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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

12. Juni 2018

Garantiewerbung auf Produktverpackung ist wettbewerbswidrig, wenn Garantiebedingungen fehlen

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.01.2018, Az.: 6 U 150/17

Wenn der Hersteller auf der Verpackung seines Produkts mit „3 Jahre Garantie“ wirbt, ist er wegen § 5a Abs. 2 UWG dazu verpflichtet, dem Verbraucher weitere Informationen zu den Garantiebedingungen auf oder in der Verpackung zu geben. Diese Informationspflicht des Herstellers ist noch nicht erfüllt, wenn er die Garantiebedingungen lediglich auf seiner Internetseite einstellt und dabei zum Auffinden der Bedingungen keinen diesbezüglichen Hinweis auf der Verpackung anbringt.

Eine grundsätzliche Bereitschaft der einen Partei, eine vergleichsweise Regelung zu vereinbaren statt den Unterlassungsanspruch weiter zu verfolgen, stellt nicht automatisch Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG dar.

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12. Juni 2018

„30% Rabatt auf fast alles“ irreführend, sofern zahlreiche Waren und Hersteller ausgeschlossen sind

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Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 20.04.2018, Az.: 6 U 153/17

Wirbt ein Möbelhaus mit einem „Rabatt von 30% auf fast alles“, so ist dies irreführend, sofern in diesem Zusammenhang suggeriert wird, dass sämtliche Produkte davon umfasst sind. Sind aber in einer zusätzlichen Anmerkung als Ausnahmen von der Rabattaktion neben reduzierter Ware auch 40 Hersteller angeführt, handelt es sich dann um eine unwahre Angabe. Damit seien die Angaben in der Blickfangwerbung als objektiv falsch anzusehen, wobei eine solche sog. „dreiste Lüge“ auch nicht durch die zusätzliche Anmerkung entkräftet werden könne.

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12. Juni 2018 Kommentar

Vereinbarung hinsichtlich einer Werbeanzeige unter einer bestimmten Domain stellt grundsätzlich wirksamen Werkvertrag dar

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Kommentar zum Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 71/17

Nicht jede Domain eignet sich dafür, um auf ihr eine Werbeanzeige zu schalten, zumal man sich davon doch eine möglichst erfolgversprechende Werbewirksamkeit erhofft. Ob die Vereinbarung hinsichtlich der Schaltung einer elektronischen Werbeanzeige einen Werkvertrag darstellt und bereits dann wirksam ist, wenn eine bestimmte Werbewirksamkeit nicht explizit zwischen den Parteien geregelt wurde, darüber hatte der Bundesgerichtshof kürzlich zu urteilen und das Verfahren an das Berufungsgericht zur Entscheidung zurückverwiesen.

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12. Juni 2018

Werbewirksamkeit einer Anzeige kein wesentlicher Vertragsbestandteil

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Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 72/17

Ein Werkvertrag über die Schaltung einer Werbeanzeige auf einer Website muss keine Angaben zur Auflage und Verbreitung des Werbeträgers enthalten. Der Beklagte im vorliegenden Fall hatte die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet in Auftrag gegeben und anschließend die Bezahlung der Vergütung für den zustande gekommenen Werkvertrag mit der Begründung verweigert, der Vertrag sei nicht hinreichend bestimmt gewesen. Nach Ansicht des BGH war jedoch mit der Einstellung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer bestimmten Domain für die Dauer der Vertragslaufzeit ein bestimmtes Arbeitsergebnis als geschuldete Leistung vereinbart worden. Vertragliche Regelungen in Bezug auf die Werbewirksamkeit der Anzeige gehören laut BGH nicht zum wesentlichen Inhalt eines solchen Vertrags.

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12. Juni 2018

Fantasiebezeichnungen für Weine nicht genehmigungsbedürftig

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Urteil des VG Trier vom 01.02.2018, Az.: 2 K 12306/17.TR

Ein Winzer darf die Fantasiebezeichnungen „K.B.“, „Sankt Paul“ und „S.P.“ für seine Weine verwenden, ohne dass es hierfür einer Genehmigung nach dem Weingesetz bedarf. Die streitgegenständlichen Bezeichnungen sind weder Namen bestimmter geografischer Einheiten, noch werden sie von einem durchschnittlichen Verbraucher als geographische Ortsangaben verstanden, womit sie auch nicht genehmigungsbedürftig nach § 4 Abs. 3 S. 1 WeinG sind. Die Verwendung von Fantasiebezeichnungen in dieser streitgegenständlichen Form führen den Verbraucher nicht in die Irre.

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11. Juni 2018

Biere dürfen nicht als „bekömmlich“ beworben werden

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Pressemitteilung Nr. 93/2018 zum Urteil des BGH vom 17.05.2018, Az.: I ZR 252/16

Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben etikettiert oder beworben werden. Wirbt eine Brauerei dennoch damit, ein Bier sei „bekömmlich“, so stellt dies eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar. Denn mit der Aussage „bekömmlich“ assoziiert der Verkehr die Begriffe „gesund“, „zuträglich“ oder „leicht verdaulich“ und versteht unter der Werbeaussage, dass das Bier im Verdauungssystem gut aufgenommen wird. Eine derartige Werbung ist insbesondere dann unzulässig, wenn ihr auch nicht entnommen werden kann, dass sich die Bekömmlichkeit auf den Geschmack beziehen soll.

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07. Juni 2018

Irreführende Werbung eines Hotels mit Sonnensymbolen

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Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 24.11.2017, Az.: 3 O 32/17

Die Werbung eines Hotels im Internet sowie auf Flyern und Visitenkarten mit Symbolen, die erst bei genauer Betrachtung als Sonnen identifiziert werden können, kann unzulässig sein, wenn die Anordnung und die bildhafte Darstellung den Symbolen der Sterneklassifizierung ähneln. Sie erwecken bei dem Verbraucher den Eindruck, es handle sich um ein klassifiziertes „Sterne-Hotel“. Wurde dem Hotel jedoch keine Klassifizierung durch eine neutrale Stelle erteilt, stellt die Werbung mit sterneähnlichen Symbolen eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar.

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28. Mai 2018

Ausgenommene Warengruppe muss bei Preisnachlässen genau bezeichnet werden

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Urteil des OLG München vom 08.02.2018, Az.: 6 U 403/17

Bei Preisnachlässen gehört zu den wesentlichen Informationen gem. § 5a UWG, welche Waren oder Warengruppen mit diesen erworben werden können. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Angebote, wie Preisnachlässe, klar erkennbar und leicht zugänglich sein. Sind gemäß Sternchenhinweis „reduzierte Ware und alle Angebote aus unseren Prospekten, Anzeigen und Mailings“ ausgenommen, wird der Verbraucher damit nicht ausreichend über die Ausnahmen informiert. Eine Aufklärung über die Beschränkung des Rabattangebotes durch Mitarbeiter im Ladenlokal kann nicht als rechtzeitig i. S. d. § 5a Abs. 2 Nr.3 UWG angesehen werden.

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28. Mai 2018

Ambulante Zahnarztpraxis darf nicht als „Praxisklinik“ beworben werden

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Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2018, Az.: 4 U 161/17

Die Bezeichnung einer Zahnarztpraxis als „Praxisklinik“ stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG dar, wenn in der Praxis keine Möglichkeit zu einer stationären Aufnahme besteht. Nach Ansicht des OLG Hamm erwartet der Verbraucher, dass die medizinische Versorgung in einer „Praxisklinik“ über das Angebot einer reinen Praxis hinausgeht. Der Wortteil „Klinik“ sei bestimmend im Wort „Praxisklinik“ und erwecke den Eindruck, der Zahnarzt betreibe eine Klinik. Da der Begriff „Klinik“ als Synonym für „Krankenhaus“ verstanden wird, assoziiert der Verbraucher damit die Möglichkeit einer zumindest vorübergehenden stationären Behandlung. Folglich präsentiert sich eine als „Praxisklinik“ bezeichnete Praxis für den Verbraucher als vorzugswürdige Alternative zur rein ambulanten Zahnarztpraxis und als erwägenswerte Alternative zu einer Zahnklinik.

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23. Mai 2018

Wettbewerbsverstoß bei Vergabe von Tourismus-Info an privaten Anbieter

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Urteil des OLG Brandenburg vom 05.04.2018, Az.: 6 U 50/13

Die Vergabe des Betriebs der Touristinformation einer Stadt an ein privates Unternehmen verstößt gegen § 3 Abs. 1 UWG, sofern nicht durch organisatorische, räumliche und personelle Trennung sichergestellt ist, dass öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Geschäftsbereiche ohne weiteres als solche erkennbar sind. Die beklagte Stadt hatte den Betrieb ihrer Büros für Tourismusinformation an ein Unternehmen übertragen, das selbst Stadtrundfahrten anbietet. Dieses hatte daraufhin ihr Angebot mit dem Logo der Stadt und der Angabe „die Stadtrundfahrt des offiziellen Dienstleisters der Landeshauptstadt“ beworben. Die Stadt hat durch die Vergabe ihre öffentlich-rechtliche Aufgabe in unzulässiger Weise mit der erwerbswirtschaftlichen Betätigung der Firma verknüpft und ihr dadurch beim Absatz ihrer Stadtrundfahrten einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft.

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