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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

15. Juli 2015

Werbeaussage „Deutsche Post zertifiziert Druckqualität“ nicht irreführend

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Urteil des Brandenburgischen OLG vom 30.06.2015, Az.: 6 U 70/14

Die Werbeaussage " 3-er Set Farbbandkassette für F... 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!" stellt keine unzulässige Irreführung dahingehend dar, dass der Verbraucher davon ausgehe, die Deutsche Post AG zertifiziere die Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen für sich, nach Stabilität, Materialeigenschaften oder Verarbeitung , ungeachtet seines bestimmungsgemäßen Einsatzes. Aus Sicht eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsinteressenten ist der Werbung deutlich zu entnehmen, dass die zur Anpreisung verwendete Zertifizierung und der zugrunde liegende Test die Druckqualität der beworbenen Farbbandkassetten betreffen, insbesondere auch deshalb, weil auf die Möglichkeit hingewiesen wird, freiwillig die Druckqualität von Frankierpatronen durch die Deutsche Post zertifizieren zu lassen.

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13. Juli 2015

Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

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Urteil des LG Bonn vom 11.03.2015, Az.: 30 O 33/14

Wird für ein Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion mit Aussagen wie „mit Leichtigkeit und einem aktiven Stoffwechsel zu Ihrer Wohlfigur!“, „…verlieren auch Sie spielend bis zu zwölf Kilo in einem Monat“ oder „Ohne Hungergefühle“ geworben, stellt dies eine irreführende Werbung dar, wenn derartige Wirkungen nicht wissenschaftlich bewiesen sind und die Werbung auch an krankhaft fettleibige Personen gerichtet ist.

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10. Juli 2015

„Opt-in“ Verfahren für Angebot der Reiserücktrittsversicherung zulässig

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Urteil des OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 09.04.2015, Az.: 6 U 33/14

Eine Buchungsmaske für das Buchen von Flügen im Internet, bei welcher der Kunde den Buchungsvorgang nur fortsetzen kann, wenn er sich für oder gegen die Inanspruchnahme einer Zusatzleistung entschieden hat (hier: Reiserücktrittsversicherung), ist zulässig, wenn die fakultativen Zusatzkosten auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden und der Kunde im Rahmen eines "Opt-in"-Verfahrens aktiv und bewusst eine Entscheidung treffen kann.

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06. Juli 2015

Anwendungsbeobachtung als Werbemaßnahme für ein Arzneimittel

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Urteil des OLG Hamburg vom 29.01.2015, Az.: 3 U 81/14

Bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme ist auf das Verkehrsverständnis eines durchschnittlich informierten, vernünftigen Adressaten abzustellen, an die sich die Werbung richtet. Hier kann auch der Fachkreis der Adressaten maßgeblich sein. Allerdings ist eine Werbung für ein Arzneimittel mit Ergebnissen einer Anwendungsbeobachtung und Sternchenhinweis irreführend, wenn es sich hierbei nicht um eine klinische Studie oder wissenschaftliche Erkenntnis handelt.

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03. Juli 2015

Sicherheitsgefährdender Garagentorantrieb stellt Wettbewerbsverstoß dar

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Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.05.2015, Az. 6 U 64/14

Der Vertrieb eines Garagentorantriebes kann einen abmahnfähigen Verstoß gegen § 3 I ProdSG darstellen, wenn bei dem vertriebenen Produkt die Möglichkeit einer Geräteeinstellung besteht, wonach bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht ausgeschlossen ist.

Der Hersteller muss Vorkehrungen treffen, dass Verbraucher, denen die vorgeschriebenen Grenzwerte der Betriebswerte unbekannt sind, keine Einstellungen wählen können, die zu einer Überschreitung diese Grenzwerte führen. Der Gefahr kann auch durch einen geeigneten Warnhinweis in der Betriebsanleitung des Produktes begegnet werden, sofern die Gefährdung nicht bei jeder denkbaren Verwendung des Garagentorantriebes besteht.

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26. Juni 2015

Werbung in automatisch generierter E-Mail zulässig

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Urteil des LG Stuttgart vom 04.02.2015, Az.: 4 S 165/14

Eine Werbeanzeige am Ende einer automatisch generierten E-Mail zur Eingangsbestätigung einer vorherigen Kontaktaufnahme stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es fehlt die notwendige Erheblichkeit der Verletzungshandlung.

Der für die Erheblichkeit erforderliche, erhöhte Aufwand seitens des E-Mail-Empfängers kann nicht angenommen werden, wenn eine Öffnung der Mail, wie hier bei einer Eingangsbestätigung, ohnehin erfolgt wäre. Desweiteren kann eine solche Werbeanzeige nicht mit einer „klassischen“ Werbemail verglichen werden, da eine automatisch generierte Antwort-E-Mail erst nach vorheriger Kontaktaufnahme durch den Verbraucher versendet wird. Die Gefahr weiterer Mails scheidet somit ohne eigenes Zutun aus.

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26. Juni 2015

Kondome „Made in Germany“ müssen in Deutschland gefertigt sein

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Urteil des OLG Hamm vom 28.11.2013, Az.: 4 U 81/13

Kondome, welche mit dem Slogan „ Made in Germany“ beworben werden, obwohl diese im Ausland gefertigt und nur in Deutschland verpackt und auf vorschriftsgemäße Qualität geprüft wurden, können eine wettbewerblich relevante Fehlvorstellung beim Verbraucher hervorrufen und sind folglich gemäß § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG irreführend.

Die angesprochenen Verkehrskreise gehen bei der Bezeichnung „Made in Germany“ davon aus, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte des Produktes in Deutschland erfolgt sind. Die bloße Überprüfung und Verpackung der Ware stellt dabei keinen Herstellungsschritt mehr dar, da bereits eine abgeschlossene Fertigstellung des Produktes vorausgesetzt wird.

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26. Juni 2015

Zulässigkeit der Verlängerung einer Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung zum Vorteil des Verbrauchers

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 07.05.2015; Az.: 6 W 42/15

Verlängert ein Unternehmer die gesetzliche Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung zum Vorteil des Verbrauchers auf einen Zeitraum von über 14 Tagen (hier: 1 Monat), ist darin zugleich ein Angebot auf Annahme eines Vertrags mit verlängerter Widerrufsfrist zu sehen. Die Widerrufsbelehrung bleibt inhaltlich mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang und der Verkäufer kann sich nicht mehr auf die kürzere gesetzliche Frist berufen.

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16. Juni 2015

Vertrieb von Bots für World of Warcraft ist unzulässig

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Urteil des OLG Hamburg vom 06.11.2014, Az.: 3 U 86/13

Das Anbieten von Automatisierungssoftware, sog. Bots, für das Computerspiel „World of Warcraft“ stellt eine unlautere Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG dar, weil Bots einen empfindlichen Eingriff in das Spielsystem darstellen. Zugleich werden die Chancengleichheiten der Spieler untereinander nicht mehr gewahrt. Das Anbieten der Buddy-Bots zum Kauf stellt jedoch kein Verleiten der Kunden zum Vertragsbruch dar, zumal es in der Entscheidung der Spieler liegt, ob sie einen Bot verwenden möchten.

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