DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Discounter“

26. August 2022 Top-Urteil

Hinweis auf knappe Verfügbarkeit von Waren keine unlautere Werbung

© blende11.photo - Fotolia.com
Urteil des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 29/22

Das Werben für den Kauf von Lebensmitteln in Werbeprospekten unter Nennung konkreter Kaufpreise ist auch dann erlaubt, wenn einzelne beworbene Waren nicht in allen Filialen erhältlich sein sollen und wenn der Discounter den Verbraucher nicht am Blickfang der beworbenen Waren teilnehmend darüber informiert, wo der Verbraucher Informationen dazu einholen könne, in welchen Filialen die beworbenen Waren (nicht) verfügbar seien. Zudem ist auch der Hinweis auf ein begrenztes Angebot kein Indiz dafür, dass von vornherein eine unangemessene Menge in einem unangemessenen Zeitraum bereit gestellt wurde. Grund hierfür ist, dass es sich bei den Aussagen zum einen um Hinweise und zum anderen um Absicherungen davor handelt, dass Produkte trotz eigentlich angemessener Bevorratung aufgrund nicht vorhersehbarer Sonderumstände nicht überall und die ganze Zeit erhältlich sein können. Die Werbung ist folglich nicht als unlauter anzusehen, so das OLG Nürnberg.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
23. Dezember 2019

Maracujasaft ist nicht gleichbedeutend mit Maracujanektar

© tashka2000 - stock.adobe.com
Urteil des OLG Rostock vom 25.09.2019, Az.: 2 U 22/18

Die Bezeichnung eines Maracujanektars als Maracujasaft in einem Werbeprospekt ist objektiv unrichtig und damit unlauter. Denn es gibt bekannte Unterschiede zwischen einem Saft und einem Nektar, wie etwa die mögliche Zufügung von Zucker und Honig bei einem Nektar. Diese Unterscheidung ist Kunden von Lebensmittelmärkten auch bekannt, sie benutzen die Begriffe Saft und Nektar keineswegs als Synonym. Dass das Bild des Fruchtnektars im Prospekt abgedruckt wurde ist unerheblich, da von der Verpackung her nicht auf einen Fruchtnektar geschlossen werden kann. Ob in diesem Fall eine Zu- oder Draufgabe zu einem anderen Produkt besteht, ist nicht entscheidend, weil die Unterscheidung keinen Einfluss auf die Unlauterkeit haben würde.

Weiterlesen
04. September 2013

Penny vs. Pippi Langstrumpf

Pressemitteilung Nr. 127/2013 des BGH vom 18.07.2013, Az.: I ZR 52/12

Im Prospekt für Karnevalskostüme lichtete der Discounter ein junges Mädchen und eine Frau ab – beide weckten bewusst Assoziationen zu Pippi Langstrumpf. Darin sah die Erbengemeinschaft Astrid Lindgrens einen Verstoß gegen das Urheberrecht - und forderte 50.000,- EUR Schadensersatz. In den beiden ersten Instanzen noch bejaht, erteilte dem der BGH eine Absage: Die lediglich teilweise Nachahmung, die sich hier auf die Kleidung beschränkte, stellt nicht sofort einen Urheberrechtsverstoß an der literarischen Figur dar. Zwar genießt diese Urheberschutz, doch macht Pippi Langstrumpf weit mehr aus, als die Kleidung; charakteristisch sind darüber hinaus die Kartoffelnase und gerade auch ihre Art. Genau das verkörpert das bloße Kostüm jedoch nicht. Ganz aus dem Schneider ist Penny jedoch noch nicht: Zur Klärung der bisher offen gelassenen Frage von Wettbewerbsverstößen wurde der Streit ans Berufungsgericht zurückverwiesen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.