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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Werbefigur“

17. März 2021

Käpt’n Iglo: Streit mit Konkurrenz über irreführende Werbung

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Pressemitteilung Nr. 27/2020 zum Urteil des LG München I vom 03.12.2020, Az.: 17 HK O 5744/20

Käpt'n Iglo: Ein „Seemann“ mit Bart und Mütze – die klassische Werbefigur für Iglo-Fischprodukte. Aber auch der Konkurrent, Appel Feinkost, wirbt für seine Fischprodukte mithilfe eines männlichen Protagonisten, weshalb Iglo Klage einreichte. Schlussendlich hat das LG München I die Klage von Iglo abgewiesen, mit der Begründung, dass es allgemein üblich ist, Fischprodukte mit Küstenbildern zu bewerben. Zudem weisen die „Seemänner“ vor allem Unterschiede in deren Bekleidung auf. Die Werbung sei damit nicht irreführend und stelle auch keinen Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb dar.

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11. November 2019

Verlinkungen von Influencern auf Instagram müssen als Werbung gekennzeichnet werden

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 24.10.2019, Az.: 6 W 68/19

Aufgrund der kommerziellen Natur des Instagram-Accounts einer Influencerin trifft diese die Pflicht, Verlinkungen auf fremde Unternehmen als Werbung kenntlich zu machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Präsentiert sich die Influencerin beispielsweise nicht als Werbefigur, verlinkt in ihren Posts jedoch mithilfe eines „Tags“ ein bestimmtes Unternehmen und bedankt sich für eine Reiseeinladung, ist dies als Werbung zu werten, die kenntlich gemacht werden muss. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Influencerin für jeden „Tag“ eine Gegenleistung erhält.

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18. Oktober 2011

„Congstar-Andy“ kein Doppelgänger von Germany’s next Topmodel Hair & Makeup Artist Boris Entrup

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 11.08.2011, Az.: 324 O 134/11

Der aus der Fernsehshow "Germany's next Topmodel" bekannte "Hair & Makeup Artist" Boris Entrup ist mit seiner auf Unterlassung und Lizenzzahlung gerichteten Klage vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Er war der Ansicht, dass seine Person in unzulässiger Weise für Werbezwecke des Mobilfunkunternehmen Congstar vereinnahmt wurde. Nicht nur die äußeren Merkmale der Kunstfigur „Andy“ aus dem entsprechenden Werbespot seien "kopiert", sondern auch seine Stimme, Artikulation, Gestik und Körperbewegung seien ihm nachgeahmt worden. Eine gewisse Ähnlichkeit konnten auch die Richter der Pressekammer erkennen, einen echten "Doppelgänger" jedoch verkörpere die Werbefigur noch nicht.
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