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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

06. Mai 2020

Netflix in Zugzwang

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Urteil des KG Berlin vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19

Das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, was zuvor das Landgericht entschied. Die Beschriftung des Bestellbuttons des Streaming-Dienstleisters Netflix verstößt gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Die Formulierung „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ sei im Geschäftskontakt mit Verbrauchern zu missverständlich. Ebenfalls bestätigt wurde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel in der AGB des Anbieters. Eine solche sei nur wirksam, wenn der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt würde und eine gewisse Transparenz gewahrt bleibe.

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06. Mai 2020

Produktempfehlung gleich Werbung?

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Urteil des LG Berlin vom 11.02.2020, Az.: 52 O 194/18

Das Unterhaltungsportal BuzzFeed veröffentlichte auf seiner Internetseite einen Artikel mit dem Titel „18 geniale Dinge, die du dir 2018 mit deinem Amazon-Gutschein gönnen musst“. Innerhalb des Artikels wurden 18 ausgewählte Amazon-Produkte inklusive zum Händler führender Affiliate-Links aufgelistet. Der klagende Verbraucherschutzverband sah darin, trotz eines Hinweises des Portalbetreibers, am Gewinn beteiligt zu werden, einen Verstoß gegen die Pflicht kommerzielle Kommunikation ausreichend kenntlich zu machen. Dem stimmten die Richter des Landgericht Berlin zu.

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04. Mai 2020

Einordnung elektronisch hergestellter Produktbilder

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Urteil des KG Berlin vom 16.01.2020, Az.: 2 U 12/16 Kart

Bei Produktbildern eines virtuellen Gegenstandes, die lediglich am Computer elektronisch hergestellt werden, handelt es sich nicht um Erzeugnisse i.S.d. § 72 UrhG. Abzustellen ist hierbei auf das Herstellungsverfahren und nicht auf das daraus resultierende Ergebnis. Auch wenn die Produktbilder demnach wie Lichtbilder wirken, jedoch nicht wie solche hergestellt werden, stellen sie keine Erzeugnisse dar. Darüber hinaus sind sie nicht als Werk der bildenden Kunst oder wissenschaftliche Darstellung zu kategorisieren. Hierfür fehlt es ihnen an der eigenen geistigen Schöpfung bzw. an dem Belehrungszweck, da sie lediglich als Kaufanreiz dienen.

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21. Januar 2020

Werbung für zahlende Kunden auf Profilen von Basiskunden unzulässig

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Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 06.12.2019, Az.: 25 O 13978/18, 25 O 13979/18, 25 O 13980/18

Drei Ärzte klagten erfolgreich gegen die Online-Ärztebewertungsplattform Jameda. Diese legte für die Kläger ohne deren Einverständnis Profile als nichtzahlende Basiskunden an, woraufhin die Kläger deren Löschung beantragten. Auf den Profilen dieser Basiskunden werden von zahlenden Ärzten verfasste Fachartikel mit einem Link, der zu ihrem Profil führt, veröffentlicht. Zur Folge könnte dies haben, dass potentielle Patienten sich aufgrund des Artikels nicht für den Basiskunden, sondern für den Verfasser des Artikels entscheiden. Die zahlenden Ärzte würden dadurch einen „verdeckten Vorteil“ gegenüber den Basiskunden, die ohne Einwilligung aufgenommen wurden, erlangen. Sofern zahlenden Kunden kein „verdeckter Vorteil“ gewährt wird und Jameda ihre Stellung als „neutraler Informationsmittler“ nicht einbüßt, wird das Jameda-System jedoch grundsätzlich von der Rechtsordnung gebilligt.

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09. Dezember 2019

Transparente Flugpreise: Endpreis darf Sonderrabatte nicht enthalten

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Urteil des OLG Dresden vom 29.10.2019, Az.: 14 U 754/19

Eine Angabe zu Flugpreisen auf einer Internetseite, die unter Einrechnung eines Rabattes erfolgt, der nur bei einer bestimmten Zahlungsart gewährt wird, ist intransparent und verstößt gegen Artikel 23 Abs. 1 S.1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Danach ist der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen und muss alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte beinhalten. Wird bei einer Zahlung mit einer bestimmten Geldkarte ein Rabatt in genau der Höhe einer sogenannten „Service Fee“ gewährt, die bei jeder Flugbuchung erhoben wird und somit vorhersehbar ist, ist die Servicegebühr zumindest für einen großen Teil der Verbraucher auch unvermeidbar. Die Servicegebühr ist somit in den Endpreis miteinzubeziehen.

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11. November 2019

Verlinkungen von Influencern auf Instagram müssen als Werbung gekennzeichnet werden

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 24.10.2019, Az.: 6 W 68/19

Aufgrund der kommerziellen Natur des Instagram-Accounts einer Influencerin trifft diese die Pflicht, Verlinkungen auf fremde Unternehmen als Werbung kenntlich zu machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Präsentiert sich die Influencerin beispielsweise nicht als Werbefigur, verlinkt in ihren Posts jedoch mithilfe eines „Tags“ ein bestimmtes Unternehmen und bedankt sich für eine Reiseeinladung, ist dies als Werbung zu werten, die kenntlich gemacht werden muss. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Influencerin für jeden „Tag“ eine Gegenleistung erhält.

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09. August 2019

Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenbewertungen auf Internetplattform wettbewerbswidrig

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Die Veröffentlichung von Kundenrezensionen im Internet, die der Rezensent gegen Bezahlung verfasst hat, ist unlauter und verstößt gegen § 5a VI UWG, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine „bezahlte“ Rezension handelt. Produktbewertungen, bei denen klar erkennbar ist, dass der Verfasser eine Gegenleistung erhalten hat, werden vom Verbraucher anders gewürdigt als Bewertungen, bei denen der Rezensent lediglich für das Produkt bezahlt hat. Zudem werde der Verbraucher über die Hintergründe der Bewertung und somit zumindest mittelbar auch über die Eigenschaften der bewerteten Waren getäuscht.

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12. Juni 2019

Keine Werbung mit dem Wort „Architektur“, wenn kein Architekt angestellt ist

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Urteil des LG Arnsberg vom 31.01.2019, Az: 8 O 95/18

Ist bei einem Unternehmen kein Architekt mit Eintragung in die Architektenliste angestellt, darf auf Internetauftritten nicht mit Bezeichnungen wie „Architektur“ geworben werden. Dies stellt nämlich laut LG Arnsberg eine unlautere geschäftliche Handlung dar, besonders da das Wort im vorliegenden Fall hervorgehoben und als Blickfangwerbung auf der Webseite genutzt wurde. Aufgrund der wettbewerbswidrigen Handlung sprach das Gericht dem Kläger einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen berechtigter Abmahnung zu.

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03. Juni 2019

Preisvergleich von Versicherungsleistungen kann unlautere Werbung sein

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Urteil des OLG Köln vom 12.04.2019, Az: 6 U 191/18

Der Preisvergleich von KFZ-Versicherungen stellt laut OLG Köln unzulässige und unlautere Werbung dar, wenn Produkte gegenübergestellt werden, von denen nicht alle eine Preisangabe beinhalten. Etwas anderes kann gegeben sein, wenn nicht nur der Preis, sondern auch weitere Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung Teil der Gegenüberstellung sind. Dies ist hier jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall, da die Beklagte mit Preisvergleichen wirbt und auch die Art der Darstellung auf der Webseite die Preise in den Vordergrund rückt.

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29. Mai 2019

Autohändler dürfen wichtige Informationen bei Internetkäufen nicht verstecken

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Urteil des OLG Köln vom 05.04.2019, Az.: 6 U 179/18

Ein Autohändler muss die Bedingungen unter denen der Kaufpreis gelten soll in der Nähe des Kaufpreisangebots platzieren. Das Gericht urteilte, dass der Verbraucher sich regelmäßig nicht das komplette Angebot gründlich durchlese, sondern anhand von wenigen ausschlaggebenden Punkten entscheidet, ob er das Angebot interessant finde. Sind vertragswesentliche Informationen jedoch „versteckt“, wird der Verbraucher dadurch in die Irre geführt, da diese Informationen den tatsächlichen Kaufpreis beeinflussen.

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