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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Verschleierung“

06. September 2012 Top-Urteil

Unlauterer Blogeintrag – Mitarbeiter wirbt für eigenen Arbeitgeber

© Stnazkul
Urteil des LG Hamburg vom 24.04.2012, Az.: 312 O 715/11

Ein von einem Mitarbeiter abgegebener positiver Beitrag bzgl. der Bewertung des eigenen Arbeitgebers in einem Internet-Blog stellt eine unlautere Handlung des Arbeitgebers dar, sollte der werbliche Charakter des Blogeintrages verschleiert werden. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter vorgibt, sich als Privatperson zu äußern, obwohl er tatsächlich für das Unternehmen werben möchte. Dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz aus einen Blogeintrag, der massiv zugunsten des Arbeitgebers formuliert ist, schaltet, um sich privat zu äußern, widerspricht jeder Lebenswahrscheinlichkeit.

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03. Januar 2020

Pressebeitrag kann unlautere Werbung sein

© Pixel-Shot - stock.adobe.com
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.08.2019, Az.: 6 W 64/19

Die Veröffentlichung eines Artikels über die Spendentätigkeit eines örtlichen Unternehmens stellt eine geschäftliche Handlung zu dessen Gunsten dar. In vorliegendem Fall war der Artikel fast wortgleich mit einer früheren Pressemitteilung des Unternehmens und entbehrte damit zusätzlicher Information. Der Artikel hätte daher als Anzeige oder Werbung gekennzeichnet werden müssen. Weil dies jedoch nicht geschah wurde der Leser über dessen kommerziellen Hintergrund getäuscht und die geschäftliche Handlung war unlauter. Nicht von Belang ist dabei, ob der Journalist von dem Unternehmen bezahlt wurde oder nicht.

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11. Juni 2015

Verschleierung des Werbecharakters einer Kontaktanzeige führt zum Wettbewerbsverstoß

© Jörg Rautenberg - Fotolia.com
Urteil des LG Frankenthal vom 13.01.2015, Az.: 1 HK O 14/14

Ein Inserat einer gewerblichen Partnervermittlung, bei der nur gegen Zahlung einer „Gebühr“ eine Kontaktaufnahme möglich ist, muss als solches auch erkennbar sein und darf nicht als Kontaktanzeige getarnt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeige in einer Rubrik erscheint, in der auch Kontaktanzeigen von Privaten veröffentlicht werden. Kann der Leser den gewerblichen Charakter der Anzeige nicht erkennen, liegt eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß vor.

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07. November 2012

Schleichwerbung – getarnt in einem Wikipedia-Eintrag – ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
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