DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Übergangszeit“

27. Januar 2020

Thermomix-Hersteller muss Kunden einen anstehenden Modellwechsel nicht ankündigen

© mbinnig - stock.adobe.com
Urteil des LG Wuppertal vom 09.01.2020, Az.: 9 S 179/19

Der Hersteller eines Thermomix hatte ein berechtigtes Interesse, das aktuelle Modell ohne Hinweise auf einen Modellwechsel abzusetzen, selbst wenn das neue Gerät bereits in den Startlöchern stand. Es besteht nämlich keine Aufklärungspflicht des Herstellers, wenn es sich bei dem vertriebenen Produkt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht um ein Auslaufmodell handelt. Darüber hinaus besteht keine uneingeschränkte Hinweispflicht, wenn – wie im vorliegenden Fall – noch mehrere Monate zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ankündigung des Modellwechsels liegen.

Weiterlesen
17. November 2010

Stromnetznutzer kann zu viel gezahltes Geld vom Netzbetreiber zurückfordern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.10.2010, Az.: 11 U 31/09 (Kart) Die Netzbetreiber dürfen das Entgelt, das die Netznutzer zu viel bezahlt haben und das die Entgeltmaßstäbe übersteigt, nicht behalten. Vielmehr muss eine Abrechnung periodenübergreifend stattfinden. Die genaue Höhe des Nutzungsentgelts muss im Rahmen einer Billigkeitskontrolle von den Regulierungsbehörden geschätzt werden, wobei jedoch auch der monatstypische Stromverbrauch berücksichtigt werden muss (z.B höherer Stromverbrauch in den Wintermonaten). Nach Festlegung des Nutzungsentgelts müssen zu viel gezahlte Entgelte an den Netznutzer zurückerstattet werden. Eine freiwillige Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte der Netzbetreiber an den Netznutzer ist grundsätzlich aber nicht zulässig, da der Netznutzer hier doppelt profitieren könnte, wenn er zum einen das zu viel entrichtete Entgelt zurückerstattet bekommt, und zum anderen in den Genuss zukünftig geringerer Netzentgelte kommt.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.