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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

02. Januar 2017

Preiserhöhung versteckt in langem E-Mail-Schreiben mit allgemeinen Informationen ist wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2016, Az.: I-20 U 37/16

Wird einem Verbraucher ein Schreiben seines Gasanbieters übersandt, in dem der Eindruck vermittelt werden soll, es handele sich dabei lediglich um allgemeine Informationen hinsichtlich aktueller Gasmarktentwicklungen sowie Preisanpassungen und beinhaltet dieses Schreiben dann eine Preiserhöhung für das konkrete Vertragsverhältnis mit dem Kunden, so kann darin eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß gesehen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Preiserhöhung dem Kunden erst nach 1,5 eng beschriebenen Seiten, ohne deutliche Hervorhebung und eingebettet in allgemeine Informationen begegnet, denen der Verbraucher gerade keine besondere Bedeutung zumisst.

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20. Dezember 2016

Beschränkung des Internetangebots auf Gewerbebetreibende muss deutliche Hinweise an geeigneter Stelle für Verbraucher enthalten

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Urteil des OLG Hamm vom 16.11.2016, Az.: 12 U 52/16

Die Beschränkung eines kostenpflichtigen Zugangs zu einer Datenbank mit Kochrezepten auf Unternehmer ist grundsätzlich möglich. Es bedarf jedoch einer Sicherstellung des Ausschlusses von Verträgen mit Verbrauchern. Der Blickfang dieser Internetwebseite lag auf den Eingabefeldern der einzugebenden Kontaktdaten. Die Bestätigung einer gewerblichen Nutzung auf einer solchen Internetseite muss aber für den durchschnittlichen Erklärungsempfänger hinreichend klar und hervorgehoben werden, lediglich die Bezugnahme auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht hierfür nicht aus.

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02. Dezember 2016

Keine Verletzung von Markenrechten während eines Sonderangebots

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Urteil des OLG München vom 30.06.2016, Az.: 6 U 531/16

Bietet ein Optikerfachgeschäft in einem Sonderangebot Brillenfassungen einer älteren Kollektion eines Markenherstellers an, so liegt keine Markenverletzung vor. Ein verständiger Durchschnittsverbraucher versteht das Sonderangebot nicht als eine gemeinsame Sonderaktion des Markeninhabers mit dem werbenden Verkäufer. Auch wird ein Verbraucher gewöhnlich annehmen, dass der Kaufpreis reduziert wurde, weil es sich um einen Artikel aus einer älteren Kollektion handelt. Daher ist hierauf nicht gesondert hinzuweisen.

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01. Dezember 2016 Top-Urteil

Grundsatzentscheidung des EuGH zu Informationspflichten bei medialer Werbung

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Urteil des EuGH vom 26.10.2016, Az.: C-611/14

Für die Beurteilung, ob eine Geschäftspraktik als irreführend anzusehen ist, muss generell das verwendete Kommunikationsmedium sowie dessen räumliche und zeitliche Beschränkung, mithin dessen technische Grenzen berücksichtigt werden. Wer den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung verleitet, indem er mittels Aufteilung des Gesamtpreises den Eindruck eines besonders günstigen Angebots vermittelt, handelt unlauter. Dafür genügt es, wenn einzelne Preisbestandteile visuell hervorgehoben werden, sodass der tatsächliche Gesamtpreis für den Durchschnittsverbraucher verdunkelt wird. Dabei entbinden auch zeitliche Zwänge, wie sie bei TV-Werbespots üblich sind, nicht von den Informationspflichten.

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28. November 2016

Keine unlautere Herabsetzung durch kritischen Blog-Beitrag

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.07.2016, Az.: 20 U 117/15

Ein Blog-Posting auf dem gewerblichen Internetauftritt eines Mitbewerbers, welcher vor möglichen Rechtsrisiken beim Kauf von aufgespaltenen Volumen-Lizenzen warnt, stellt keine wettbewerbswidrige Herabsetzung des betroffenen Unternehmens dar. Zwar sei die Behauptung eines mit dem Kauf solcher Lizenzen verbundenen rechtlichen Risikos grundsätzlich als Herabsetzung einzuordnen, diese ist jedoch nicht als unlauter im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 3 UWG anzusehen, da es sich bei dem Beitrag um die Darstellung einer persönlichen Rechtsansicht handelt, welche vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 I GG gedeckt ist.

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25. November 2016

Bei Spam reicht eine Unterlassungserklärung mit einem geringen Vertragsstrafeversprechen

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Urteil des LG Detmold vom 12.09.2016, Az.: 10 S 30/16

Grundsätzlich stellt die Übersendung von unaufgeforderten Werbe-Emails einen Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Durch die Zusendung ohne vorherige Zustimmung wird der Betriebsablauf gestört. Ein Unterlassungsanspruch ist jedoch zu verneinen, wenn aufgrund einer abgegebenen Unterlassungserklärung und keiner weiteren werbenden Emails keine Wiederholungsgefahr besteht.

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25. November 2016

Eintrag ins Branchenverzeichnis nach Vertragsschluss am Telefon

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Urteil des AG Aachen vom 26.07.2016, Az.: 113 C 8/16

Für eine wirksame Einbeziehung von AGB während eines Vertragsschlusses am Telefon ist im kaufmännischen Verkehr der bloße Hinweis auf die Geltung der AGB ausreichend, sofern die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht. Selbst wenn der Vertrag in wettbewerbsrechtlich unzulässiger Weise mittels eines „cold calls“ zustande gekommen ist, ist der Vertrag nicht gem. §§ 134, 138 BGB unwirksam; einerseits ordnet das UWG eine solche Rechtsfolge - Nichtigkeit der unter Verstoß hiergegen zustande gekommenen Verträge - nicht an und andererseits verstößt dieses Verhalten, zumindest im kaufmännischen Verkehr, nicht in einer derartigen Art und Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, dass die Unwirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung geboten wäre.

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23. November 2016

Textilfaserkennzeichnung „Cotton“ zulässig – „Acryl“ unzulässig

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Urteil des OLG München vom 20.10.2016, Az.: 6 U 2046/16

Wer bei Textilerzeugnissen die Faserbezeichnung „Acryl“ anstelle der zulässigen Bezeichnung „Polyacryl“ verwendet, verstößt gegen die Textilkennzeichnungsverordnung. Da dem Verbraucher nicht ohne Weiteres bekannt ist, was sich hinter den möglicherweise synonym verwendeten Begriffen verbirgt, ist die Bezeichnung „Acryl“, welche in Anhang I der TextilKennzVO nicht verzeichnet ist, auch geeignet, die Verbraucherinteressen i.S.d. § 3a UWG spürbar zu beeinträchtigen. Anderes kann hingegen gelten, wenn anstelle der Faserbezeichnung „Baumwolle“ der Begriff „Cotton“ verwendet wird. Denn diesbezüglich hat sich der englische Begriff in die deutsche Umgangssprache eingebürgert.

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15. November 2016

Äußerungen im Rahmen einer Streitwertbeschwerde stellen keine geschäftliche Handlung dar

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.09.2016, Az.: 6 W 88/16

Äußerungen, die im gerichtlichen Verfahren im Rahmen einer Streitwertbeschwerde aufgestellt werden, stellen keine geschäftliche Handlung i.S.d. UWG dar. Eine geschäftliche Handlung kann in der Förderung des Absatzes oder der Durchführung eines Vertrages über Waren gesehen werden, sofern ein objektiver Zusammenhang besteht. Das heißt, das Verhalten muss einen Marktbezug aufweisen, indem durch die Handlung auf Marktteilnehmer eingewirkt wird und das Marktgeschehen beeinflusst wird. Kenntnis von einer Streitwertbeschwerde haben die zuständigen Gerichte, sowie die Prozessbevollmächtigten des Antragsstellers, sodass kein Marktbezug vorzuweisen ist.

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15. November 2016

Software zur Beeinflussung des Abgasverhaltens berechtigt nicht zur Anfechtung des Kaufvertrages

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Urteil des LG Braunschweig vom 27.09.2016, Az.: 7 O 585/16

Der Verkauf eines Pkws, welcher mit einer Software zur Beeinflussung des Abgasverhaltens ausgestattet ist, stellt nicht zwingend eine arglistige Täuschung des Käufers dar. Werden die Vorgaben der relevanten Euro-5-Abgasnorm auch ohne Einsatz der Software weiterhin erreicht, liegt keine Täuschung über das Vorhandensein einer EG-Typengenehmigung vor. Kann der Kläger nicht hinreichend substantiiert darlegen, dass die Stickoxidwerte des Fahrzeuges für ihn (mit)kaufentscheidend waren, kann auch keine Täuschung über diese Werte angenommen werden.

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