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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

09. August 2019

Haftung des Unternehmers für nicht veranlasste Handlungen Dritter

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Beschluss des OLG Frankfurt vom 27.05.2019, Az.: 6 W 29/19

Laut OLG Frankfurt ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für wettbewerbswidrige Handlungen Dritter - hier unlautere Werbung für das Unternehmen - verantwortlich, wenn es diese nicht veranlasst hat. Auch die Kenntnis davon begründet keine Haftung. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt nur bei Verletzung einer Verkehrspflicht vor, wofür irgendeine Art von Gefahrsetzung erforderlich ist.

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29. Juli 2019

Wettbewerbswidrige Nachahmung von Rasierern

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Urteil des OLG Köln vom 26.04.2019, Az.: 6 U 164/18

Die wettbewerbswidrige Nachahmung eines Produkts begründet Unterlassungs- und Annexansprüche. Der Vertrieb einer Nachahmung ist dann wettbewerbswidrig, wenn das nachgeahmte Produkt eine wettbewerbliche Eigenart aufweist und sich die Nachahmung aufgrund besonderer Umstände als unlauter darstellt. Ersteres hat das OLG Köln im Falle eines Rotationskopfrasierers bejaht, da bestimmte Merkmale so lange kontinuierlich verwendet wurden, dass sich daraus ein Herkunftshinweis etabliert hat. Neben der gewählten Gestaltung und der konsequenten Verwendung spricht außerdem ein erheblicher Werbeaufwand für eine wettbewerbliche Eigenart. Ferner hat das Gericht eine Nachahmung, die geeignet ist, zu einer Herkunftstäuschung zu führen, bejaht. Da diese nach der Einschätzung des Gerichts auch vermeidbar war, liegen besondere unlautere Umstände vor, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen und dazu führen, dass der Vertrieb wettbewerbswidrig ist.

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29. Juli 2019

Schadensersatzklage von Versandapotheke erfolglos

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Pressemitteilung zum Urteil des LG Düsseldorf vom 17.07.2019, Az.: 15 O 436/16

Zunächst wurde gegen die sodann auf Schadensersatz klagende Versandapotheke wegen eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung durch verschiedene Werbemaßnahmen eine einstweilige Verfügung erlassen. Im Anschluss verlangte diese von der Apothekerkammer, welche den Erlass der Einstweiligen Verfügung beantragt hatte, Schadensersatz und stützte den Anspruch auf ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des EuGH, nach welchem die Werbemaßnahmen zulässig seien. Das LG Düsseldorf entschied jedoch, dass durch die im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens gerügten Werbemaßnahmen zumindest das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Heilmittelwerbegesetz verletzt seien, worauf sich das Urteil des EuGH nicht beziehe.

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25. Juli 2019

Kartell für optische Laufwerke: Bußgelder bleiben bestehen

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Pressemitteilung des EuG zu den Urteilen vom 12.07.2019, Az.: T-762/15 u.a.

Der EuG hat einen Beschluss der Kommission bestätigt, wonach unter anderem Sony und Samsung ein Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke gebildet hätten. Die am Kartell beteiligten Unternehmen haben illegale Preisabsprachen getroffen, um den Wettbewerb auf dem Markt zu verfälschen. Dies sei besonders relevant, da sich das Ausschreibungsverfahren für optische Laufwerke von den Computerherstellern Dell und HP ohnehin auf einige wenige Marktteilnehmer beschränkt. Damit bleibt ein Bußgeld von über 110 Millionen gegen die beteiligten Firmen bestehen.

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25. Juli 2019

„Kinderwunsch-Tee“ muss förderliche Auswirkungen auf die Empfängnis haben

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PM zum Urteil des OLG Köln vom 21.06.2019, Az.: 6 U 181/18

Die Bezeichnung eines Tees als „Kinderwunsch-Tee“ ist wettbewerbswidrig, wenn kein allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis besteht, dass sich der Tee tatsächlich positiv auf die Empfängnis auswirkt. Es ist insoweit nicht ausreichend, in den Werbeaussagen darauf hinzuweisen, dass die im Tee enthaltenen Pflanzenstoffe in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Eisprung zu fördern. Derartige gesundheitsbezogene Angaben sind unzulässig, sofern das versprochene Ergebnis nicht auf wissenschaftliche Nachweise gestützt ist, sondern lediglich auf bloßen Indikationen oder Wirkweisen beruht.

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25. Juli 2019 Top-Urteil

Vielzahl von Abmahnungen durch Verbraucherverbände sind kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten

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PM Nr. 91/2019 zum Urteil des BGH vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18

Das intensive Abmahnverhalten eines nach § 4 Abs. 1 UKlaG in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragenen Verbraucherverbands ist nicht rechtsmissbräuchlich, sofern der Verbraucherschutz durch Marktüberwachung als Verbandszweck nicht lediglich vorgeschoben ist. Es ist dahingehend nebensächlich, ob mit den vielen Unterlassungsklagen auch Einnahmen erzielt werden, wenn zumindest auch Verbraucherinteressen durchgesetzt werden. Von der Anzahl der Abmahnungen kann nicht sofort auf eine Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden.

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17. Juli 2019

Brillenpartys: keine Verkaufsveranstaltungen im geschäftlichen Verkehr

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Urteil des Landgericht Essen vom 06.03.2019, Az.: 42 O 71/16

Die Frage, ob in einem konkreten Fall, bei dem auf sogenannten Brillenpartys Tätigkeiten ausgeführt wurden, bei denen die Interessenten über die modischen Aspekte hinausgehend auch über Brillen mit Gleitsichtgläsern beraten wurden, gegen die Vorschriften der Handwerkordnung verstoßen, beantwortete das Landgericht Essen im Hinblick auf die Tatsache, dass durch die vorgenommene Beratung des Kunden, das Augenoptikerhandwerk ausgeübt wurde, ohne dass die Beklagte eine Augenoptikermeisterin war.

Sie wurde demnach zur Unterlassung verurteilt.

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15. Juli 2019

Likör darf nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden

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Beschluss des LG Essen vom 15.03.2019, Az.: 43 O 16/19

Nach Art. 4 Abs. 3a der Health-Claims-Verordnung darf ein Likör mit einem Alkoholgehalt von 14 Volumenprozent nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Eine derartige Bezeichnung stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar, die für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten ist.

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09. Juli 2019

Reiseinformationsportal darf sog. „Error Fares“ nicht weiter veröffentlichen

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Urteil des LG München I vom 11.12.2017, Az.: 37 O 14236/17

Veröffentlicht ein Reiseinformationsportal sog. „Error Fares“ (Flüge, die erkennbar fehlerhaft unterhalb der üblichen Bepreisung angeboten werden) und informiert es seine Nutzer konkret darüber, so stellt dies eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern (hier: einer Fluggesellschaft) dar. Durch die bewusste Ausnutzung eines erkennbaren Fehlers schafft das Portal für das fehlerhaft anbietende Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil und nutzt den offensichtlichen Fehler der Fluggesellschaft aus, um dadurch ihre Nutzerzahl zu steigern. Da ein solches Vorgehen jedoch auch durch andere „Schnäppchenangebote“ möglich ist und auf Seiten der Fluggesellschaft neben finanziellen Einbußen auch für Imageschäden sorgt, stellt dies nicht mehr eine bloße Folge eines freien Wettbewerbs dar.

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09. Juli 2019

BGH äußert sich zur Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen

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Urteil des BGH vom 26.04.2018, Az.: I ZR 248/16

a) Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG liegt grundsätzlich vor, wenn mit einer Vielzahl von Abmahnungen ein im Verhältnis zum Jahresgewinn des Abmahnenden existenzbedrohender Verfolgungsaufwand verbunden ist, und für ihn an der Rechtsverfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse besteht.

b) Bei der für die Prüfung einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen gegenüber Händlern erforderlichen Gesamtbetrachtung der maßgeblichen Umstände kann zu berücksichtigen sein, dass der Abmahnende wegen der von ihm beanstandeten Werbeaussagen bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller erwirkt hat.

c) Fehlt jedes wirtschaftlich nennenswerte Interesse an der Rechtsverfolgung, so entfällt die Indizwirkung einer im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit sehr umfangreichen Abmahntätigkeit für einen Rechtsmissbrauch nicht dadurch, dass der Abmahnende sich zuvor bemüht hat, die Wettbewerbsverstöße ohne ausufernde Abmahntätigkeit einfach und kostengünstig abzustellen.

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