie seine Erklärung „in Kenntnis der Sachlage“ abgeben. Sofern sich das Telekommunkationsunternehmen vorbehält, die Kundendaten noch nach Vertragsende „zur individuellen Kundenberatung“ zu verwenden, ist die Einwilligungsklausel unwirksam. Denn wie nach Beendigung des Vertrages eine „Kunden“-Beratung stattfinden soll, erschließt sich dem Verbraucher nicht.

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25. Juli 2017

Formvorgaben bei Informationen gem. § 5 PKW-EnVKV

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Urteil des LG Bamberg vom 16.05.2017, Az.: 1 HK O 3/17

Wer neue PKWs bewirbt, muss Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie die offiziellen CO2-Emissionen des betreffenden Modells machen. Die Informationen müssen sich jedoch nicht unmittelbar neben oder innerhalb des Hauptteils der Werbebotschaft befinden. Wenn Finanzierungs- oder andere Werbehinweise nicht hervorgehoben werden, müssen auch die Kraftstoff- und CO2-Angaben nicht hervorgehoben werden.

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25. Juli 2017

„Neueröffnung“ setzt begrifflich vorherige Schließung voraus

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Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2017, Az.: 4 U 183/16

Wer den Abschluss eines Erweiterungsumbaus mit „Neueröffnung“ bewirbt, ohne dass das Ladenlokal zwischenzeitlich vollständig geschlossen wurde, führt die Adressaten der Werbung in die Irre. Dem durchschnittlich informierten Verbraucher wird fälschlicherweise suggeriert, es habe eine vollständige Schließung stattgefunden. Auf den Verbraucher hat die Bezeichnung eine besondere Anlockwirkung, die jedoch auf unwahre Angaben zurückzuführen ist. Die Bezeichnung darf deshalb nicht verwendet werden.

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