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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Belehrung über das Widerrufsrecht“

03. November 2017

Zur Bedeutung der Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen

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Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 14.03.2017, Az.: 6 W 24/17

Die Streitwertangabe eines Klägers zu Beginn eines Verfahren besitzt indizielle Wirkung. Hiervon kann nur bei offensichtlicher Überhöhung der Angabe abgewichen werden. Die hier gerügten Wettbewerbsverstöße wegen fehlender Widerrufsbelehrungen rechtfertigen regelmäßig nur einen verhältnismäßig geringen Streitwert, da klagende Mitbewerber durch solche Verstöße nur mittelbar berührt werden. Mit der Klage wurde jedoch auch eine Werbung wegen vermeintlicher Preisgünstigkeit angegriffen. Eine derartige Werbung ist grundsätzlich besonders geeignet, die Kaufentscheidung des Kunden erheblich zu beeinflussen. Im Hinblick auf die Unterlassung eines derartigen Verhaltens besteht daher ein entsprechend großes Interesse des Mitbewerbers, welches einen höheren Streitwert rechtfertigt.

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20. Dezember 2016

Beschränkung des Internetangebots auf Gewerbebetreibende muss deutliche Hinweise an geeigneter Stelle für Verbraucher enthalten

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Urteil des OLG Hamm vom 16.11.2016, Az.: 12 U 52/16

Die Beschränkung eines kostenpflichtigen Zugangs zu einer Datenbank mit Kochrezepten auf Unternehmer ist grundsätzlich möglich. Es bedarf jedoch einer Sicherstellung des Ausschlusses von Verträgen mit Verbrauchern. Der Blickfang dieser Internetwebseite lag auf den Eingabefeldern der einzugebenden Kontaktdaten. Die Bestätigung einer gewerblichen Nutzung auf einer solchen Internetseite muss aber für den durchschnittlichen Erklärungsempfänger hinreichend klar und hervorgehoben werden, lediglich die Bezugnahme auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht hierfür nicht aus.

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