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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Bewertung“

07. Juni 2022

Irreführung über Objektivität von Testveranstaltern

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Urteil des BGH vom 12.05.2022, Az.: I ZR 203/20

Eine Versandapotheke warb damit „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ zu sein, mit dem Zusatz, dass sie dazu „von Verbrauchern gewählt“ wurde. Diese Werbung soll irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG sein, da es an Neutralität des Testveranstalters mangle und dies für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ersichtlich war. Der Testveranstalter bot den zu bewertenden Unternehmen nämlich verschiedene Werbepakete gegen entsprechende Bezahlung an. Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Tatsache allein nicht ausreiche, um eine fehlende Neutralität und Unabhängigkeit beim Testveranstalter festzustellen. Mangels weiterer Anhaltspunkte entschied das Gericht, dass keine Irreführung vorliegt.

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09. August 2019

Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenbewertungen auf Internetplattform wettbewerbswidrig

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Die Veröffentlichung von Kundenrezensionen im Internet, die der Rezensent gegen Bezahlung verfasst hat, ist unlauter und verstößt gegen § 5a VI UWG, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine „bezahlte“ Rezension handelt. Produktbewertungen, bei denen klar erkennbar ist, dass der Verfasser eine Gegenleistung erhalten hat, werden vom Verbraucher anders gewürdigt als Bewertungen, bei denen der Rezensent lediglich für das Produkt bezahlt hat. Zudem werde der Verbraucher über die Hintergründe der Bewertung und somit zumindest mittelbar auch über die Eigenschaften der bewerteten Waren getäuscht.

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11. Juli 2016

Hotel-Werbung mit vier goldenen Sternen kann zulässig sein

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Urteil des LG Freiburg vom 20.06.2016, Az.: 12 O 137/15 KfH

Die Bewerbung eines Hotels mit vier Sternen stellt dann keine irreführende Sterneklassifizierungs-Werbung dar, wenn die konkrete Gestaltung und Einbindung der Sterne keinem Gütesiegel einer offiziellen Vergabe-Stelle entspricht und der Verkehr daher auch nicht von einer unabhängigen Qualitätseinstufung ausgehen kann. Werden die Sterne in ein Wappen mit einer Abkürzung HS in einem darunter laufenden unregelmäßig geformten Bogen integriert, so kann davon ausgegangen werden, dass sie Teil der Wappen-Gestaltung sein sollen und keiner Hotelklassifizierung entsprechen sollen.

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14. Juni 2016

Hotelwerbung mit eigenem Sterne-Bewertungssystem irreführend

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Urteil des OLG Nürnberg vom 19.04.2016, Az.: 3 U 1974/15

Werden von einem Hotelbuchungsportal angebotene Hotels mittels eines Sternebewertungssystems beworben, so ist dies irreführend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein selbst kreiertes Bewertungssystem handelt. Sind die Bewertungskriterien intransparent und nicht objektiv nachprüfbar und fehlen zudem ausreichende Hinweise darauf, dass es sich gerade nicht um eine unabhängige Qualitätsbeurteilung handelt, geht zumindest ein relevanter Teil der angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass die Sternenangabe für Hotels von einer neutralen Klassifizierungsstelle stammt. Der Anbieter kann allerdings schon aufgrund seiner Vermittlungsposition keine neutrale Vergabe-Stelle darstellen.

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